ARAG 207, 240, 529 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 207, 240, 529 AW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 207, 240, 529 AW ist ein Alte-Welt-Tarif, der nicht mehr für Neukunden geöffnet ist. Die Tarife 207, 240 und 529 arbeiten modular zusammen: Tarif 207 bietet ambulante Versorgung mit GOÄ-Leistungen auch über die Höchstsätze hinaus, maximal 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und Sehhilfen bis 105 Euro inklusive voller Gläser-Erstattung. Tarif 240 regelt die stationäre Versorgung mit Privatarztbehandlung und GOÄ-Leistungen über Höchstsatz. Tarif 529 sichert zahnärztliche Versorgung ab: 100% für Zahnbehandlung und Inlays, 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie, mit Jahreshöchstbeträgen von 1.025 Euro im ersten und 2.050 Euro im zweiten Versicherungsjahr. Bei einem Selbstbehalt von 550 Euro pro Jahr ist dieser Tarif für Bestandsversicherte konzipiert, die umfassende Leistungen mit moderater Eigenbeteiligung schätzen.
Geschlossene Tarife wie dieser stehen unter Druck: Die schrumpfende Versichertengemeinschaft der Alte-Welt-Generationen führt zu steilen Beitragserhöhungen. Dennoch bietet die interne Tarifwechsel nach §204 VVG eine Ausstiegsmöglichkeit für Bestandsversicherte des gleichen Versicherers. In vielen Fällen sind günstigere Neue-Welt-Tarife mit gleich guten oder besseren Leistungen verfügbar; Altersrückstellungen können häufig vollständig übernommen werden und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche Wechselmöglichkeiten im Rahmen Ihres ARAG PKV-Tarifs bestehen und wie Sie von dem Tarifwechsel profitieren könnten.
Basismerkmale
207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
207: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




