ARAG 207, 230, 540 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 207, 230, 540 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 207, 230, 540 AW gehört zur Alten Welt und bietet eine hochwertige Krankenversicherung mit besonderen Leistungsmerkmalen. Die ambulante Behandlung wird nach GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen hinaus erstattet, was Versicherten einen erweiterten Kostenersatz bei Facharztbesuchen ermöglicht. Der 550 EUR Jahres-Selbstbehalt wird auf ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen angerechnet. Mit Mehrbettzimmer-Versorgung im Krankenhaus und privater Chefarztbehandlung bietet dieser Tarif solide stationäre Absicherung.
Als geschlossener Tarif der Alten Welt ist dieser Tarif nur für bestehende Versicherte der ARAG zugänglich. Der schrumpfende Versichertenbestand und die typische Altersstruktur dieser Tarifgeneration führen zu Beitragserhöhungen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem moderneren Tarif der ARAG kann in vielen Fällen Beitragseinsparungen bringen, oft ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, und in der Regel können bestehende Altersrückstellungen übernommen werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet Ihren ARAG-Tarif individuell. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse zur ARAG PKV-Tarif-Optimierung und zeigt konkrete Wechselmöglichkeiten auf.
Basismerkmale
207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
207: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Regelleistungen.
Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




