ARAG 207, 240, 540 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 207, 240, 540 AW
Der ARAG 207, 240, 540 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif aus der Alten Welt, der ausschließlich den Bestandsversicherten des Hauses ARAG zur Verfügung steht. Die Tarifgruppe kombiniert Leistungen im ambulanten Bereich (Tarif 207), in der Krankenhausbehandlung (Tarif 240) sowie in der Zahnversicherung (Tarif 540). Mit einer GOÄ, die die Höchstsätze übersteigt, erstattet dieser Tarif Arztkosten großzügig. Der Selbstbehalt von 550 Euro pro Versicherungsjahr sorgt für eine moderate Kostenabsicherung und positioniert diese Tarifgruppe im oberen Mittelfeld des Marktes.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kommt für ARAG-Versicherte in Betracht, die angesichts von Beitragserhöhungen prüfen möchten, ob modernere oder günstigere Tarife desselben Versicherers verfügbar sind. Da diese Tarifgruppe geschlossen ist, schrumpft das Versichertenkollektiv kontinuierlich; dies führt häufig zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen. In vielen Fällen können Wechsel zu geöffneten oder neueren Tarifen bei ARAG zu Einsparungen führen, ohne dass Leistungsverzichte zwingend sind - vorausgesetzt, eine individuelle Analyse ergibt verfügbare Alternativtarife mit gleichwertigen oder besseren Bedingungen.
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Basismerkmale
207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
207: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




