ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 207, 230, 540 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 207, 230, 540 AW gehört zur Alten Welt und bietet eine hochwertige Krankenversicherung mit besonderen Leistungsmerkmalen. Die ambulante Behandlung wird nach GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen hinaus erstattet, was Versicherten einen erweiterten Kostenersatz bei Facharztbesuchen ermöglicht. Der 550 EUR Jahres-Selbstbehalt wird auf ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen angerechnet. Mit Mehrbettzimmer-Versorgung im Krankenhaus und privater Chefarztbehandlung bietet dieser Tarif solide stationäre Absicherung.

Als geschlossener Tarif der Alten Welt ist dieser Tarif nur für bestehende Versicherte der ARAG zugänglich. Der schrumpfende Versichertenbestand und die typische Altersstruktur dieser Tarifgeneration führen zu Beitragserhöhungen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem moderneren Tarif der ARAG kann in vielen Fällen Beitragseinsparungen bringen, oft ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, und in der Regel können bestehende Altersrückstellungen übernommen werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet Ihren ARAG-Tarif individuell. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse zur ARAG PKV-Tarif-Optimierung und zeigt konkrete Wechselmöglichkeiten auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

207: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

207: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Regelleistungen.

Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 207, 230, 540 AW versichert?
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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht die Alte Welt bei der ARAG zu einem geschlossenen Tarif?

Der ARAG 207, 230, 540 AW ist seit Jahren geschlossen für neue, externe Kunden. Bestehende Versicherte der ARAG können jedoch über einen §204 VVG-Wechsel zu einem anderen ARAG-Tarif wechseln. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft und die kontinuierliche Alterung des Bestands führen zwangsläufig zu Beitragssteigerungen, die über dem Durchschnitt jüngerer Tarifgenerationen liegen.

Ältere geschlossene Tarife wie dieser werden oft nicht mehr aktiv vermarktet oder in öffentlichen Tarifvergleichen angezeigt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch zu solchen etablierten Bestandstarifen und kann gezielt Empfehlungen für Ihre individuelle Situation aussprechen.

Tarifwechsel in der ARAG: Optionen für Versicherte des 207, 230, 540 AW

Ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG ist über §204 VVG möglich. Dies bedeutet, dass Sie zu einem anderen ARAG-Tarif wechseln können, ohne den Versicherer zu verlassen. In vielen Fällen ist weder eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, noch müssen Sie auf bestehende Altersrückstellungen verzichten. Allerdings hängen die genauen Bedingungen vom Zieltarif und von Ihrer persönlichen Versicherungsgeschichte ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Versicherungssituation umfassend. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen für die ARAG. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Tarifwechsel für Sie sinnvoll sind. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im 207, 230, 540 AW - Handlungsspielraum nutzen

Der ARAG 207, 230, 540 AW wird seit Jahren mit Beitragserhöhungen konfrontiert. Die Haupttreiber sind die schrumpfende Versichertengemeinschaft, die kontinuierliche Überalterung des Bestands und steigende medizinische Kosten. Als Tarif der Alten Welt sind solche Effekte besonders ausgeprägt, da Versicherte aus diesem Segment nicht durch Neuzugänge aufgefrischt werden.

Ein interner Wechsel zu einem modernen ARAG-Tarif kann ein wirksamer Ausweg sein. Häufig profitieren Versicherte von stabileren Altersstrukturen und damit gemäßigteren Prämienentwicklungen in neueren Tarifgenerationen. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der ARAG-Seite zeigt die historische Entwicklung Ihres Tarifs im Detail. Nutzen Sie Ihre Optionen aktiv: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen Alternativen auf, die zu Ihrer Lebenssituation passen. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 207, 230, 540 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung nach GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen hinaus. Versicherte erhalten 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen bis 105 EUR für Gestell (Gläser und Kontaktlinsen vollständig), sowie umfangreiche Hilfsmittel aus einem geschlossenen Katalog (orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Hörhilfen, Prothesen). Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) zu 60%, mit jährlichen Summenbegrenzungen ab 1.025 EUR im ersten Jahr. Die 550 EUR Jahres-Selbstbeteiligung wird auf alle Leistungsbereiche angerechnet.
Der Tarif ist seit längerer Zeit geschlossen und nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Dies bedeutet für bestehende Versicherte, dass die Versichertengemeinschaft schrumpft und kontinuierlich überaltert. Diese Entwicklung führt zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Bestehende Versicherte der ARAG können aber über §204 VVG zu einem anderen ARAG-Tarif wechseln und profitieren oft von besserer Altersstruktur und moderateren Prämientrends.
Der Jahres-Selbstbehalt beträgt 550 EUR und wird auf alle Versicherungsfälle angerechnet (ambulant, stationär, zahnmedizinisch). Ein Selbstbehalt von 550 EUR positioniert den Tarif im Standard-Segment und führt zu moderaten Prämieneinsparungen gegenüber Tarifen ohne Selbstbeteiligung. Nach Erreichen der 550 EUR Grenze werden alle nachfolgenden Leistungen im Versicherungsjahr zu 100% erstattet.
Ja, über §204 VVG können Sie zu einem anderen ARAG-Tarif wechseln. Häufig ist es möglich, ohne erneute Gesundheitsprüfung zu wechseln, und in der Regel werden bestehende Altersrückstellungen übernommen. Dies kann zu niedrigeren Beiträgen führen, besonders wenn Sie zu einem Tarif mit besserer Altersstruktur wechseln. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen. Die genaue Frage, ob ein Wechsel ohne Gesundheitsfragen und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ein Wechsel lohnt sich besonders dann, wenn Sie von den Beitragserhöhungen in diesem geschlossenen Tarif betroffen sind. Da dieser Tarif der Alten Welt angehört und keine neuen Versicherten aufnimmt, ist die Altersstruktur ungünstig. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, ob moderne ARAG-Tarife mit besserer Kollektiventwicklung für Sie wirtschaftlicher sind. Die Entscheidung hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und den verfügbaren Alternativen ab - eine persönliche Analyse ist daher unverzichtbar.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert