ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 207, 240, 549 NW im Detail

Die ARAG 207, 240, 549 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif aus der neuen Welt mit umfassenden Leistungsmerkmalen: Ambulante Behandlungen werden mit Höchstsätzen über der GOÄ erstattet, Zahnbehandlung zu 100% und Zahnersatz zu 80%. Der Selbstbehalt von 550 Euro pro Versicherungsjahr ist moderat positioniert, das Zweibettzimmer im stationären Bereich kombiniert mit Privatarztbehandlung bietet solide Ausstattung. Mit bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen jährlich, vollständiger Sehhilfen-Übernahme (105 Euro Gestell, Gläser und Kontaktlinsen zu 100%) sowie offenem Hilfsmittelkatalog richtet sich dieser Tarif an versicherte Personen, die neben guter Grundversorgung auch spezialisierte Fachleistungen in Anspruch nehmen möchten.

Als geschlossener Tarif der neuen Welt profitiert der 207/240/549 NW derzeit von der stabileren Risikogemeinschaft dieser Tarifgeneration, wobei die Beitragsentwicklung typischerweise gemäßigter ausfällt als bei älteren geschlossenen Tarifen. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG bleibt eine realistische Option für Versicherte, die in diesem Tarif ihre Prämie optimieren möchten; häufig können Wechsel in modernere offene Tarife oder spezialisierte Nischentarife mit ähnlichen oder besseren Leistungen bei niedrigeren Beiträgen realisiert werden, wobei Altersrückstellungen in vielen Fällen mitgenommen werden können.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, wie Sie den ARAG PKV-Tarif optimal nutzen oder durch einen Wechsel sparen können.

Basismerkmale

Selbstbehalt550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

207: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

207: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 207, 240, 549 NW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist der ARAG 207, 240, 549 NW ein geschlossener Tarif?

Der ARAG 207, 240, 549 NW nimmt keine Neukunden mehr auf; externe Interessenten haben keinen Zugang. Allerdings können bestehende Versicherte der ARAG im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in diesen Tarif wechseln. Die Geschlossenheit ist kein Zeichen schlechter Leistungen, sondern eine Management-Entscheidung des Versicherers: Die Risikogemeinschaft ist stabil und nicht mehr für externe Neuerungen geöffnet, was in der neuen Welt oft zu moderateren Prämienentwicklungen führt als in älteren geschlossenen Bestandstarifen.

Geschlossene Tarife werden häufig nicht mehr aktiv kommuniziert und erscheinen selten in öffentlichen Tarifvergleichen. Genau deshalb ist es wertvoll zu wissen, dass unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm umfassend über geschlossene Tarife wie diesen Bescheid weiß und Sie individuell beraten kann, ob ein Wechsel in den 207/240/549 NW für Ihre Situation sinnvoll ist oder ob es bessere Alternativen bei der ARAG gibt.

Tarifwechsel in der ARAG: Was ist mit Altersrückstellungen und Gesundheit?

Ein Wechsel innerhalb der ARAG erfolgt nach §204 VVG, ohne dass Sie den Versicherer verlassen. Ob eine Gesundheitsprüfung erneut erforderlich ist und wie Ihre bisherigen Altersrückstellungen behandelt werden, hängt vom individuellen Tarifwechsel ab und kann teilweise erhebliche Ersparnisse bedeuten. In vielen Fällen können Sie die Altersrückstellungen mitnehmen, in anderen Fällen wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft alle diese Faktoren in unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse und zeigt auf, welche Optionen konkret für Sie innerhalb der ARAG bestehen. Sind Sie interessiert? Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 207, 240, 549 NW: Wo liegt der Hebel?

Obwohl der 207/240/549 NW zur stabileren neuen Welt gehört, unterliegt auch er regelmäßigen Prämienerhöhungen durch medizinische Kostensteigerungen, veränderte Schadenerfahrung im Kollektiv und sinkende Kapitalerträge. Der 550-Euro-Selbstbehalt trägt zwar zu moderateren Prämien bei, bleibt aber bei einer Erhöhung oft unangetastet, sodass Sie die volle Steigerung tragen. Besonders bei älteren Versicherten oder nach längerem Krankheitsverlauf werden Prämiensprünge spürbar.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ist häufig der wirksamste Weg, um aus der Beitragserhöhungsspirale auszubrechen. Ein Wechsel in einen neueren offenen oder speziell konstruierten Tarif der ARAG kann tendenziell zu moderateren Prämien führen, ohne dass Sie den Versicherer verlassen müssen. Sehen Sie sich zunächst den Beitragserhöhungs-Chart des ARAG-Anbieters an, um die historische Entwicklung nachzuvollziehen. Danach hilft Ihnen unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bei der gezielten Tarifoptimierung: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 207, 240, 549 NW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen über GOÄ-Höchstsätzen hinaus, mit 50 Psychotherapie-Sitzungen jährlich, Sehhilfen-Vollerstattung (105 Euro Gestell, Gläser und Kontaktlinsen 100%), offenem Hilfsmittelkatalog zu 100% und Naturheilverfahren bis zum Schulmedizin-Betrag. Stationär sind Privatarztbehandlung, Zweibettzimmer und stationäre Psychotherapie enthalten. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80%, mit gestaffelten Jahresobergrenzen (1. Jahr: 1.025 Euro, 9. Jahr: 9.225 Euro). Der Selbstbehalt liegt bei 550 Euro pro Jahr.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Allerdings gehört er zur neuen Welt und profitiert damit von einer stabileren Risikogemeinschaft und typischerweise moderateren Beitragsentwicklungen als ältere geschlossene Tarife. Bestandsversicherte der ARAG können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG weiterhin in diesen Tarif oder aus ihm heraus wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 550 Euro pro Versicherungsjahr. Das ist ein moderater, mittlerer Selbstbehalt für PKV-Tarife: keine Vollversorgung ohne Eigenbeteiligung, aber auch keine hohe Eigenverantwortung wie bei Tarifen ab 1.000 Euro. Der 550-Euro-Selbstbehalt gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen.
Ja, ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG ist möglich. Sie bleiben Versicherte der ARAG und müssen den Versicherer nicht wechseln. Ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom Ziel-Tarif ab; in vielen Fällen sind beide positiv zu lösen. Eine verbindliche Antwort auf die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Mitnahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann nur unser PKV-Sachverständiger im Einzelfall treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft Ihnen dabei.
Das hängt von Ihrem persönlichen Profil ab: Ihrem Alter, Ihrer aktuellen Gesundheit und wie oft Sie Ärzte und Zahnarzt in Anspruch nehmen. Der 207/240/549 NW ist ein leistungsstarker Tarif mit Höchstsätzen über der GOÄ und guter Zahndeckung, weshalb ein Wechsel in einen günstigeren Tarif bedeutet, dass Sie Leistungen reduzieren oder einen höheren Selbstbehalt akzeptieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft in einer persönlichen Tarifanalyse, ob verfügbare Alternativen bei der ARAG für Sie sinnvoll sind und wie viel Sie real sparen können, ohne dabei Ihre medizinische Versorgung zu gefährden.

Ähnliche ARAG-Tarife

ARAG: 207, 240, 549
● Offen ⊕ Unisex
SB: 550 € · 80% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →
ARAG: 208, 220, 520 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 770 € · 60% Zahn · Einbett
Tarifdetails ansehen →
ARAG: 208, 220, 520 NW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 770 € · 60% Zahn · Einbett
Tarifdetails ansehen →

Relevante Blogartikel

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert