ARAG 207, 230, 529: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 207, 230, 529 im Überblick
Der ARAG 207, 230, 529 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt und richtet sich an Versicherte, die bei der ARAG eine umfassende Absicherung mit hohem Leistungsniveau suchen. Mit einem Selbstbehalt von 550 EUR pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif GOÄ-Erstattungen über den Höchstsätzen hinaus, Zahnersatz mit 80% Kostenbeteiligung, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und ein breites Spektrum an Hilfsmitteln. Die Behandlung im Mehrbettzimmer wird durch Chefarzt-Optionen ergänzt, und auch Naturheilverfahren erhalten Kostenschutz bis zur Schulmedizin-Höhe.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG eröffnet Chancen: Als offener Tarif profitiert die ARAG 207, 230, 529 von einer aktiv verwalteten Risikogemeinschaft und moderater Beitragsentwicklung. Versicherte derselben Gesellschaft können in vielen Fällen durch einen Wechsel zu anderen Tarifen optimierte Leistungen und niedrigere Beiträge erzielen, wobei Altersrückstellungen häufig übernommen werden können und Gesundheitsfragen in den meisten Fällen entfallen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse wird durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm durchgeführt und zeigt Ihnen konkrete Sparpotenziale im ARAG PKV-Tarif auf.
Basismerkmale
207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
207: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




