ARAG 207, 240, 528 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 207, 240, 528 NW
Der ARAG 207, 240, 528 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt, der sich durch umfangreiche Leistungen auszeichnet. Mit GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen erhalten Versicherte eine großzügige ambulante und stationäre Kostenerstattung. Die Zahnversicherung leistet 70 Prozent für Behandlung, Ersatz und Kieferorthopädie, begrenzt auf 1.025 EUR im ersten und 2.050 EUR im zweiten Versicherungsjahr. Der jährliche Selbstbehalt beträgt 550 EUR, während die Versorgung im Zweibettzimmer inklusive Privatarztbehandlung erfolgt.
Als geschlossener Tarif ist der ARAG 207, 240, 528 NW nicht mehr für Neukunden zugänglich; allerdings haben bestehende ARAG-Versicherte die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt häufig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, was viele Versicherte dazu bewegt, innerhalb der ARAG nach günstigeren Alternativen zu suchen. Ein Wechsel kann in vielen Fällen zu reduzierten Prämien führen, während bestehende Altersrückstellungen häufig mitgenommen werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Einsparpotenziale und Wechseloptionen im ARAG PKV-Tarif. Erfahren Sie, ob ein Tarifwechsel für Ihre Situation sinnvoll ist.
Basismerkmale
207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
207: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




