ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Der ARAG 207, 230, 540 im Überblick

Der Unisex-Tarif 207, 230, 540 der ARAG gehört zur Neuen Welt und positioniert sich als Überversorgertarif mit Leistungen jenseits der GOÄ-Höchstsätze. Mit einem Selbstbehalt von 550 Euro jährlich und Privatarztbehandlung im stationären Bereich nimmt dieser offene Tarif regelmäßig Neukunden auf. Die Zahnversorgung übernimmt zu 60 Prozent die Zahnersatzkosten, während Zahnbehandlungen vollständig (100 Prozent) erstattet werden. Besonders hervorzuheben sind die großzügigen Hilfsmittelgrenzen, psychotherapeutische Unterstützung bis 50 Sitzungen pro Jahr und die umfassende Sehhilfenerstattung mit bis zu 1.000 Euro für Laseroperationen.

Der offene Status bedeutet für diesen Tarif eine aktive Neukundengewinnung und eine ausgeglichenere Altersstruktur innerhalb der Risikogemeinschaft. Dadurch profitiert der ARAG 207, 230, 540 von stabileren Beitragsentwicklungen als geschlossene Tarife. Ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG ist für Bestandsversicherte der ARAG besonders interessant, um von den vielen Optimierungsmöglichkeiten zu profitieren. In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel zu gezielteren Tarifvarianten Beiträge senken, ohne dass wesentliche Leistungen verloren gehen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret, welche Sparpotenziale im ARAG PKV-Tarif stecken und wie ein Wechsel zu besseren Konditionen führen kann.

Basismerkmale

Selbstbehalt550 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

207: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

207: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der offene Status des ARAG 207, 230, 540?

Ein offener Tarif nimmt aktiv Neukunden auf und baut kontinuierlich seine Versichertengemeinschaft aus. Für den ARAG 207, 230, 540 hat dieser Status den Vorteil einer demografisch ausgewogeneren Risikogemeinschaft, die von jüngeren Versicherten ständig neu gefüllt wird. Das stabilisiert die Beitragsentwicklung auf mittlere Sicht. Bestehende Versicherte dieses Tarifs erleben tendenziell moderate Prämienerhöhungen im Vergleich zu älteren, geschlossenen Tarifen.

Wer bereits bei der ARAG versichert ist und den 207, 230, 540 prüft oder von einem älteren Tarif zu diesem wechseln möchte, sollte wissen: Ein interner Tarifwechsel innerhalb der ARAG ist nach § 204 VVG möglich und häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung umsetzbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat Zugriff auf die Bedingungen sämtlicher ARAG-Tarife und kann auch diese relativ neue Tarifgeneration im Kontext Ihrer bestehenden Versicherungssituation bewerten.

Tarifwechsel bei der ARAG: So nutzen Sie § 204 VVG optimal

Ein Wechsel zu diesem oder einem anderen Tarif der ARAG ist über die interne Tarifwechselregelung nach § 204 VVG möglich. Ziel ist häufig, die Prämie zu senken oder die Leistungen Ihrem aktuellen Bedarf anzupassen. In den meisten Fällen können bereits angesparte Altersrückstellungen in den neuen Tarif mitgenommen werden, und oft entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm ermöglicht es Ihnen, alle verfügbaren Tarifvarianten der ARAG zu vergleichen und die beste Wechseloption zu identifizieren. Lassen Sie sich zeigen, welche Optionen konkret zu Ihrer Situation passen und wie Sie sparen können. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen die notwendige Planungssicherheit. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 207, 230, 540 - Handlungsoptionen

Der offene Status des ARAG 207, 230, 540 schützt nicht ganz vor Prämienerhöhungen. Auch dieser Tarif unterliegt den üblichen Kostentreibern wie gestiegenen Arzneimittelpreisen, technologischen Neuerungen in der medizinischen Versorgung und einer kontinuierlichen Alterung der Versichertenschaft, selbst wenn Neukunden hinzukommen. Hinzu kommt die Kostendynamik im Zahnersatz- und im Hilfsmittelbereich, wo dieser Tarif großzügige Grenzen bietet. Eine Beitragserhöhung wird also auch langfristig nicht auszuschließen sein.

Ein interner Tarifwechsel zu einem sparsameren ARAG-Tarif ist oft die beste Reaktion auf eine Beitragserhöhung. Häufig erhalten Sie dabei gleichwertige oder bessere Leistungen zum niedrigeren Beitrag, und die Altersrückstellungen werden in der Regel angerechnet. Vergleichen Sie Ihre Optionen im Kontext Ihres Alters und Ihrer persönlichen Situation - der Beitragserhöhungs-Chart zeigt Ihnen die Entwicklung transparenter. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine persönliche Empfehlung zur optimalen Wechselstrategie. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 207, 230, 540

Der Tarif erstattet die ambulante ärztliche Behandlung über GOÄ-Höchstsätze hinaus. Die Psychotherapie umfasst 50 Sitzungen pro Kalenderjahr. Sehhilfen werden bis zu 105 Euro für Brillengestelle, 300 Euro für Kontaktlinsen jährlich und bis zu 1.000 Euro einmalig für Laseroperationen pro Auge erstattet. Hilfsmittel werden zu 100 Prozent übernommen, ab 1.000 Euro Rechnungsbetrag mit vorheriger Zusage. Im Krankenhaus Privatarztbehandlung über GOÄ-Höchstsatz. Zahnbehandlung wird 100 Prozent erstattet, Zahnersatz zu 60 Prozent, Kieferorthopädie ebenfalls zu 60 Prozent.
Der Tarif ist offen, nimmt also weiterhin aktiv Neukunden auf. Das bedeutet, dass die Versichertengemeinschaft kontinuierlich verjüngt wird und die Altersstruktur ausgewogener bleibt als in geschlossenen Tarifen. Offene Tarife profitieren von stabilerem Prämienwachstum, weil die Beitragsdynamik nicht allein durch die alternde Bestandskundschaft getrieben wird. Für bestehende Versicherte der ARAG bietet der offene Status Planungssicherheit bei der Beitragsentwicklung.
Der Selbstbehalt beträgt 550 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser mittlere Selbstbehalt gilt sowohl für ambulante als auch stationäre Behandlungen und Zahnbehandlungen (inklusive Vorsorgeleistungen). Die 550-Euro-Grenze positioniert diesen Tarif im Mittelfeld der Kostenbeteiligung: nicht völlig kostenlos, aber auch nicht zu hoch angesetzt für Standardversicherte, die ihre Zuzahlungen begrenzen möchten.
Ja, ein Wechsel zu einem anderen ARAG-Tarif ist jederzeit über § 204 VVG (interner Tarifwechsel) möglich. Sie bleiben bei der ARAG und können zu einer gezielteren Tarifvariante wechseln. In vielen Fällen werden bestehende Altersrückstellungen übernommen und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Ein Wechsel ist sinnvoll, wenn Sie älter werden und Ihr Risiko steigt, oder wenn eine Beitragserhöhung ansteht und Sie sparen möchten. Der ARAG 207, 230, 540 ist ein Überversorgertarif mit hohen Leistungsgrenzen - ob diese tatsächlich jeder Versicherte nutzt, ist individuell verschieden. Ein Wechsel zu einem etwas sparsameren Tarif mit weniger großzügigen Hilfsmittel- oder Zahnersatzbegrenzungen führt oft zu erheblichen Einsparungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre genaue Situation und zeigt, ob Ihr aktueller Selbstbehalt, Ihre Zahnerfahrung und Ihre Nutzung von Hilfsmitteln einen Tarifwechsel lohnend machen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert