ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 207, 240, 529 AW im Profil

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 207, 240, 529 AW ist ein Alte-Welt-Tarif, der nicht mehr für Neukunden geöffnet ist. Die Tarife 207, 240 und 529 arbeiten modular zusammen: Tarif 207 bietet ambulante Versorgung mit GOÄ-Leistungen auch über die Höchstsätze hinaus, maximal 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und Sehhilfen bis 105 Euro inklusive voller Gläser-Erstattung. Tarif 240 regelt die stationäre Versorgung mit Privatarztbehandlung und GOÄ-Leistungen über Höchstsatz. Tarif 529 sichert zahnärztliche Versorgung ab: 100% für Zahnbehandlung und Inlays, 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie, mit Jahreshöchstbeträgen von 1.025 Euro im ersten und 2.050 Euro im zweiten Versicherungsjahr. Bei einem Selbstbehalt von 550 Euro pro Jahr ist dieser Tarif für Bestandsversicherte konzipiert, die umfassende Leistungen mit moderater Eigenbeteiligung schätzen.

Geschlossene Tarife wie dieser stehen unter Druck: Die schrumpfende Versichertengemeinschaft der Alte-Welt-Generationen führt zu steilen Beitragserhöhungen. Dennoch bietet die interne Tarifwechsel nach §204 VVG eine Ausstiegsmöglichkeit für Bestandsversicherte des gleichen Versicherers. In vielen Fällen sind günstigere Neue-Welt-Tarife mit gleich guten oder besseren Leistungen verfügbar; Altersrückstellungen können häufig vollständig übernommen werden und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche Wechselmöglichkeiten im Rahmen Ihres ARAG PKV-Tarifs bestehen und wie Sie von dem Tarifwechsel profitieren könnten.

Basismerkmale

Selbstbehalt550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

207: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

207: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum Bestandsversicherte sich mit diesem Tarif unter Druck fühlen

Der ARAG 207, 240, 529 AW gehört zu den geschlossenen Alte-Welt-Tarifen, deren Versichertenbestand über die Jahre schrumpft. Dies hat eine direkte Konsequenz: Die Kosten werden auf immer weniger Schultern verteilt, sodass Beitragserhöhungen überproportional ausfallen. Besonders für ältere Versicherte wiegen diese Steigerungen erheblich, da die Lebensarbeitszeit begrenzt ist.

Wichtig zu wissen: Bestandsversicherte dieses Tarifs können beim gleichen Versicherer in günstigere Tarife wechseln. Der §204 VVG räumt dieser Möglichkeit Vorrang vor dem Wechsel zu einem anderen Versicherer ein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse zu solchen internen Optimierungen und kann aufzeigen, welche Alternativen realistisch sind.

Tarifwechsel im ARAG 207, 240, 529 AW: Chancen und Prüfung

Das Recht auf einen internen Tarifwechsel beim gleichen Versicherer ist in §204 VVG verankert. Für Bestandsversicherte des ARAG 207, 240, 529 AW bedeutet dies: Sie können in jüngere, aktivere Tarife (Neue-Welt-Tarife) wechseln, ohne den Versicherer zu wechseln. In vielen Fällen wird bei solchen Wechseln auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichtet, und die Altersrückstellungen werden teilweise oder vollständig übernommen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft die für Sie besten Optionen und stellt die Potenziale eines Tarifwechsels klar dar. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine detaillierte Übersicht über verfügbare Alternativen und deren Kostenauswirkungen. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 207, 240, 529 AW: Wechselausweg nutzen

Der ARAG 207, 240, 529 AW ist ein Alte-Welt-Tarif mit schrumpfender Versichertengemeinschaft. Dieser strukturelle Hintergrund führt dazu, dass Beitragserhöhungen in solchen Bestandstarifen oft deutlich höher ausfallen als in neueren, aktiveren Tarifen. Die Schrumpfung der Risikogemeinschaft ist irreversibel, weshalb das Kostenproblem mit jeder Erhöhungsrunde wächst.

Genau hier bietet der Tarifwechsel innerhalb der ARAG Ihnen einen Ausweg. Häufig können Sie durch einen Wechsel in einen Neue-Welt-Tarif Ihre Beiträge deutlich senken und profitieren dabei oft von gleich guten oder besseren Leistungen. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt Ihnen die historischen Prämienentwicklungen und verdeutlicht, warum ein Tarifwechsel gerade jetzt sinnvoll sein kann. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse und lassen Sie sich von unserem Experten konkrete Alternativen aufzeigen, die zu Ihrem Budget passen. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 207, 240, 529 AW

Der Tarif bietet ambulante GOÄ-Leistungen über die Höchstsätze hinaus, maximal 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 105 Euro (Gestelle) plus volle Erstattung für Gläser und Kontaktlinsen, 100% Zahnbehandlung und Inlays, 80% Zahnersatz und Kieferorthopädie, stationäre Behandlung mit Privatarzt im Zweibettzimmer und GOÄ über Höchstsatz, sowie umfangreiche Hilfsmittel. Der Selbstbehalt liegt bei 550 Euro pro Jahr.
Dies ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt. Er nimmt keine Neukunden mehr auf, sondern ist den Bestandsversicherten der ARAG vorbehalten. Die Versichertengemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was zu überproportionalen Beitragserhöhungen führt. Nur interne Tarifwechsel unter §204 VVG sind möglich, weshalb eine Optimierung in einen aktiveren Tarif häufig besonders lohnend ist.
Der Selbstbehalt beträgt 550 Euro pro Kalenderjahr. Er gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen, einschließlich Vorsorgeleistungen. Mit diesem Selbstbehalt ordnet sich der Tarif im mittleren Bereich ein und bietet Versicherten, die selten zum Arzt gehen, eine gewisse Kostendämpfung, während regelmäßig benötigte Leistungen nach Überschreitung des Selbstbehalts vollständig oder zu hohen Prozentsätzen erstattet werden.
Ja, als Bestandsversicherter der ARAG können Sie intern in einen günstigeren Tarif wechseln (§204 VVG). In vielen Fällen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung und die Altersrückstellungen werden zumindest teilweise übernommen. Häufig stehen Neue-Welt-Tarife mit besseren Leistungen zu niedrigeren Prämien zur Verfügung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt stark von Ihrer individuellen Situation ab. Für ältere Versicherte und Personen mit chronischen Erkrankungen ist ein Tarifwechsel oft besonders attraktiv, da Neue-Welt-Tarife häufig deutlich günstiger sind und durch die Übernahme von Altersrückstellungen den Wechsel erleichtern. Auch bei aktuell hohen Prämien im 207, 240, 529 AW sollten Sie die Möglichkeit prüfen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönlichen Daten und zeigt auf, welche Neutarife preislich und leistungsmäßig zu Ihnen passen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert