ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 207, 230, 549 im Detail

Die ARAG 207, 230, 549 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt, der mit erweiterten Leistungen beim ambulanten und stationären Schutz überzeugt. Der Tarif erstattet ambulante Behandlung über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, sichert Privatarztbehandlung im Krankenhaus ab und kombiniert dies mit einem moderaten Selbstbehalt von 550 Euro pro Versicherungsjahr. Besonders die kombinierte Zahnerstattung von 80 Prozent, der Verzicht auf Summenbegrenzung bei reiner Zahnbehandlung und bis zu 50 psychotherapeutische Sitzungen pro Jahr verdeutlichen das hochwertige Leistungsprofil.

Weil dieser Tarif offensteht und aktiv Neukunden aufnimmt, profitiert er von einer ausgleichenden Altersstruktur und stabilen Beitragsdynamiken. Bestehende Versicherte bei der ARAG können via internen Tarifwechsel nach §204 VVG auch zu diesem Tarif wechseln und häufig ihre Altersrückstellungen mitnehmen. Der Jahresrichtsatz von 550 Euro bedeutet, dass Sie ein realistisches Planungsinstrument für Eigenanteile haben, ohne extreme Belastung im Krankheitsfall.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, ob der ARAG PKV-Tarif zu Ihrer persönlichen Situation passt oder ob eine Optimierung sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt550 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

207: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

207: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 207, 230, 549 versichert?
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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Offener Tarif: Was das für die ARAG 207, 230, 549 bedeutet

Ein offener Tarif nimmt aktiv neue Kunden auf und verfügt typischerweise über eine stabilere Altersstruktur als geschlossene Tarife. Die ARAG 207, 230, 549 profitiert von dieser Offenheit: Die Risikogemeinschaft wächst kontinuierlich mit gesünderen, jüngeren Versicherten, was die Beitragsentwicklung tendenziell moderater hält. Das unterscheidet diesen Tarif grundlegend von älteren, geschlossenen Tarifen, bei denen die Prämiensteigerungen oft überdurchschnittlich ausfallen.

Für Bestandsversicherte bei der ARAG bedeutet das Offensein zusätzlich: Sie können jederzeit von einem älteren oder weniger vorteilhaften Tarif in die 207, 230, 549 wechseln und dabei im Regelfall Ihre aufgebauten Altersrückstellungen mitnehmen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt alle verfügbaren und geschlossenen ARAG-Tarife und hilft Ihnen, die beste individuelle Wechseloption zu identifizieren.

Tarifwechsel in die ARAG 207, 230, 549: Ihre Rechte unter §204 VVG

Wer bei der ARAG versichert ist und in die 207, 230, 549 wechseln möchte, nutzt das Wechselrecht nach §204 VVG. Dies ist ein interner Tarifwechsel beim gleichen Versicherer (kein Wechsel zu einer anderen Versicherung). Bei einem solchen Wechsel können in vielen Fällen bestehende Altersrückstellungen übernommen werden, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung ganz. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre Wechselmöglichkeiten konkret und zeigt Ihnen, ob die Leistungsverbesserung die Beitragsveränderung rechtfertigt. Profitieren Sie von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse und Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung in der ARAG 207, 230, 549: Tarifwechsel als Ausweg

Auch die ARAG 207, 230, 549, obwohl offen und mit guter Altersstruktur, unterliegt realistischen Beitragsanpassungen. Medizinische Kostenentwicklung, veränderte Schadensbilanzen und Zinsumfeld wirken auf alle Tarife. Wer mit seiner aktuellen Prämie kämpft, hat bei der ARAG einen Vorteil: Das Wechselrecht nach §204 VVG ermöglicht es, auf einen anderen Tarif (möglicherweise mit niedrigerem Selbstbehalt oder ähnlichen Leistungen) zu wechseln und dadurch Sparpotenziale zu erschließen.

Ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG kann in vielen Fällen zu niedrigeren Prämien führen, besonders wenn Sie von einer älteren Welt- oder geschlossenen Tarif-Position kommen. Schauen Sie sich zunächst den Beitragserhöhungs-Chart an und vergleichen Sie die Entwicklung mit anderen ARAG-Tarifen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen dann konkrete Wechselalternativen: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum ARAG 207, 230, 549

Der Tarif deckt ambulante Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus ab, erstattet bis zu 50 psychotherapeutische Sitzungen pro Jahr, kostenlose Sehhilfen (max. 105 EUR Gestell, 300 EUR Kontaktlinsen, 1.000 EUR Lasik einmalig), offenen Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung (ab 1.000 EUR Rechnungsbetrag mit vorheriger Zusage), Zahnbehandlung 100%, Zahnersatz 80%, Kieferorthopädie 80%, stationär Privatarzt bei GOÄ über Höchstsatz, stationäre Psychotherapie.
Der Tarif ist offen und nimmt aktiv Neukunden auf. Das bedeutet für Sie: stabile Altersstruktur, moderatere Beitragsentwicklung und die Möglichkeit für bestehende ARAG-Versicherte, einfacher hinzuzuwechseln. Sie profitieren davon, dass die Risikogemeinschaft kontinuierlich ausbalanciert wird durch Neuzugänge.
Der Selbstbehalt beträgt 550 Euro pro Versicherungsjahr. Er ist ein moderater SB, der deutlich unter dem höheren Spektrum liegt, Sie aber vor extrem hohen Eigenanteilen schützt. Der SB gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie Zahnbehandlung und schafft ein realistisches Planungsinstrument für regelmäßige Ausgaben.
Ja, über den §204 VVG Tarifwechsel innerhalb der ARAG. Dies ist ein interner Wechsel beim gleichen Versicherer und erfordert in vielen Fällen keine erneute Gesundheitsprüfung. In den meisten Fällen können Sie Ihre Altersrückstellungen mitnehmen und profitieren von besseren oder gleichwertigen Leistungen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt davon ab, welchen Tarif Sie heute haben und wie alt Sie sind. Jüngere Versicherte, die einen Tarif mit hohem Selbstbehalt oder niedrigerer GOÄ haben, sparen häufig erheblich. Der Schritt zu GOÄ über Höchstsatz und offenen Hilfsmitteln kostet mehr, lohnt sich aber für Versicherte mit häufigerer Arztinanspruchnahme. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm rechnet Ihren persönlichen Fall durch und empfiehlt, ob ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert