ARAG 207, 240, 528 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 207, 240, 528 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 207, 240, 528 AW stammt aus der alten Welt und positioniert sich als Premium-Versicherung mit Leistungen über den Höchstsätzen. Ambulant und stationär wird die GOÄ über Höchstsatz erstattet, stationäre Behandlung erfolgt im Zweibettzimmer mit Chefarzt. Die Zahnversorgung umfasst 70% Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie ebenfalls zu 70%, allerdings mit Jahresobergrenzen von 1.025 EUR im ersten und 2.050 EUR im zweiten Jahr.
Geschlossene Tarife der alten Welt sind nicht mehr für externe Neuversicherte offen; die Risikogemeinschaft schrumpft, was die Beitragsentwicklung meist verstärkt. Für bestehende ARAG-Versicherte eröffnet sich jedoch ein wesentlicher Optimierungsspielraum: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem modernen Tarif kann häufig zu niedrigeren Prämien führen, während sich bestehende Altersrückstellungen in vielen Fällen mitnehmen lassen. Solche Wechsel erfolgen oft ohne erneute Gesundheitsprüfung oder mit deutlich vereinfachten Anforderungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet gezielt, ob ein Wechsel aus dem ARAG-Tarif für Sie sinnvoll ist und welche ARAG PKV-Tarif-Alternativen sich eignen.
Basismerkmale
207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
207: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




