ARAG 207, 230, 540 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 207, 230, 540 NW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 207, 230, 540 NW bietet Versicherten der Neuen Welt ambulante Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, Privatarztbehandlung in Mehrbettzimmern mit psychotherapeutischer Begleitung und eine solide zahnärztliche Versorgung: 100% für Zahnbehandlung und Inlays, 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie mit Jahresobergrenze, 550 Euro Selbstbehalt pro Jahr. Psychotherapie ist mit bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr abgedeckt, Sehhilfen unterstützen mit 105 Euro für Gestelle plus voller Übernahme der Gläser und Kontaktlinsen.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Bestandsversicherte dieser ARAG-Sparte eine Möglichkeit sein, Beiträge zu optimieren oder Leistungen anzupassen. Da dieser Tarif geschlossen ist, schrumpft die Risikogemeinschaft und Beitragssteigerungen entstehen durch die demografische Alterung des Kollektivs; ein aktiv verwalteter Zieltarif könnte von einer ausgewogeneren Altersstruktur profitieren. Häufig lassen sich dabei gleichwertige oder verbesserte Leistungen bei moderateren Beiträgen realisieren, wobei Altersrückstellungen in vielen Fällen übernommen werden können.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet für Sie, wie sich der ARAG PKV-Tarif 207, 230, 540 NW in Ihre individuelle Situation einordnet und welche Optimierungen möglich sind.
Basismerkmale
207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
207: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




