ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 207, 230, 529 im Überblick

Der ARAG 207, 230, 529 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt und richtet sich an Versicherte, die bei der ARAG eine umfassende Absicherung mit hohem Leistungsniveau suchen. Mit einem Selbstbehalt von 550 EUR pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif GOÄ-Erstattungen über den Höchstsätzen hinaus, Zahnersatz mit 80% Kostenbeteiligung, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und ein breites Spektrum an Hilfsmitteln. Die Behandlung im Mehrbettzimmer wird durch Chefarzt-Optionen ergänzt, und auch Naturheilverfahren erhalten Kostenschutz bis zur Schulmedizin-Höhe.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG eröffnet Chancen: Als offener Tarif profitiert die ARAG 207, 230, 529 von einer aktiv verwalteten Risikogemeinschaft und moderater Beitragsentwicklung. Versicherte derselben Gesellschaft können in vielen Fällen durch einen Wechsel zu anderen Tarifen optimierte Leistungen und niedrigere Beiträge erzielen, wobei Altersrückstellungen häufig übernommen werden können und Gesundheitsfragen in den meisten Fällen entfallen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse wird durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm durchgeführt und zeigt Ihnen konkrete Sparpotenziale im ARAG PKV-Tarif auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt550 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

207: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

207: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein offener Tarif bei der ARAG?

Der ARAG 207, 230, 529 ist für neue, externe Kunden zugelassen und akzeptiert regelmäßig Neukunden. Das stärkt die Altersstruktur der Versichertengemeinschaft und stabilisiert die Beitragsentwicklung auf moderaterem Niveau. Offene Tarife wie dieser profitieren von einer ausgeglichenen Risikoverteilung und aktiver Kundengewinnung, was sich langfristig positiv auf die Prämienentwicklung auswirkt. Für Bestandsversicherte der ARAG eröffnet sich zusätzlich die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu besseren oder äquivalenten Konditionen.

Der offene Status bedeutet auch, dass die ARAG diesen Tarif aktiv vermarktet und weiterentwickelt. Versicherte profitieren von einer Gemeinschaft, die nicht schrumpft, und von einer Versichererin, die in das Angebot investiert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt alle Varianten und kann beurteilen, ob die ARAG 207, 230, 529 langfristig die richtige Wahl darstellt.

Tarifwechsel in der ARAG: Ihre Chancen auf Optimierung

Im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG können Sie innerhalb der ARAG zu einem anderen Tarif wechseln. In vielen Fällen ist ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich und Altersrückstellungen werden teilweise oder vollständig übernommen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert die Konditionen des aktuellen Tarifs und identifiziert konkrete Optimierungsmöglichkeiten. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine fundierte Empfehlung für Ihre individuelle Situation. Jetzt anmelden und lassen Sie sich beraten.

Beitragserhöhungen bei der ARAG: Tarifwechsel als Ausweg

Der ARAG 207, 230, 529 ist als offener Tarif stabiler gegen Beitragserhöhungen positioniert als geschlossene Tarife, doch auch bei offenen Tarifen können Prämien steigerungsfähig sein. Dies liegt an den gestiegenen Gesundheitsausgaben im Versicherungskollektiv, Altersstruktur-Verschiebungen und erhöhten Rechnungssätzen bei Leistungserbringern. Die GOÄ-Erstattungen über Höchstsatz und die umfangreiche Zahnabdeckung machen diesen Tarif zwar attraktiv, können jedoch über die Zeit zu Beitragsbewegungen führen.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bietet oft eine wirksame Lösung: Häufig lassen sich günstigere Alternativen mit ähnlichem oder verbessertem Leistungsumfang realisieren, ohne dass Altersrückstellungen verloren gehen. Vergleichen Sie die historischen Beitragsanstiege dieses Tarifs im Beitragserhöhungs-Chart und prüfen Sie mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse konkrete Wechseloptionen: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum ARAG 207, 230, 529

Der Tarif bietet GOÄ-Erstattungen über den Höchstsätzen hinaus im ambulanten Bereich und bei stationären Behandlungen. Ambulant sind bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr enthalten, Sehhilfen bis 105 EUR für Brillengestelle und 300 EUR für Kontaktlinsen jährlich, sowie Laser-Operationen bis 1.000 EUR einmalig pro Auge. Der offene Hilfsmittelkatalog erstattet 100% der Kosten, Naturheilverfahren werden bis zur Schulmedizin-Höhe bezahlt. Bei der Zahnbehandlung erhalten Sie 100% Erstattung, bei Zahnersatz 80%, und die Kieferorthopädie wird ebenfalls mit 80% bezuschusst. Mit nur 550 EUR Selbstbehalt pro Jahr bietet dieser Tarif hohes Leistungsniveau bei moderater Eigenverantwortung.
Der ARAG 207, 230, 529 ist ein offener Tarif und akzeptiert weiterhin Neukunden. Dies bedeutet, dass die Risikogemeinschaft aktiv wächst und von einer ausgeglichenen Altersstruktur profitiert. Offene Tarife erleben in der Regel eine moderatere Beitragsentwicklung als geschlossene Tarife, da neue Versicherte das Durchschnittsalter stabil halten. Für bestehende Versicherte der ARAG bietet der offene Status zusätzlich Sicherheit, da die Versichererin in das Angebot investiert und es nicht auslaufen lässt.
Der Selbstbehalt beträgt 550 EUR pro Versicherungsjahr und gilt ambulant, stationär und für zahnärztliche Leistungen. Dieser Wert positioniert den Tarif im Segment der moderaten Eigenverantwortung und ist attraktiver als höhere Selbstbehalte, die in manchen Tarifen 1.000 EUR oder mehr erreichen. Mit 550 EUR profitieren Versicherte von guter Kostenersparnis ohne extreme Kostenbeteiligung bei häufigen Behandlungen.
Ja, innerhalb der ARAG können Sie einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG nutzen. Häufig ist ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich und die Altersrückstellungen werden in den meisten Fällen übernommen. Die genaue Situation hängt jedoch vom Zieltarif und der Gesundheitshistorie ab. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung sowie unter vollständiger Übertragung der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger einschätzen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen erste konkrete Anhaltspunkte.
Ob ein Tarifwechsel sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab: Ihr Alter, Ihr Gesundheitszustand, die verfügbaren Alternativtarife bei der ARAG und Ihre Prioritäten beim Leistungsumfang spielen eine Rolle. Der aktuelle Tarif bietet sehr gute Leistungen, insbesondere die GOÄ über Höchstsatz und die Zahnabdeckung mit 80% Zahnersatz. Gleichzeitig könnte ein Tarifwechsel zu einem Tarif mit höherem Selbstbehalt, aber äquivalenten Leistungen erhebliche Beitragseinsparungen bringen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann anhand Ihrer Versichertenhistorie und der ARAG-Tariflandschaft eine klare Empfehlung geben.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert