ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 207, 240, 520 AW im Überblick

Der ARAG 207, 240, 520 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der mit Leistungsmerkmalen der Premiumklasse aufwartet: Ambulante und stationäre Behandlungen werden auf Basis der GOÄ erstattet, wobei die Erstattung auch über die Höchstsätze hinausgeht. Bei einem Selbstbehalt von 550 EUR pro Versicherungsjahr profitieren Versicherte von umfangreicher Zahnbehandlung (100%), großzügigen Psychotherapie-Sitzungen (bis 50 pro Jahr) und Sehhilfen-Zuschüssen bis 105 EUR für Gestelle sowie Vollerstattung von Gläsern und Kontaktlinsen.

Als geschlossener Alttarif eröffnet sich für Bestände derselben ARAG ein Optimierungspotenzial durch den internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Die Risikogemeinschaft dieses Tarifs schrumpft mit den Jahren; Beitragserhöhungen sind die Folge. Eine Verschiebung in einen geöffneten oder jüngeren Tarif bei ARAG kann in vielen Fällen Beiträge stabilisieren oder sogar senken, häufig ohne dass bestehende Leistungsqualität verloren geht. Altersrückstellungen werden in den meisten Fällen mitgenommen, die erneute Gesundheitsprüfung richtet sich nach dem Einzelfall.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkret, welche Tarifoptionen in der ARAG PKV zu Ihrer Situation passen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm wertet Ihre Versichertensituation aus und empfiehlt einen optimalen Weg.

Basismerkmale

Selbstbehalt550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

207: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

207: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif und seine Auswirkungen auf Ihre Prämie

Der ARAG 207, 240, 520 AW nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das ist bei älteren Altwelt-Tarifen typisch; die ursprüngliche Kundengruppe ist lange akquiriert und die Risikogemeinschaft ist statisch. Für Bestandskunden der ARAG eröffnet sich jedoch eine Chance: Im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG können Sie in andere, oft günstigere Tarife wechseln, ohne den Versicherer zu verlassen.

Geschlossene Tarife dieser Altersstruktur neigen zu überproportionalen Beitragserhöhungen, weil die Altersdemografie ungünstiger wird und die Prämienbasis nicht durch Neukunden verjüngt wird. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche Altverträge und kann Ihnen gezielt aufzeigen, wie ein Tarifwechsel bei ARAG Ihre Versicherungssituation stabilisiert.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Chancen und Voraussetzungen

Ein Wechsel in einen anderen ARAG-Tarif ist für Sie als Bestandsversicherter das zentrale Optimierungsinstrument. Der §204 VVG garantiert Ihnen das Recht, innerhalb desselben Versicherers zu einem anderen Tarif zu wechseln. Dabei werden Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig oder anteilig mitgenommen, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich - dies muss aber im Einzelfall geprüft werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

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Beitragserhöhung im Altwelt-Bisex-Tarif: Wege zur Stabilisierung

Der ARAG 207, 240, 520 AW ist ein Produkt der alten Tarifwelt, in der Bisex-Kollektive und starre Preisstrukturen sich schwächer gegenüber Kostendruck behaupten als moderne Neue-Welt-Tarife. Die schrumpfende und älter werdende Risikogemeinschaft verschärft die Beitragsentwicklung zusätzlich. Hinzu kommen die anhaltenden Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, welche auch Premiumtarife wie diesen treffen. Ein Tarifwechsel innerhalb ARAG kann die Prämienentwicklung spürbar verlangsamen oder stabilisieren, wenn Sie sich für einen modernen Tarif mit jüngerer Risikogemeinschaft oder besseren Gestaltungsmerkmalen entscheiden.

Unser Beitragserhöhungs-Chart zeigt Ihnen, wie stark die Beitragsentwicklung in verschiedenen ARAG-Tarifen ausfällt - ein klares Bild für Ihre Planung. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um konkrete Alternativen zu prüfen und einen maßgeschneiderten Wechselplan zu erstellen. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 207, 240, 520 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung nach GOÄ, sogar über die Höchstsätze hinaus. Psychotherapie ist bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr abgedeckt, Sehhilfen mit bis zu 105 EUR für Gestelle und Vollerstattung von Gläsern/Kontaktlinsen. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 60%, ebenso Kieferorthopädie. Stationär nutzen Sie Privatarztbehandlung mit GOÄ-Erstattung über Höchstsätze hinaus, inklusive stationärer Psychotherapie. Der Selbstbehalt beträgt 550 EUR pro Versicherungsjahr.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen Kunden auf. Das bedeutet, dass die Risikogemeinschaft aus älteren Versicherten besteht und nicht durch Neukunden verjüngt wird. Dies führt typischerweise zu höheren Beitragssteigerungen. Allerdings können bestehende ARAG-Versicherte in diesen Tarif nicht wechseln; umgekehrt können Sie als Bestandsversicherter des 207/240/520 AW in jüngere oder offenere ARAG-Tarife wechseln und davon profitieren.
Der Selbstbehalt beträgt 550 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für alle medizinischen und zahnmedizinischen Leistungen. Dies ist ein mittlerer Selbstbehalt, der Versicherte an der Kostenverantwortung beteiligt, aber bei regelmäßigen Inanspruchnahmen schnell erreicht ist. Danach sind die Leistungen des Tarifs vollständig zu den vereinbarten Quoten erstattungsfähig.
Ja, als Bestandsversicherter der ARAG können Sie innerhalb desselben Versicherers einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG durchführen. Häufig sind günstigere Tarife mit gleichwertigen oder besseren Leistungen verfügbar, besonders wenn Sie zu einem modernen Neue-Welt-Tarif wechseln. Ihre Altersrückstellungen werden in den meisten Fällen mitgenommen, eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkret, was für Sie machbar ist.
Ein Wechsel lohnt sich häufig, besonders wenn Sie von steigenden Beiträgen belastet sind und keinen hohen Selbstbehalt wünschen. Ihr Alter, Ihr Gesundheitszustand und Ihre persönlichen Leistungsanforderungen spielen eine Rolle: Jüngere Versicherte profitieren überproportional von modernen Tarif-Generationen, während ältere Bestandsversicherte vor allem auf Beitragsstabilität bedacht sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation und zeigt auf, welcher Tarifwechsel Ihnen den größten Nutzen bringt - ob Beitragsersparnis, Leistungsverbesserung oder eine Kombination aus beiden.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert