ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 207, 230, 529 NW im Detail

ARAG Krankenversicherungs-AG bietet mit den Tarifen 207, 230, 529 der neuen Welt einen geschlossenen Bisex-Tarif mit Premium-Leistungen an. Die Kombination von GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze, offenem Hilfsmittelkatalog und umfassender Zahnersatzdeckung (80 Prozent) positioniert diesen Tarif im höherwertigen Segment. Der Selbstbehalt von 550 Euro pro Versicherungsjahr ist moderat, das Versichertenkollektiv schrumpft jedoch kontinuierlich, da Neueintritte nicht mehr möglich sind.

Der Bestandstarif der neuen Welt hat sich dem Risikotrend verschärfender Altersstrukturen zu stellen, was sich längerfristig auf die Beitragsentwicklung auswirkt. Allerdings besteht die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG innerhalb der ARAG: Viele bestehende Versicherte können in oft günstigere Tarife wechseln und dabei häufig Altersrückstellungen erhalten sowie Leistungsanpassungen vornehmen, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird.

Ob Sie von einem Tarifwechsel im ARAG-Versicherungsbestand profitieren können, zeigt unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm - speziell für Ihren ARAG-PKV-Tarif.

Basismerkmale

Selbstbehalt550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

207: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

207: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 207, 230, 529 NW versichert?
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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossene Tarife und ihre Konsequenzen für die Risikogemeinschaft

Der ARAG 207, 230, 529 NW ist ein geschlossener Tarif, was bedeutet, dass Neuversicherte von außerhalb nicht mehr aufgenommen werden. Diese Schließung ist typisch für etablierte Bestandstarife, die ihren Kundenkreis stabilisieren wollen. Das führt dazu, dass die Versichertengemeinschaft schrumpft und demografisch überaltert - ein Effekt, der die Beitragsentwicklung unter Druck setzt und Erhöhungen häufig beschleunigt.

Bestandsversicherte des gleichen Versicherers haben dagegen Wechselrechte gemäß §204 VVG und können jederzeit in andere ARAG-Tarife wechseln, sofern diese Wechsel geöffnet sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen vollständigen Überblick aller verfügbaren Tarifoptionen innerhalb der ARAG und kann einschätzen, welche Wechsel Ihre Situation verbessern könnten - ohne dass Sie zu einem anderen Versicherer wechseln müssten.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Optionen für ARAG-Versicherte

Der §204 VVG regelt den Tarifwechsel innerhalb des gleichen Versicherers. Sie bleiben ARAG-Kunde und können von günstiger gestalteten Tarifen profitieren. Dabei werden Ihre Altersrückstellungen in den meisten Fällen übernommen. Ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab; in vielen Fällen entfällt sie. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren aktuellen ARAG 207, 230, 529 NW und identifiziert konkrete Wechseloptionen, die zu Ihrem Budget und Ihren Leistungsanforderungen passen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse enthält eine detaillierte Vergleichsmatrix und klare Handlungsempfehlungen - Jetzt anmelden und erhalten Sie Ihre persönliche Analyse.

Beitragserhöhungen im geschlossenen Tarif - Handlungsoptionen

Geschlossene Tarife wie der ARAG 207, 230, 529 NW sind besonders anfällig für Beitragserhöhungen. Der Grund liegt in der schrumpfenden Versichertengemeinschaft: Wenn weniger junge und gesunde Versicherte beitreten, tragen die verbleibenden älter werdenden Versicherten die Kosten stärker. Hinzu kommen steigende medizinische Kosten und sinkende Kapitalerträge aus den Altersrückstellungen, was den Druck auf die Beiträge zusätzlich erhöht.

Ein interner Tarifwechsel zu einem günstigeren ARAG-Tarif kann diese Kostenlast deutlich senken. Viele unserer Kunden berichten von Prämienersparnissen im dreistelligen Bereich, häufig ohne Leistungseinbußen. Schauen Sie sich das Beitragserhöhungs-Chart an, um die Preisentwicklung nachzuvollziehen. Lassen Sie sich von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse zeigen, welche Handlungsspielräume Ihnen offenstehen - Jetzt anmelden und erhalten Sie konkrete Alternativen.

Häufige Fragen zum ARAG 207, 230, 529 NW

Der Tarif überzeugt durch hohe Leistungsstandards: Ambulante Behandlung wird über GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet, stationär ebenso mit Privatarztbehandlung. Zahnbehandlung ist zu 100 Prozent, Zahnersatz zu 80 Prozent gedeckt (wobei Inlays 100 Prozent erhalten). Psychotherapie mit bis zu 50 Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen mit bis zu 105 Euro für Gestell plus volle Gläser und Kontaktlinsen, Impfungen ohne Beschränkung und 100 Prozent Hilfsmittelerstattung aus offenem Katalog.
Es handelt sich um einen geschlossenen Bisex-Tarif der neuen Welt. Das bedeutet, dass Neuversicherte von außerhalb nicht mehr aufgenommen werden können. Bestandsversicherte der ARAG haben allerdings Wechselrechte nach §204 VVG und können in andere verfügbare ARAG-Tarife wechseln. Die Schließung führt jedoch zu einem schrumpfenden und überalternden Versichertenkollektiv, was die Beitragsentwicklung langfristig unter Druck setzt.
Der Selbstbehalt beträgt 550 Euro pro Versicherungsjahr. Dies ist ein moderater SB-Satz, der im unteren bis mittleren Bereich liegt. Er gilt sowohl für ambulante als auch für stationäre Leistungen und reduziert damit die Erstattungsquote der Versicherung. Mit 550 Euro müssen Sie im Jahr selbst aufkommen, bevor die Leistungen greifen.
Ja, nach §204 VVG können Sie als Bestandsversicherter der ARAG innerhalb des Versicherers in andere offene oder verfügbare Tarife wechseln. In vielen Fällen sind niedrigere Beiträge mit gleichwertigen oder verbesserten Leistungen möglich, und häufig werden Ihre Altersrückstellungen übernommen. Ob Gesundheitsfragen erneut gestellt werden müssen, hängt vom Zieltarif ab und wird im Einzelfall unterschiedlich gehandhabt. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren Leistungsanforderungen ab. Besonders bei geschlossenen Tarifen wie diesem zeigt sich häufig ein großes Sparpotenzial, wenn es innerhalb der ARAG günstigere oder modernere Alternativen gibt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation, vergleicht verfügbare Tarife und zeigt Ihnen auf, ob und wie viel Sie sparen können, ohne dabei Ihre Versorgung zu gefährden. Lassen Sie sich von unserer kostenlosen Analyse beraten.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

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