ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 207, 240, 528 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 207, 240, 528 AW stammt aus der alten Welt und positioniert sich als Premium-Versicherung mit Leistungen über den Höchstsätzen. Ambulant und stationär wird die GOÄ über Höchstsatz erstattet, stationäre Behandlung erfolgt im Zweibettzimmer mit Chefarzt. Die Zahnversorgung umfasst 70% Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie ebenfalls zu 70%, allerdings mit Jahresobergrenzen von 1.025 EUR im ersten und 2.050 EUR im zweiten Jahr.

Geschlossene Tarife der alten Welt sind nicht mehr für externe Neuversicherte offen; die Risikogemeinschaft schrumpft, was die Beitragsentwicklung meist verstärkt. Für bestehende ARAG-Versicherte eröffnet sich jedoch ein wesentlicher Optimierungsspielraum: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem modernen Tarif kann häufig zu niedrigeren Prämien führen, während sich bestehende Altersrückstellungen in vielen Fällen mitnehmen lassen. Solche Wechsel erfolgen oft ohne erneute Gesundheitsprüfung oder mit deutlich vereinfachten Anforderungen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet gezielt, ob ein Wechsel aus dem ARAG-Tarif für Sie sinnvoll ist und welche ARAG PKV-Tarif-Alternativen sich eignen.

Basismerkmale

Selbstbehalt550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

207: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

207: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist der ARAG 207, 240, 528 AW ein geschlossener Tarif?

Der Tarif akzeptiert keine Neukunden von außen mehr; nur ARAG-Versicherte können ihn über einen internen Wechsel beziehen. Diese Schließung ist typisch für Premium-Tarife der alten Welt, deren Risikogemeinschaft überaltert und schrumpft. Steigende Kosten pro Versicherten sind die Folge, weshalb geschlossene Tarife generell höhere Beitragssprünge erleben als offene Tarife.

Genau deshalb ist der §204 VVG Tarifwechsel so bedeutsam: Bestehende ARAG-Versicherte können zu jüngeren, offenen Tarifen mit stabilerer Altersstruktur wechseln und damit der demografischen Kostensteigerung entgehen. Ältere, geschlossene Tarife werden zudem seltener aktiv kommuniziert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick und kann auch für geschlossene Tarife wie diesen die beste innerbetriebliche Lösung finden.

Tarifwechsel innerhalb der ARAG: Was ist möglich?

Ein Wechsel erfolgt nach §204 VVG und bleibt intern bei der ARAG; ein Wechsel zu anderen Versicherern ist nicht das Ziel. In vielen Fällen werden bestehende Altersrückstellungen übernommen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom konkreten Tarifpaar ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert gezielt Ihr Profil und zeigt die besten Wechseloptionen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt auf, wie sich Prämie, Leistungen und Kollektiventwicklung verändern würden. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine individuelle Einschätzung.

Beitragserhöhung im ARAG 207, 240, 528 AW - Ausweg durch Tarifwechsel

Alte-Welt-Tarife wie dieser erleben typischerweise überdurchschnittliche Beitragssprünge, da die schrumpfende Versichertengruppe die Kosten trägt und medizinische Kostensteigerungen ungebremst durchschlagen. Ein stabiler, offener Tarif mit aktiver Neukunden-Integration bietet eine Atempause: Die Altersstruktur ist ausgeglichener, und Beitragsentwicklungen verlaufen oft moderater.

Ein §204 VVG Tarifwechsel bietet in vielen Fällen die Möglichkeit, die Prämie zu senken und gleichzeitig modernere Leistungen zu erhalten. Vergleichen Sie die Kostendynamik mit unserem Beitragserhöhungs-Chart, um zu sehen, wie sich verschiedene ARAG-Tarife im Zeitverlauf entwickelt haben. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welcher Wechsel sich für Sie lohnt. Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum ARAG 207, 240, 528 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung über GOÄ-Höchstsatz (ähnlich stationär), 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen mit 105 EUR Gestell und volle Erstattung für Gläser/Kontaktlinsen, Hilfsmittel wie Orthesen und Hörhilfen aus einem Katalog, sowie unbegrenzte Impfungen und Vorsorge. Stationär: Zweibettzimmer mit Chefarzt und GOÄ über Höchstsatz. Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie jeweils 70%, jedoch mit Jahresobergrenzen von 1.025 EUR (Jahr 1) und 2.050 EUR (Jahr 2).
Der Tarif ist geschlossen, akzeptiert also keine Neuversicherten von außerhalb mehr. Nur ARAG-Bestandskunden können über einen §204 VVG Tarifwechsel einsteigen. Diese Schließung verstärkt die Alterung der Risikogemeinschaft, was zu höheren Beitragssteigerungen führt. Für Versicherte bedeutet das: Je schneller ein innerbetrieblicher Wechsel zu einem offenen Tarif erfolgt, desto besser, um sich vor weiteren Erhöhungen zu bewahren.
Der Selbstbehalt liegt bei 550 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Das positioniert den Tarif im höheren SB-Segment und senkt die Monatsrate, erfordert aber eine entsprechende Reservenplanung. Für jemanden mit häufigen Arztkontakten kann sich ein SB-Wechsel zu einem moderaten oder SB-freien Tarif deutlich bemerkbar machen.
Ja, ein Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG ist jederzeit möglich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen. In vielen Fällen profitieren Sie von niedrigeren Prämien und stabilerer Beitragsentwicklung.
Das hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und Ihrer Leistungsgewichtung ab. Jüngere Versicherte profitieren oft deutlich von offenen Tarifen, da sie von Neukunden-Integration und ausgewogenerer Altersstruktur profitieren. Der hohe Selbstbehalt (550 EUR) kann für häufige Nutzer belastend sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und zeigt, ob ein Wechsel zu besseren Leistungen und niedrigerem Beitrag führen kann. Eine qualifizierte Beratung macht den Unterschied.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

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