ARAG 207, 230, 549 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 207, 230, 549 AW
Der ARAG 207, 230, 549 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der sich durch eine großzügige medizinische Leistungsausstattung auszeichnet. Die ambulante Behandlung wird über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet, die stationäre Versorgung im Mehrbettzimmer mit Privatarztbehandlung kombiniert. Besonders hervorzuheben ist die zahnmedizinische Komponente mit 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz sowie bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr. Mit einem Selbstbehalt von 550 Euro pro Versicherungsjahr und einem geschlossenen Versichertenkollektiv prägt dieser Tarif eine spezifische Marktposition.
Als geschlossener Tarif der alten Welt steht der ARAG 207, 230, 549 AW nicht mehr für externe Neukunden zur Verfügung, doch bestehende ARAG-Versicherte können über einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Die schrumpfende Versichertenbasis führt typischerweise zu spürbaren Beitragserhöhungen im Zeitverlauf. Gleichzeitig eröffnet ein Tarifwechsel zu einem offenen Tarif oder einer moderneren Produktvariante häufig Möglichkeiten, die Prämienentwicklung zu bremsen und in vielen Fällen gleichwertige Leistungen zu reduzierten Beiträgen zu erhalten.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm klärt auf, ob dieser ARAG PKV-Tarif noch zu Ihrer Situation passt oder ein Wechsel sinnvoll ist.
Basismerkmale
207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
207: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Regelleistungen.
Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




