ARAG 207, 240, 548: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 207, 240, 548 im Detail
Der offene Unisex-Tarif ARAG 207, 240, 548 der ARAG Krankenversicherungs-AG ist ein moderner Neue-Welt-Tarif, der mit Leistungsumfang und Flexibilität überzeugt. Der Tarif erstattet ambulante GOÄ-Sätze über die Höchstsätze hinaus, stationär mit Privatarztbehandlung ebenfalls über den GOÄ-Höchstsatz, und deckt Zahnersatz zu 70 Prozent ab. Bei einem Selbstbehalt von 550 Euro pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif solide Eigenverantwortung mit umfassenden Leistungen, darunter bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, offene Hilfsmittelerstattung und großzügige Sehhilfenzuschüsse.
Der offene Status des Tarifs bedeutet, dass ARAG aktiv Neukunden aufnimmt und das Versicherungskollektiv kontinuierlich ausgleicht. Dies führt tendenziell zu stabileren Beitragsentwicklungen als bei geschlossenen Tarifen, da die Altersstruktur nicht kontinuierlich veraltet. Dennoch können auch in diesem offenen Tarif Beitragserhöhungen anfallen, etwa durch medizinische Kostensteigerungen oder veränderte Leistungshäufigkeiten. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG kann in vielen Fällen helfen, niedrigere Beiträge zu erreichen und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen zu erhalten.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen auf, ob der ARAG PKV-Tarif aktuell die beste Option für Ihre Situation darstellt.
Basismerkmale
207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
207: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




