ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 207, 240, 548 NW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 207, 240, 548 NW der ARAG Krankenversicherungs-AG richtet sich an bestehende Versicherte, die eine Premium-Absicherung in der neuen Welt mit großzügigen Leistungen suchen. Mit GOÄ-Sätzen über dem Höchstsatz, einem moderaten Selbstbehalt von 550 Euro pro Jahr und 70-prozentiger Erstattung für Zahnersatz bietet dieser Tarif solide Bestandsvergünstigungen. Die Chefarztbehandlung ist im stationären Bereich enthalten, psychotherapeutische Leistungen sind bis 50 Sitzungen pro Jahr abgedeckt.

Als geschlossener Tarif profitiert die ARAG 207, 240, 548 NW von einer etablierten, jedoch schrumpfenden Versichertengemeinschaft. Diese demografische Entwicklung führt mittelfristig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, da weniger junge Versicherte die Kostenentwicklung abfedern können. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offenen oder jüngeren Tarif der ARAG kann in vielen Fällen eine effektive Antwort auf steigende Prämien sein und häufig günstigere Beiträge bei gleichwertigen oder besseren Leistungen ermöglichen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, ob und wie ein Wechsel zu einem besseren ARAG PKV-Tarif für Ihre individuelle Situation sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

207: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

207: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was ändert sich durch den geschlossenen Status des ARAG 207, 240, 548 NW?

Der ARAG 207, 240, 548 NW steht nicht mehr für externe Neukunden zur Verfügung, ist aber weiterhin ein wichtiges Angebot für bestehende ARAG-Versicherte. Innerhalb der ARAG können Bestandsversicherte jederzeit einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in offene oder modernisierte Tarife vornehmen, ohne dass das Versicherungsverhältnis unterbrochen wird. Die schrumpfende Risikogemeinschaft bedeutet jedoch, dass sich die Beitragsanpassungen in diesem Tarif tendenziell stärker auswirken als in offenen Tarifen mit aktiver Neukunden-Akquisition.

Ältere Bestandstarife wie dieser werden von der ARAG zwar weiterhin betreut, aber nicht mehr aktiv vermarktet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse auch solcher geschlossenen Tarife und kann gezielt prüfen, ob ein interner Wechsel zu besseren Konditionen und Leistungen führt. Die Altersrückstellungen können in den meisten Fällen mitgenommen werden, was erhebliche finanzielle Ersparnisse ermöglicht.

Kann ich den ARAG 207, 240, 548 NW optimieren oder wechseln?

Ja, als bestehender ARAG-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG. Dabei können Ihre Altersrückstellungen in der Regel mitgenommen werden, und eine Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich oder wird auf wenige Fragen begrenzt. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie, welche moderneren oder günstigeren ARAG-Tarife zu Ihrer Situation passen und wie ein möglicher Wechsel ablaufen könnte. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Handlungsoptionen auf. Jetzt anmelden und erfahren Sie, wie Sie Ihre Prämie optimieren können.

Wie gehe ich mit Beitragserhöhungen im ARAG 207, 240, 548 NW um?

Die Beitragserhöhungen im geschlossenen ARAG 207, 240, 548 NW resultieren aus der schrumpfenden Versichertengemeinschaft, der demografischen Alterung und den kontinuierlich steigenden medizinischen Kosten. Da keine jungen Neukunden zur Risikogemeinschaft hinzukommen, tragen die verbleibenden Versicherten diese Kostenlast zunehmend allein. Das macht diesen Tarif besonders anfällig für überdurchschnittliche Prämiensprünge in den kommenden Jahren.

Der Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offeneren oder neueren ARAG-Tarif ist häufig die beste Antwort. Viele Versicherte erhalten dadurch eine Entlastung bei der Prämie und sichern sich für die Zukunft eine stabilere Beitragsentwicklung. Nutzen Sie den Beitragserhöhungs-Chart der ARAG, um die historischen Prämienentwicklungen zu vergleichen und Ihre Entscheidung zu treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse berechnet für Ihren Fall konkret, wie viel Sie durch einen gezielten Wechsel sparen könnten. Jetzt anmelden und finden Sie heraus, welche Alternative zu Ihnen passt.

Häufige Fragen zum ARAG 207, 240, 548 NW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und Sehhilfen bis 105 Euro für das Gestell (Gläser und Kontaktlinsen zu 100%). Im stationären Bereich sind Privatarztbehandlung, Zweibettzimmer und stationäre Psychotherapie enthalten. Zahnbehandlung wird zu 70% erstattet, Zahnersatz ebenfalls zu 70% mit aufsteigenden Jahresgrenzen bis 9.225 Euro im neunten Versicherungsjahr. Der Selbstbehalt liegt bei 550 Euro pro Jahr.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, er nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Bestehende ARAG-Versicherte können aber jederzeit im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln oder ihn wieder verlassen. Der geschlossene Status bedeutet eine schrumpfende Risikogemeinschaft, weshalb Beitragserhöhungen tendenziell stärker ausfallen als in offenen Tarifen, die aktiv Neukunden akquirieren.
Der Selbstbehalt beträgt 550 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie Zahnbehandlung. Dieser Betrag liegt im mittleren bis oberen Bereich der PKV-Selbstbehalte. Nach Erfüllung des Selbstbehalts trägt der Versicherer den weiteren Behandlungsaufwand zu den vereinbarten Prozentsätzen.
Ja, als bestehender ARAG-Versicherter können Sie jederzeit einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG vornehmen. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen mitgenommen werden, und häufig ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Optionen zu Ihrer Situation passen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, muss verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger im Einzelfall beurteilen.
Der Tarifwechsel ist besonders attraktiv, wenn Sie unter Beitragserhöhungen leiden oder mit den Features des Tarifs nicht vollständig zufrieden sind. Das Alter, Ihr Gesundheitszustand und die Verfügbarkeit günstigerer ARAG-Alternativen mit gleichen oder besseren Leistungen spielen eine Rolle. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann anhand Ihrer konkreten Situation einschätzen, ob und inwieweit ein Wechsel wirtschaftlich und leistungsmäßig sinnvoll ist. Eine pauschale Antwort ist nicht möglich, da jede Versichertensituation unterschiedliche Chancen bietet.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert