ARAG 207, 240, 520 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 207, 240, 520 NW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 207, 240, 520 NW richtet sich an Bestandsversicherte der Neuen Welt, die eine komfortable Absicherung mit erweiterten Leistungen suchen. Mit einem Selbstbehalt von 550 EUR und GOÄ-Erstattungen über die Höchstsätze hinaus in ambulanter und stationärer Behandlung bietet dieser Tarif Premium-Konditionen. Ergänzt wird das Leistungsprofil durch umfassende Zahnversorgung mit 60% Zahnersatz-Kostenübernahme und bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr. Die Zweibettzimmer-Regelung und Chefarztbehandlung in der Klinik komplettieren das Angebot für Versicherte mit gehobenen Leistungserwartungen.
Bei geschlossenen Tarifen wie dem ARAG 207, 240, 520 NW ergeben sich wegen der schrumpfenden Risikogemeinschaft und der Überalterung des Versichertenkollektivs vielfach stärkere Prämienerhöhungen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann in vielen Fällen Abhilfe schaffen: Versicherte können ohne Versichererwechsel in optimalere Tarife mit moderaten Beitragstrends wechseln. Die Altersrückstellungen bleiben häufig teil- oder vollständig erhalten, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ermöglicht es, gezielt zu überprüfen, wie unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm Ihren ARAG PKV-Tarif optimieren kann und welche internen Wechseloptionen zu Ihrer persönlichen Situation passen.
Basismerkmale
207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
207: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




