ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 207, 240, 548 im Detail

Der offene Unisex-Tarif ARAG 207, 240, 548 der ARAG Krankenversicherungs-AG ist ein moderner Neue-Welt-Tarif, der mit Leistungsumfang und Flexibilität überzeugt. Der Tarif erstattet ambulante GOÄ-Sätze über die Höchstsätze hinaus, stationär mit Privatarztbehandlung ebenfalls über den GOÄ-Höchstsatz, und deckt Zahnersatz zu 70 Prozent ab. Bei einem Selbstbehalt von 550 Euro pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif solide Eigenverantwortung mit umfassenden Leistungen, darunter bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, offene Hilfsmittelerstattung und großzügige Sehhilfenzuschüsse.

Der offene Status des Tarifs bedeutet, dass ARAG aktiv Neukunden aufnimmt und das Versicherungskollektiv kontinuierlich ausgleicht. Dies führt tendenziell zu stabileren Beitragsentwicklungen als bei geschlossenen Tarifen, da die Altersstruktur nicht kontinuierlich veraltet. Dennoch können auch in diesem offenen Tarif Beitragserhöhungen anfallen, etwa durch medizinische Kostensteigerungen oder veränderte Leistungshäufigkeiten. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG kann in vielen Fällen helfen, niedrigere Beiträge zu erreichen und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen zu erhalten.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen auf, ob der ARAG PKV-Tarif aktuell die beste Option für Ihre Situation darstellt.

Basismerkmale

Selbstbehalt550 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

207: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

207: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was zeichnet einen offenen Tarif bei der ARAG aus?

Der ARAG 207, 240, 548 ist ein offener Tarif, was bedeutet, dass die ARAG neue Versicherte aufnimmt und das Kollektiv ständig erneuert. Dadurch profitieren Sie von einer relativ ausgeglichenen Altersstruktur und tendenziell moderateren Beitragssteigerungen. Offene Tarife werden aktiv verwaltet und kommuniziert, was Versicherten wie Ihnen auch interne Tarifwechsel nach §204 VVG zu besseren Konditionen ermöglicht.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse aller ARAG-Tarife und kann beurteilen, ob ein Wechsel in einen aktuell günstigeren offenen oder möglicherweise auch älteren Tarif für Sie sinnvoll ist. Die kontinuierliche Betreuung offener Tarife durch den Versicherer macht solche Vergleiche transparent und zukunftssicher.

Wie kann ich meine Beiträge durch einen Tarifwechsel optimieren?

Als ARAG-Versicherter haben Sie das Recht, innerhalb des gleichen Versicherers in einen anderen Tarif zu wechseln. Das regelt §204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Bei einem Tarifwechsel werden in vielen Fällen Ihre bestehenden Altersrückstellungen übernommen, was die Prämienersparnis erheblich verstärkt. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang Ihre Altersrückstellungen angerechnet werden, hängt vom individuellen Wechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre konkrete Situation und zeigt auf, welche Alternativen zu besseren Konditionen oder vergleichbaren Leistungen verfügbar sind. Lassen Sie uns Ihre kostenlose PKV-Tarifanalyse durchführen und Jetzt anmelden, um herauszufinden, wie Sie sparen können.

Beitragserhöhungen im ARAG-Tarif gezielt angehen

Auch bei offenen Tarifen wie dem ARAG 207, 240, 548 können Beitragserhöhungen auftreten - etwa wegen medizinischer Kostensteigerungen, höherer Inanspruchnahme von Leistungen oder veränderten Risikokalkulationen. Der offene Status bietet zwar Stabilität durch kontinuierliche Kollektiverneuerung, schützt aber nicht vor marktweiten Kostentreibern. Das bedeutet: Regelmäßige Überprüfung Ihres Tarifs ist sinnvoll.

Ein interner Tarifwechsel zu einem günstigeren ARAG-Tarif mit gleichwertigen Leistungen ist oft eine pragmatische Antwort auf Beitragserhöhungen. Vergleichen Sie die verfügbaren Tarife mithilfe des Beitragserhöhungs-Charts, um die Trends bei der ARAG nachzuvollziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet konkret für Ihren Fall, welcher ARAG-Tarif die beste Kombination aus Kosten und Leistung bietet - Jetzt anmelden und erhalten Sie eine personalisierte Empfehlung.

Häufige Fragen zum ARAG 207, 240, 548

Der Tarif erstattet ambulante GOÄ-Sätze über die Höchstsätze hinaus, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen mit bis zu 1.000 Euro für Laser-Operationen pro Auge, 100% Hilfsmittelerstattung (ab 1.000 Euro Rechnungsbetrag nach Zusage), Zahnbehandlung zu 70%, Zahnersatz zu 70%, Kieferorthopädie zu 70% und stationäre Privatarztbehandlung auch über GOÄ-Höchstsatz. Der Selbstbehalt beträgt 550 Euro pro Jahr.
Der ARAG 207, 240, 548 ist ein offener Tarif. Das bedeutet, die ARAG nimmt aktiv neue Versicherte auf und erneuert kontinuierlich das Versicherungskollektiv. Dies führt üblicherweise zu ausgewogeneren Altersstrukturen und moderateren Beitragssteigerungen als bei geschlossenen Tarifen. Offene Tarife bieten auch Bestandsversicherten gute Chancen auf interne Tarifwechsel nach §204 VVG mit besseren Konditionen.
Der Selbstbehalt beträgt 550 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser gilt für alle Bereiche (ambulant, stationär, zahnmedizinisch). Mit 550 Euro liegt dieser Tarif im mittleren Selbstbehalt-Bereich und balanciert zwischen moderaten Monatsbeiträgen und vertretbarem Eigenrisiko. Der Selbstbehalt wird pro Versicherungsjahr neu berechnet.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG ist möglich. Als Versicherter haben Sie das Recht nach §204 VVG, zu einem anderen ARAG-Tarif zu wechseln. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, was die Prämienersparnis verstärkt. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie viel Ihrer Altersrückstellungen angerechnet wird, muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Aussage dazu kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem Alter, Ihrem aktuellen Gesundheitszustand, wie lange Sie schon in diesem Tarif versichert sind (längere Versicherungsdauer begünstigt höhere Altersrückstellungen), und welche alternativen ARAG-Tarife verfügbar sind. Ein jüngerer Versicherter profitiert oft weniger von einem Wechsel, während ältere Versicherte mit hohen Altersrückstellungen erheblich sparen können. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und empfiehlt konkret, ob und in welchen Tarif ein Wechsel sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert