ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 207, 240, 528 im Überblick

Die ARAG 207, 240, 528 ist ein offener Unisex-Tarif der Neuen Welt, der sich durch großzügige Leistungen im ambulanten und zahnmedizinischen Bereich auszeichnet. Mit GOÄ-Sätzen über dem Höchstsatz, einer 70-prozentigen Zahnersatzerstattung, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und einem offenen Hilfsmittelkatalog bietet dieser Tarif eine solide Basis für umfassende Gesundheitsversorgung. Der Selbstbehalt von 550 Euro pro Versicherungsjahr liegt im mittleren Segment und wird sowohl ambulant als auch stationär und zahnmedizinisch angerechnet.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG kann für viele Versicherte eine Gelegenheit darstellen, die Beiträge zu optimieren, ohne auf vergleichbare Leistungen zu verzichten. Da es sich um einen offenen Tarif handelt, profitiert die ARAG 207, 240, 528 von einer stabilen Altersstruktur und einer aktiven Neukundenakquisition, was tendenziell zu moderateren Beitragsentwicklungen führt. Wer diese Tarif-Kombination hält, sollte zumindest prüfen, ob eine Anpassung sinnvoll ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bietet Ihnen eine konkrete Einschätzung, ob die ARAG PKV-Tarife optimal zu Ihrer Situation passen oder ob eine Optimierung ratsam wäre.

Basismerkmale

Selbstbehalt550 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

207: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

207: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der offene Status für die ARAG 207, 240, 528?

Der ARAG 207, 240, 528 ist ein offener Tarif, was bedeutet, dass die ARAG weiterhin aktiv Neukunden aufnimmt. Dadurch profitiert dieser Tarif von einer ausgewogenen Altersstruktur in der Versichertengemeinschaft. Ein wachsendes oder stabiles Versichertenkollektiv trägt dazu bei, dass die Beitragsentwicklung gleichmäßiger verläuft und nicht durch Überalterung zusätzlich belastet wird. Versicherte in diesem Tarif können somit mit einer tendenziell moderateren Prämienentwicklung rechnen.

Als offener Tarif ist die ARAG 207, 240, 528 für externe Neukunden erreichbar und gut positioniert im Markt. Bestehende ARAG-Versicherte haben zudem die Möglichkeit, über einen §204 VVG Tarifwechsel zu diesem oder zu anderen ARAG-Tarifen zu wechseln, falls es ihrer Situation besser entspricht. Geschlossene ältere Tarife fallen in dieser Hinsicht aus, doch offene Tarife wie dieser genießen regulatorisch und risikotechnisch Vorteile.

Tarifwechsel in der ARAG: Optionen und Rahmen

Ein Wechsel zu einem anderen ARAG-Tarif erfolgt nach dem Prinzip des §204 VVG - es ist ein interner Tarifwechsel beim gleichen Versicherer. Die bestehenden Altersrückstellungen können in vielen Fällen mitgenommen werden, und häufig entfällt die erneute Gesundheitsprüfung. Allerdings: Ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang die Altersrückstellungen übernommen werden, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Tarifkonstellation und prüft, welche Optimierungspotenziale für Sie existieren. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen auf, ob und unter welchen Bedingungen ein Wechsel sinnvoll ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse kostet Sie nichts: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung in der ARAG 207, 240, 528: Ursachen und Wechselwege

Beitragserhöhungen entstehen durch medizinische Kostensteigerungen, die auch moderne offene Tarife treffen - trotz stabiler Altersstruktur müssen Versicherer auf steigende Arzt- und Zahnarztrechnungen, teurere Medikamente und neue Therapieverfahren reagieren. Im Fall der ARAG 207, 240, 528 mit ihrem hohen GOÄ-Leistungsniveau und der 70-prozentigen Zahnerstattung trägt der Versicherer ein größeres Kostenwachstum, was sich irgendwann in der Prämie abbildet.

Ein interner Tarifwechsel kann hier häufig Abhilfe schaffen. Andere ARAG-Tarife könnten ähnliche Leistungen mit niedrigerem Selbstbehalt oder Raumtyp bieten und damit kostengünstiger sein. Ihre Altersrückstellungen bleiben oft erhalten, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich - das müssen Sie im Einzelfall prüfen. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart der ARAG, um die aktuellen Trends zu verstehen. Anschließend können Sie über unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse Jetzt anmelden konkrete Handlungsoptionen evaluieren.

Häufige Fragen zum ARAG 207, 240, 528

Der Tarif erstattet ambulante GOÄ-Sätze über dem Höchstsatz, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen bis 105 Euro für Brillengestelle und bis 300 Euro für Kontaktlinsen jährlich, 100% Hilfsmittel aus offenem Katalog (ab 1.000 Euro mit Vorlagenprüfung), Laser-Augen-Operationen bis 1.000 Euro einmalig pro Auge, stationär mit Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer, sowie zahnmedizinische Leistungen zu 70% inklusive Zahnersatz und Kieferorthopädie. Psychotherapie wird auch stationär erstattet.
Die ARAG 207, 240, 528 ist ein offener Tarif, was bedeutet, dass die ARAG aktiv Neukunden aufnimmt. Dies führt zu einer stabilen und ausgeglichenen Altersstruktur im Versichertenkollektiv, was sich tendenziell positiv auf die Beitragsentwicklung auswirkt. Offene Tarife profitieren von regelmäßigen Versicherteneinnahmen durch Neuzugänge und zeigen daher häufig moderatere Prämiensteigerungen als geschlossene Tarife mit schrumpfender Basis.
Der Selbstbehalt beträgt 550 Euro pro Versicherungsjahr und wird auf alle Versicherungsbereiche angerechnet: ambulante Behandlung, stationären Aufenthalt und zahnmedizinische Leistungen. Dies ist ein moderater Selbstbehalt, der viele Versicherte anspricht, die den Beitrag durch einen Eigenanteil senken möchten, ohne zu hohes finanzielles Risiko bei Inanspruchnahme zu tragen.
Ja, Sie können innerhalb der ARAG einen anderen Tarif über den internen Tarifwechsel nach §204 VVG wählen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, ob günstigere Alternativen mit gleichwertigen oder besseren Leistungen verfügbar sind. Altersrückstellungen können häufig übernommen werden, und in vielen Fällen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheitssituation und Ihren tatsächlichen Leistungsansprüchen ab. Mit einem Selbstbehalt von 550 Euro und hohen GOÄ-Sätzen ist dies ein Premium-Tarif; ob ein günstigerer ARAG-Tarif dieselben oder ähnliche Leistungen bietet, lässt sich nur durch eine individuelle Analyse klären. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre konkrete Situation und zeigt auf, ob und welche Tarifwechsel zu einer Ersparnis führen könnten - ohne Kosten für Sie.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert