ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 207, 240, 520 NW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 207, 240, 520 NW richtet sich an Bestandsversicherte der Neuen Welt, die eine komfortable Absicherung mit erweiterten Leistungen suchen. Mit einem Selbstbehalt von 550 EUR und GOÄ-Erstattungen über die Höchstsätze hinaus in ambulanter und stationärer Behandlung bietet dieser Tarif Premium-Konditionen. Ergänzt wird das Leistungsprofil durch umfassende Zahnversorgung mit 60% Zahnersatz-Kostenübernahme und bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr. Die Zweibettzimmer-Regelung und Chefarztbehandlung in der Klinik komplettieren das Angebot für Versicherte mit gehobenen Leistungserwartungen.

Bei geschlossenen Tarifen wie dem ARAG 207, 240, 520 NW ergeben sich wegen der schrumpfenden Risikogemeinschaft und der Überalterung des Versichertenkollektivs vielfach stärkere Prämienerhöhungen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann in vielen Fällen Abhilfe schaffen: Versicherte können ohne Versichererwechsel in optimalere Tarife mit moderaten Beitragstrends wechseln. Die Altersrückstellungen bleiben häufig teil- oder vollständig erhalten, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ermöglicht es, gezielt zu überprüfen, wie unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm Ihren ARAG PKV-Tarif optimieren kann und welche internen Wechseloptionen zu Ihrer persönlichen Situation passen.

Basismerkmale

Selbstbehalt550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

207: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

207: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 207, 240, 520 NW versichert?
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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ein geschlossener Bestandstarif wie der ARAG 207, 240, 520 NW besondere Aufmerksamkeit verdient

Geschlossene Tarife nehmen keine neuen, externen Kunden auf. Dies führt zu einer stabilen, aber tendenziell älter werdenden Risikogemeinschaft. Der ARAG 207, 240, 520 NW ist für Neukunden nicht mehr zugänglich, aber bestehende ARAG-Versicherte können über einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG weiterhin optimierte Alternativen nutzen. Geschlossene Tarife werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv kommuniziert und sind in öffentlichen Tarifübersichten selten zu finden, was Optimierungschancen verdeckt.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über geschlossene Tarife wie diesen und deren Wechselmöglichkeiten. Er empfiehlt gezielt zu Ihrer Situation passende Alternativtarife innerhalb der ARAG, um Prämienbelastung zu senken und Leistungen zu stabilisieren oder sogar zu verbessern.

Tarifwechsel im ARAG 207, 240, 520 NW: Was ist möglich?

Als ARAG-Versicherter haben Sie das Recht, ohne den Versicherer zu wechseln, in einen günstigeren oder leistungsgerechteren Tarif innerhalb der ARAG zu wechseln (§204 VVG). Dabei können die Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig oder teilweise mitgenommen werden. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Konstellation im ARAG 207, 240, 520 NW und prüft, in welche offenen oder kostengünstigeren Tarife ein Tarifwechsel sinnvoll ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen und deren Auswirkungen auf die Prämie auf. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse startet mit Jetzt anmelden.

Beitragserhöhungen im ARAG 207, 240, 520 NW meistern

Der geschlossene Charakter des ARAG 207, 240, 520 NW verschärft Prämienanpassungen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft, das steigende Durchschnittsalter der Versicherten und medizinische Kostensteigerungen führen zu überproportionalen Beitragsentwicklungen. Viele Versicherte in geschlossenen Tarifen zahlen heute bereits Spitzenbeiträge, die ihre ursprüngliche Erwerbstätigenprämie deutlich übersteigen. Dies ist eine normale Folge der Tarifmechanik, lässt sich aber durch einen §204 VVG Tarifwechsel oft abbremsen.

Ein Wechsel zu einem offenen oder moderater ausfallenden Tarif desselben Versicherers bietet vielfach Raum für Beitragssenkungen oder zumindest für stabilisierte Prämientendenz, häufig ohne Leistungsverzicht. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart auf der ARAG-Seite an, um die historischen Prämienentwicklungen nachzuvollziehen. Unser PKV-Sachverständiger unterstützt Sie bei der Suche nach dem optimalen Ausweg. Melden Sie sich zu Jetzt anmelden an und erhalten Sie Ihre personalisierte Tarifanalyse.

Häufige Fragen zum ARAG 207, 240, 520 NW

Der Tarif deckt ambulante GOÄ-Leistungen über die Höchstsätze hinaus ab. Psychotherapie ist mit bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr versichert. Bei Sehhilfen erstattet der Tarif 105 EUR für Gestell- und Gläser- sowie Kontaktlinsenkosten vollständig. Stationär zahlt die ARAG Chefarztbehandlung und GOÄ-Leistungen über Höchstsätze. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 60%. Mit 550 EUR jährlichem Selbstbehalt und offenem Hilfsmittelkatalog (100% Erstattung) bietet dieser Tarif umfangreiche Absicherung.
Der ARAG 207, 240, 520 NW ist ein geschlossener Bestandstarif. Das bedeutet: Er steht für Neukunden nicht mehr zur Verfügung. Die Risikogemeinschaft schrumpft seit Jahren, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Für bestehende ARAG-Versicherte bietet §204 VVG aber einen wichtigen Ausweg: Sie können intern zu anderen, oft offenen ARAG-Tarifen wechseln und von stabileren Prämientrends profitieren. Ein Wechsel innerhalb der ARAG ist jederzeit möglich und ist ein bewährter Weg, den Beitragsdruck zu senken.
Der Jahres-Selbstbehalt beträgt 550 EUR. Er gilt pro Versicherungsjahr für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen und wird auf alle Kostenpositionen angerechnet. 550 EUR ist ein moderater Selbstbehalt; er positioniert den Tarif weder im Segment ohne Selbstbehalt noch im Hoch-SB-Bereich. Viele Versicherte empfinden ihn als ausgewogenes Risikoteilungs-Modell, das die Prämie senkt, ohne bei häufigen Versorgungen zu stark zu belasten.
Ja. Als ARAG-Versicherter können Sie einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG durchführen. Das bedeutet: Sie wechseln den Tarif, bleiben aber bei der ARAG. In vielen Fällen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung, und die Altersrückstellungen werden übernommen oder mitgenommen. Prämienreduktion ist oft möglich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft, welche Tarife zu Ihnen passen. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Der Tarifwechsel lohnt sich häufig, da der geschlossene Status zu überproportionalen Prämienerhöhungen führt und offene ARAG-Tarife typischerweise moderatere Beitragstrends aufweisen. Ob für Sie persönlich ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und den verfügbaren Alternativen ab. Jüngere, gesunde Versicherte profitieren oft besonders von einem Wechsel zu modernen Tarifen mit ausgewogenen Leistungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre individuelle Situation und zeigt auf, welcher ARAG-Tarif Ihnen optimal hilft, Beiträge zu senken und Leistungen zu stabilisieren.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert