ARAG 207, 240, 520 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 207, 240, 520 AW im Überblick
Der ARAG 207, 240, 520 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der mit Leistungsmerkmalen der Premiumklasse aufwartet: Ambulante und stationäre Behandlungen werden auf Basis der GOÄ erstattet, wobei die Erstattung auch über die Höchstsätze hinausgeht. Bei einem Selbstbehalt von 550 EUR pro Versicherungsjahr profitieren Versicherte von umfangreicher Zahnbehandlung (100%), großzügigen Psychotherapie-Sitzungen (bis 50 pro Jahr) und Sehhilfen-Zuschüssen bis 105 EUR für Gestelle sowie Vollerstattung von Gläsern und Kontaktlinsen.
Als geschlossener Alttarif eröffnet sich für Bestände derselben ARAG ein Optimierungspotenzial durch den internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Die Risikogemeinschaft dieses Tarifs schrumpft mit den Jahren; Beitragserhöhungen sind die Folge. Eine Verschiebung in einen geöffneten oder jüngeren Tarif bei ARAG kann in vielen Fällen Beiträge stabilisieren oder sogar senken, häufig ohne dass bestehende Leistungsqualität verloren geht. Altersrückstellungen werden in den meisten Fällen mitgenommen, die erneute Gesundheitsprüfung richtet sich nach dem Einzelfall.
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Basismerkmale
207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
207: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




