ARAG 208, 220, 520 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 208, 220, 520 AW im Detail
Geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt der ARAG Krankenversicherungs-AG: Der ARAG 208, 220, 520 AW kombiniert Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus mit Einbettzimmer und Privatarztbehandlung im Krankenhaus. Die Zahnerstattung liegt bei 60 Prozent, während Zahnbehandlung vollständig erstattet wird. Bei einem jährlichen Selbstbehalt von 770 Euro positioniert sich dieser Tarif im gehobenen Segment für Versicherte mit hohen Ansprüchen an Zahnersatz und ärztliche Leistungen.
Als geschlossener Tarif ist der ARAG 208, 220, 520 AW nur für Bestandskunden des Versicherers relevant. Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Jedoch bietet ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG häufig eine Möglichkeit, Prämien zu senken, ohne das Versicherungsverhältnis zu beenden. In vielen Fällen können Altersrückstellungen erhalten bleiben und gleichwertige oder bessere Leistungen verfügbar sein.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet den ARAG PKV-Tarif im Kontext Ihrer persönlichen Situation und zeigt konkrete Wechseloptionen auf.
Basismerkmale
208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




