ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Steckbrief: ARAG 207, 240, 549 AW

Ein geschlossener Bisex-Tarif der ARAG Private Krankenversicherung, der sich durch eine großzügige GOÄ-Erstattung auszeichnet. Die Tarife 207 (Ambulanz), 240 (Stationär) und 549 (Zahnersatz) bilden eine kombinierte Struktur mit einem Selbstbehalt von 550 Euro pro Versicherungsjahr. Zur Ausstattung zählen Privatarztbehandlung im Krankenhaus, 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen-Erstattung von 105 Euro plus volle Glas- und Kontaktlinsen-Übernahme, und eine Zahnersatz-Quote von 80 Prozent.

Geschlossene Tarife aus der alten Welt wie dieser unterliegen einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft, die typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG kann in vielen Fällen Prämiensteigerungen bremsen und häufig sogar gleichwertige oder bessere Leistungen zu niedrigeren Beiträgen ermöglichen. Altersrückstellungen werden in der Regel bei einem solchen Wechsel mitgenommen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche Optimierungsmöglichkeiten im ARAG PKV-Tarif konkret für Ihre Situation bestehen.

Basismerkmale

Selbstbehalt550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

207: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

207: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für den 207, 240, 549 AW bedeutet

Der 207, 240, 549 AW nimmt keine Neukunden mehr auf. Das bedeutet für bestehende ARAG-Versicherte allerdings keine Sackgasse: Sie können jederzeit nach §204 VVG in andere Tarife des Versicherers wechseln, ohne die ARAG verlassen zu müssen. Geschlossene Tarife werden häufig nicht mehr aktiv beworben, wodurch ihre Versichertengemeinschaft kontinuierlich kleiner wird. Diese Schrumpfung ist ein Kostentreiber, da weniger Versicherte die anfallenden Leistungen finanzieren müssen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über verfügbare Tarifoptionen, auch bei älteren oder nicht öffentlich beworbenen Tarifen. Er kann gezielt Analysen und Tarifwechsel-Möglichkeiten aufzeigen, die speziell für Ihre Situation und Ihren Versicherer passen.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Chancen im ARAG-Portfolio

Ein Wechsel zu einem anderen ARAG-Tarif ist ohne Versichererswechsel möglich und folgt dabei dem Recht des §204 Versicherungsvertragsgesetz. Bei einem solchen internen Tarifwechsel werden Altersrückstellungen in der Regel mitgenommen, und es ist häufig möglich, eine neue Versicherungszusage ohne erneute Gesundheitsfragen zu erhalten. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie, ob und in welche Tarife ein Wechsel mit optimierter Prämie sinnvoll ist. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine klare Übersicht der verfügbaren Alternativen. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im Alte-Welt-Tarif: Handlungsoptionen

Der 207, 240, 549 AW gehört zur älteren Tarifgeneration und unterliegt als geschlossener Tarif einer kontinuierlichen Überalterung der Versichertengemeinschaft. Dies führt regelmäßig zu spürbaren Prämiensteigerungen, die über dem Durchschnitt offener Tarife liegen. Der Grund: Die schrumpfende Gemeinschaft muss steigende medizinische Kosten auf weniger Schultern verteilen.

Ein interner Tarifwechsel zu einem neueren ARAG-Tarif kann diese Kostenlast deutlich senken, oft sogar ohne Leistungsverzicht. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der ARAG-Seite zeigt anschaulich, wie die Prämienentwicklung in verschiedenen Tarifen verläuft. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse offenbart konkrete Sparwege und welche Alternativen zu besseren Konditionen verfügbar sind. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 207, 240, 549 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen nach GOÄ-Bestsätzen, also über die regulären Höchstsätze hinaus. Im stationären Bereich deckt er Privatarztbehandlung ab und kostet Sie einen Selbstbehalt von 550 Euro pro Jahr. Sie erhalten bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen jährlich, Sehhilfen-Gestelle bis 105 Euro zzgl. voller Glas- und Kontaktlinsen-Übernahme mit erneutem Anspruch bei Sehstärkeänderung ab 0,5 Dioptrien. Bei Zahnersatz liegt die Erstattung bei 80 Prozent, Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent erstattet, Kieferorthopädie zu 80 Prozent. Zahnersatz-Kosten sind jährlich begrenzt, wobei die Höchstgrenze mit jedem Versicherungsjahr ansteigt (1. Jahr: 1.025 EUR, ab 9. Jahr: 9.225 EUR).
Der 207, 240, 549 AW ist ein geschlossener Tarif, das heißt, externe Neukunden können nicht mehr neu aufgenommen werden. Für bestehende ARAG-Versicherte bedeutet das jedoch keine Sackgasse: Sie dürfen jederzeit intern zu einem anderen ARAG-Tarif wechseln. Die Geschlossenheit führt aber dazu, dass die Versichertengemeinschaft schrumpft und überaltert, was typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Ein Tarifwechsel ist oft eine gute Strategie, um diese Kostensteigerungen zu senken.
Der Selbstbehalt beträgt 550 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Das positioniert den Tarif im mittleren Bereich: Es gibt Tarife ohne Selbstbehalt und solche mit deutlich höheren Grenzen, aber auch viele mit ähnlichen oder niedrigeren Werten. Vorsorgeleistungen fallen unter den Selbstbehalt, wobei bei Inanspruchnahme keine Beitragsrückerstattung gewährt wird.
Ja, ein interner Tarifwechsel innerhalb der ARAG ist nach §204 Versicherungsvertragsgesetz möglich. Dies bedeutet, Sie wechseln den Tarif beim gleichen Versicherer, nicht zu einem anderen Unternehmen. In vielen Fällen können Sie dabei Ihre Altersrückstellungen mitnehmen und erhalten einen besseren Tarif oft ohne erneute Gesundheitsprüfung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Optionen für Sie verfügbar sind. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und davon ab, welche Leistungen Ihnen wichtig sind. Für viele Versicherte dieses älteren, geschlossenen Tarifs lohnt sich ein Wechsel besonders dann, wenn der neue Tarif mit ähnlichen oder besseren Leistungen zu niedrigeren Prämien verfügbar ist. Der ARAG bietet verschiedene Optionen an, und unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann aufzeigen, welcher Tarif zu Ihrem Profil und Budget passt. Eine personalisierte Empfehlung erhalten Sie durch unsere kostenlose Analyse.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert