ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum ARAG 207, 240, 528 NW

Der ARAG 207, 240, 528 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt, der sich durch umfangreiche Leistungen auszeichnet. Mit GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen erhalten Versicherte eine großzügige ambulante und stationäre Kostenerstattung. Die Zahnversicherung leistet 70 Prozent für Behandlung, Ersatz und Kieferorthopädie, begrenzt auf 1.025 EUR im ersten und 2.050 EUR im zweiten Versicherungsjahr. Der jährliche Selbstbehalt beträgt 550 EUR, während die Versorgung im Zweibettzimmer inklusive Privatarztbehandlung erfolgt.

Als geschlossener Tarif ist der ARAG 207, 240, 528 NW nicht mehr für Neukunden zugänglich; allerdings haben bestehende ARAG-Versicherte die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt häufig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, was viele Versicherte dazu bewegt, innerhalb der ARAG nach günstigeren Alternativen zu suchen. Ein Wechsel kann in vielen Fällen zu reduzierten Prämien führen, während bestehende Altersrückstellungen häufig mitgenommen werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Einsparpotenziale und Wechseloptionen im ARAG PKV-Tarif. Erfahren Sie, ob ein Tarifwechsel für Ihre Situation sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

207: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

207: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 207, 240, 528 NW versichert?
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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist der ARAG 207, 240, 528 NW ein geschlossener Tarif?

Ein geschlossener Tarif steht neuen Kunden nicht offen; er nimmt keine Neukunden von außen auf. Der ARAG 207, 240, 528 NW wurde daher irgendwann geschlossen, um die bestehende Versichertengemeinschaft zu stabilisieren. Allerdings können aktuelle ARAG-Versicherte des gleichen Versicherers gemäß §204 VVG in diesen oder andere ARAG-Tarife wechseln, ohne den Versicherer zu verlassen.

Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt zu einer demografisch ungünstigen Altersstruktur, was Beitragserhöhungen beschleunigt. Ältere, geschlossene Tarife werden von ARAG nicht mehr aktiv beworben und sind in öffentlichen Tariflistungen oft unsichtbar geworden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche Bestandstarife und kann passende Wechseloptionen empfehlen, die zu Ihrer individuellen Situation passen.

Tarifwechsel im ARAG 207, 240, 528 NW: Welche Rechte haben Sie?

Als ARAG-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG, ohne den Versicherer zu verlassen. Ein Wechsel zu einem günstigeren oder besseren Tarif bei der ARAG ist häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, und in vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen vollständig oder teilweise übernommen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihr Tarifprofil und identifiziert, ob ein Wechsel zu besseren Konditionen realistisch ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welche Tarife der ARAG für Sie infrage kommen und welche Ersparnisse möglich sind. Nutzen Sie die Chance und Jetzt anmelden für Ihre persönliche Beratung.

Beitragserhöhung im ARAG 207, 240, 528 NW - Tarifwechsel als Lösung

Der ARAG 207, 240, 528 NW unterliegt regelmäßigen Beitragserhöhungen, die typisch für geschlossene Tarife sind. Das Versichertenkollektiv schrumpft kontinuierlich, da keine Neukunden aufgenommen werden, und die verbleibenden Versicherten werden immer älter. Diese demografische Verschiebung führt zwangsläufig zu überproportionalen Prämiensteigerungen, die sich häufig überdurchschnittlich auf Versicherte auswirken.

Die gute Nachricht: Ein Tarifwechsel bei der ARAG kann Abhilfe schaffen. Häufig finden sich bei der gleichen Versicherungsgesellschaft Tarife mit besseren Prämienentwicklungen und ähnlichen oder sogar verbesserten Leistungen. Im Beitragserhöhungs-Chart sehen Sie die Entwicklung Ihres aktuellen Tarifs und können dies mit verfügbaren Alternativen vergleichen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft Ihnen, die beste Wechseloption zu finden. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine persönliche Optimierungsempfehlung von unserem PKV-Sachverständigen.

Häufige Fragen zum ARAG 207, 240, 528 NW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen zu GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen hinaus. Psychotherapie ist mit maximal 50 Sitzungen pro Kalenderjahr abgedeckt, Sehhilfen mit 105 EUR für Gestelle plus volle Erstattung der Gläser und Kontaktlinsen. Stationär erfolgt die Versorgung im Zweibettzimmer mit Privatarztbehandlung und GOÄ über Höchstsatz. Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie werden je zu 70 Prozent erstattet, mit einer Jahresgrenze von 1.025 EUR im ersten und 2.050 EUR im zweiten Versicherungsjahr. Der Selbstbehalt beträgt 550 EUR pro Jahr.
Der ARAG 207, 240, 528 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif. Das bedeutet, dass er keine neuen Kunden von außen aufnimmt. Für bestehende ARAG-Versicherte bleibt ein Tarifwechsel innerhalb der Versicherungsgesellschaft möglich. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt zu einer ungünstigen Altersstruktur und treibt Beitragserhöhungen in die Höhe, weshalb viele Versicherte nach günstigeren Alternativen bei der ARAG suchen.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 550 EUR. Er gilt pro Versicherungsjahr und betrifft alle Leistungsbereiche einschließlich Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen. Dies positioniert den Tarif im mittleren Bereich der Selbstbehalte und sorgt für eine moderate Eigenverantwortung des Versicherten bei der Kostenerstattung.
Ja, als ARAG-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG. Ein Wechsel ist in vielen Fällen ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, und häufig werden Ihre Altersrückstellungen in den neuen Tarif mitgenommen. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um konkrete Optionen zu prüfen.
Ein Wechsel lohnt sich häufig, besonders wenn Ihr Alter und Ihre Gesundheit stabil sind und Sie bereit sind, Ihre Versorgung anzupassen. Der Tarif ist geschlossen und unterliegt überproportionalen Beitragserhöhungen. Bei der ARAG gibt es oft offene oder jüngere geschlossene Tarife mit besseren Prämienentwicklungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre spezifische Situation, vergleicht Leistungen und Beiträge und empfiehlt die beste Wechseloption für Sie persönlich.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert