ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Tarifprofil: ARAG 207, 240, 540 NW

Geschlossener Bisex-Tarif der ARAG mit besonderer Stärke in der Zahnarztversorgung und Chefarztbehandlung. Der Tarif erstattet ambulante Leistungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, stationäre Leistungen ebenfalls über Höchstsatz bei Privatarztbehandlung, und bietet zahlreiche Zusatzleistungen: 550 EUR Selbstbehalt pro Jahr, Zweibettzimmer im Krankenhaus, 100% Zahnbehandlung bei gleichzeitig 60% Zahnersatz, bis zu 50 psychologische Sitzungen pro Jahr, offener Hilfsmittelkatalog, und Leistungen für Naturheilverfahren.

Als geschlossener Tarif der neuen Welt nimmt die ARAG keine Neukunden mehr auf. Die Risikogemeinschaft schrumpft sukzessive; dies führt regelmäßig zu Beitragserhöhungen, die über dem Durchschnitt liegen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem jüngeren, offenen Tarif des gleichen Versicherers kann in vielen Fällen Abhilfe schaffen und die Prämie stabilisieren, ohne dass Leistungen zwangsläufig sinken oder eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, ob ein Wechsel in einen günstigeren ARAG PKV-Tarif für Ihre Situation geeignet ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

207: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

207: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der ARAG?

Der Tarif 207, 240, 540 NW der ARAG ist geschlossen: externe Neukunden werden nicht mehr aufgenommen. Das hat unmittelbare Auswirkungen auf die finanzielle Stabilität. Das Versichertenkollektiv schrumpft durch Todesfälle und Versicherungsaustritte, während der Altersschnitt ständig steigt. Diese demografische Dynamik führt zu überproportionalen Beitragserhöhungen, die den allgemeinen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen überlagert werden. Für bestehende Versicherte dieses Tarifs eröffnet sich jedoch ein Ausweg: der interne Tarifwechsel nach §204 VVG.

Geschlossene Tarife werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv bewirtschaftet oder öffentlich kommuniziert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche Bestands- und Alt-Tarife. Er kann empfehlen, welche offenen oder früher geschlossenen Tarife des gleichen Versicherers mit besserer Beitragsprognose verfügbar sind und ob ein Wechsel unter Erhalt Ihrer Altersrückstellungen realisierbar ist.

Tarifwechsel-Optionen im 207, 240, 540 NW der ARAG

Als Versicherter in diesem Tarif haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel innerhalb der ARAG nach §204 VVG. Das bedeutet, Sie wechseln zu einem anderen Tarif des gleichen Versicherers, nicht zu einer anderen Gesellschaft. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Konstellation und prüft, welche Zieltarife der ARAG für Sie infrage kommen. Dabei berücksichtigt er Ihre Altersrückstellungen, Ihre Gesundheitshistorie und mögliche Einsparungen. Lassen Sie sich zeigen, wie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse Ihnen Klarheit gibt - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im 207, 240, 540 NW: Warum und wie reagieren

Dieser Tarif ist als geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt besonders anfällig für deutliche Beitragserhöhungen. Die Risikogemeinschaft wird Jahr für Jahr kleiner, die Versicherten immer älter im Durchschnitt. Medizinische Kostensteigerungen, sinkende Kapitalerträge und das schrumpfende Kollektiv schlagen sich ungefiltert auf die Beiträge durch. Versicherte berichten über zweistellige prozentuale Erhöhungen in regelmäßigen Abständen.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ist häufig die wirksamste Reaktion. Offene ARAG-Tarife mit besserer Altersstruktur und stabilerer Beitragsentwicklung können oft mit gleichwertigen oder besseren Leistungen und deutlich günstigeren Beiträgen erreicht werden. Sehen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart der ARAG an, um die Dynamik dieses Tarifs nachzuvollziehen. Dann lassen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem Spezialisten durchlaufen - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum ARAG 207, 240, 540 NW

Der Tarif erstattet ambulante GOÄ-Leistungen über Höchstsatz (auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus), 100%-ige Erstattung für Zahnbehandlung einschließlich Prophylaxe und Wurzelbehandlung, Zahnersatz zu 60% bis zur gestaffelten Jahresgrenze (5.125 EUR im 5. Versicherungsjahr), 100%-ige Erstattung von Inlays, Zahnbehandlung innerhalb eines Zwei-Bett-Zimmers im Krankenhaus mit Privatarztbehandlung, maximal 50 psychotherapeutische Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen-Zuschuss von 105 EUR für Gestell und volle Erstattung von Gläsern und Kontaktlinsen, sowie 100%-ige Erstattung von Hilfsmitteln aus dem offenen Katalog. Der Selbstbehalt beträgt 550 EUR pro Versicherungsjahr.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, die ARAG nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Bestehende Versicherte können untereinander bleiben und haben Tarifwechselrechte. Ein geschlossener Tarif führt zu einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, da Todesfälle und Kündigungen nicht durch Neumitglieder kompensiert werden. Das Durchschnittsalter steigt kontinuierlich, was regelmäßig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt.
Der Selbstbehalt beträgt 550 EUR pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen gleichermaßen. Das ist ein moderater, mittlerer Selbstbehalt, der Kostenbeteiligung mit Schutz vor sehr hohen Privatkosten kombiniert.
Ja, als Bestandsversicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen ARAG-Tarif (nicht zu einem anderen Versicherer). In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen in den neuen Tarif übernommen werden, und oft ist auch keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig. Allerdings hängen diese Details von Ihrem konkreten Tarifwechsel ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen liefert Ihnen eine verbindliche Antwort zu Ihrer persönlichen Situation.
Das hängt stark ab von Ihrem aktuellen Alter, Ihrem Gesundheitszustand und den verfügbaren Alternativen bei der ARAG. Da dieser Tarif geschlossen und von Natur aus beitragsverschärfend ist, lohnt sich die Prüfung eines Wechsels häufig. Offene ARAG-Tarife mit besserer Altersstruktur können erhebliche Einsparungen ermöglichen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert konkret für Sie, ob ein Wechsel zu geringeren Beiträgen oder zu besseren Leistungen bei ähnlichen Beiträgen führt und wie Ihre Altersrückstellungen berücksichtigt werden.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert