ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 207, 240, 540 im Überblick

Der offene Unisex-Tarif ARAG 207, 240, 540 richtet sich an Neuversicherte, die ambulant und stationär über die GOÄ-Höchstsätze hinaus abgesichert sein möchten. Mit einem Selbstbehalt von 550 EUR, Zahnbehandlung zu 100 Prozent und bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr bietet dieser Tarif der neuen Welt solide Grundversorgung. Die Zahnersatz-Erstattung liegt bei 60 Prozent, und der offene Hilfsmittelkatalog deckt Standardausführungen zu 100 Prozent ab (bei höheren Beträgen mit Genehmigungsvorbehalt).

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Bestandskundinnen und -kunden derselben Versicherungsgesellschaft zur Option werden, falls sich die individuelle Situation ändert. Da der Tarif offen ist und aktiv neue Versicherte aufnimmt, profitiert die Risikogemeinschaft von einer ausgeglicheneren Altersstruktur, was tendenziell moderatere Beitragsanpassungen begünstigt. In vielen Fällen sind mit einem Wechsel gleichwertige oder sogar bessere Leistungen bei reduzierten Prämien kombinierbar, wobei auch Altersrückstellungen häufig übernommen werden können.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beleuchtet, welche Optimierungsmöglichkeiten innerhalb der ARAG PKV-Tarife für Sie persönlich nutzbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt550 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

207: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

207: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Offener Unisex-Tarif: Vorteile für Neuversicherte

Der ARAG 207, 240, 540 ist ein offener Tarif, das heißt, die ARAG akzeptiert weiterhin aktiv neue externe Kundinnen und Kunden. Dies unterscheidet ihn von geschlossenen Alttarifen, deren Versichertenkollektiv schrumpft und dadurch unter wirtschaftlichem Druck steht. Ein offener Tarif mit stabiler oder wachsender Kundenbasis ermöglicht tendenziell bessere Beitragskalkulationen und moderatere Erhöhungen, da medizinische Kostensteigerungen auf eine breitere Prämienbasis verteilt werden.

Als Unisex-Tarif der neuen Welt gilt das gleiche Prämienkalkül für Männer und Frauen, unabhängig vom Alter bei Versicherungsbeginn. Bestandskunden, die in diesem Tarif versichert sind, können vom breiten Leistungsspektrum profitieren; falls sich die Situation ändert, erlaubt §204 VVG auch hier den Wechsel zu einem anderen Tarif der ARAG, ohne die aktuelle Versicherung zu verlassen.

Tarifwechsel im ARAG-System: Was ist möglich?

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht es Versicherten, innerhalb der ARAG zu einem anderen Tarif zu wechseln, ohne zu einer anderen Krankenkasse zu gehen. Dabei können Altersrückstellungen häufig übernommen werden, und in vielen Fällen entfällt die erneute Gesundheitsprüfung - allerdings hängt dies vom individuellen Tarif und von den Bedingungen ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie, welche Wechseloptionen im ARAG-Portfolio tatsächlich lohnenswert sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft Ihnen, die passenden Alternativen zu entdecken: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 207, 240, 540: Handlungsspielraum

Offene Tarife wie der ARAG 207, 240, 540 sind zwar weniger anfällig für massive Beitragssprünge als geschlossene Altversicherungen, doch medizinische Kostensteigerungen und Leistungsinflation treffen auch diesen Tarif. Wenn Ihre Prämie erhöht wird, bedeutet das nicht zwingend, dass Sie den Status quo akzeptieren müssen - ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG kann häufig einen Ausweg bieten, besonders wenn Sie jünger sind oder Ihre Gesundheit stabil ist.

Ein Vergleich mit anderen ARAG-Tarifen lohnt sich: Durch den Wechsel in einen Tarif mit höherem Selbstbehalt, reduziertem Zahnersatz-Leistungssatz oder anderem Leistungsmix können Sie die Prämie senken, während Sie weiterhin solide Versorgung genießen. Schauen Sie sich das Beitragserhöhungs-Chart an, um die Entwicklung nachzuvollziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 207, 240, 540

Der Tarif erstattet ambulant und stationär über GOÄ-Höchstsätze hinaus. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet (Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Prophylaxe), Zahnersatz zu 60%. Sie haben bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 300 EUR pro Jahr (Kontaktlinsen) und 105 EUR für Brillengestelle (alle 24 Monate), Laser-Operationen bis 1.000 EUR einmalig pro Auge. Hilfsmittel werden zu 100% erstattet (bei über 1.000 EUR mit Vorgenehmigung). Impfungen und Vorsorgeleistungen ohne Altersgrenzen oder zeitliche Einschränkung sind vollständig abgedeckt.
Der Tarif ist offen: Die ARAG nimmt weiterhin neue Versicherte auf. Das bedeutet, die Risikogemeinschaft bleibt dynamisch und altersstrukturell ausgeglichen. Offene Tarife profitieren von stabiler Prämienkalkulation und tendieren zu moderateren Beitragserhöhungen, da die Kosten auf breiter Basis verteilt werden. Geschlossene Tarife dagegen sehen oft Prämiensprünge, weil ihr Versichertenkollektiv schrumpft und überaltert.
Der Selbstbehalt beträgt 550 EUR pro Versicherungsjahr. Er gilt ambulant, stationär und für Zahnbehandlung. Dieser mittlere Selbstbehalt positioniert den Tarif zwischen hohen und niedrigen Selbstbeteiligungen und reduziert die monatliche Prämie, während Versicherte dennoch für größere Behandlungen gut abgesichert sind.
Ja, innerhalb der ARAG ist ein Tarifwechsel nach §204 VVG möglich. Sie können zu einem anderen ARAG-Tarif wechseln, ohne die Versicherungsgesellschaft zu wechseln. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang Ihre Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt vom konkreten Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse kann hier Klarheit schaffen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie jünger sind oder Ihre Gesundheit stabil ist, können Sie in einen Tarif mit höherem Selbstbehalt oder reduzierten Zahnersatz-Leistungen wechseln und die Prämie senken. Wenn Sie älter sind oder chronische Erkrankungen haben, lohnt sich ein Wechsel weniger, da höhere Selbstbehalte später teuer werden können. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie, welcher Tarif zu Ihrem Profil passt und ob ein Wechsel tatsächlich Einsparungen bei erhaltener oder verbesserter Leistung bringt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert