ARAG 207, 240, 528: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 207, 240, 528 im Überblick
Die ARAG 207, 240, 528 ist ein offener Unisex-Tarif der Neuen Welt, der sich durch großzügige Leistungen im ambulanten und zahnmedizinischen Bereich auszeichnet. Mit GOÄ-Sätzen über dem Höchstsatz, einer 70-prozentigen Zahnersatzerstattung, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und einem offenen Hilfsmittelkatalog bietet dieser Tarif eine solide Basis für umfassende Gesundheitsversorgung. Der Selbstbehalt von 550 Euro pro Versicherungsjahr liegt im mittleren Segment und wird sowohl ambulant als auch stationär und zahnmedizinisch angerechnet.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG kann für viele Versicherte eine Gelegenheit darstellen, die Beiträge zu optimieren, ohne auf vergleichbare Leistungen zu verzichten. Da es sich um einen offenen Tarif handelt, profitiert die ARAG 207, 240, 528 von einer stabilen Altersstruktur und einer aktiven Neukundenakquisition, was tendenziell zu moderateren Beitragsentwicklungen führt. Wer diese Tarif-Kombination hält, sollte zumindest prüfen, ob eine Anpassung sinnvoll ist.
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Basismerkmale
207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
207: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




