ARAG 207, 230, 540: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Der ARAG 207, 230, 540 im Überblick
Der Unisex-Tarif 207, 230, 540 der ARAG gehört zur Neuen Welt und positioniert sich als Überversorgertarif mit Leistungen jenseits der GOÄ-Höchstsätze. Mit einem Selbstbehalt von 550 Euro jährlich und Privatarztbehandlung im stationären Bereich nimmt dieser offene Tarif regelmäßig Neukunden auf. Die Zahnversorgung übernimmt zu 60 Prozent die Zahnersatzkosten, während Zahnbehandlungen vollständig (100 Prozent) erstattet werden. Besonders hervorzuheben sind die großzügigen Hilfsmittelgrenzen, psychotherapeutische Unterstützung bis 50 Sitzungen pro Jahr und die umfassende Sehhilfenerstattung mit bis zu 1.000 Euro für Laseroperationen.
Der offene Status bedeutet für diesen Tarif eine aktive Neukundengewinnung und eine ausgeglichenere Altersstruktur innerhalb der Risikogemeinschaft. Dadurch profitiert der ARAG 207, 230, 540 von stabileren Beitragsentwicklungen als geschlossene Tarife. Ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG ist für Bestandsversicherte der ARAG besonders interessant, um von den vielen Optimierungsmöglichkeiten zu profitieren. In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel zu gezielteren Tarifvarianten Beiträge senken, ohne dass wesentliche Leistungen verloren gehen.
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Basismerkmale
207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
207: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




