ARAG 207, 240, 548 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 207, 240, 548 NW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 207, 240, 548 NW der ARAG Krankenversicherungs-AG richtet sich an bestehende Versicherte, die eine Premium-Absicherung in der neuen Welt mit großzügigen Leistungen suchen. Mit GOÄ-Sätzen über dem Höchstsatz, einem moderaten Selbstbehalt von 550 Euro pro Jahr und 70-prozentiger Erstattung für Zahnersatz bietet dieser Tarif solide Bestandsvergünstigungen. Die Chefarztbehandlung ist im stationären Bereich enthalten, psychotherapeutische Leistungen sind bis 50 Sitzungen pro Jahr abgedeckt.
Als geschlossener Tarif profitiert die ARAG 207, 240, 548 NW von einer etablierten, jedoch schrumpfenden Versichertengemeinschaft. Diese demografische Entwicklung führt mittelfristig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, da weniger junge Versicherte die Kostenentwicklung abfedern können. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offenen oder jüngeren Tarif der ARAG kann in vielen Fällen eine effektive Antwort auf steigende Prämien sein und häufig günstigere Beiträge bei gleichwertigen oder besseren Leistungen ermöglichen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, ob und wie ein Wechsel zu einem besseren ARAG PKV-Tarif für Ihre individuelle Situation sinnvoll ist.
Basismerkmale
207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
207: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




