ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 770 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum ARAG 208, 220, 520 NW

Der geschlossene Bisex-Tarif der Neue Welt ARAG 208, 220, 520 NW richtet sich an bestehende Versicherte, die Wert auf umfassende Leistungen legen. Mit GOÄ-Erstattungen auch über die Höchstsätze hinaus, Privatarztbehandlung im Einbettzimmer und 100-prozentiger Übernahme der Zahnbehandlung kombiniert dieser Tarif Premium-Leistungen auf hohem Niveau. Der Selbstbehalt in Höhe von 770 Euro pro Versicherungsjahr ist moderat für ein solches Leistungsspektrum positioniert.

Als geschlossener Tarif ist der ARAG 208, 220, 520 NW nicht mehr für Neukundenakquisition zugänglich, was typischerweise mit einem schrumpfenden Versichertenkollektiv und dadurch bedingten Beitragserhöhungen verbunden ist. Allerdings können bestehende ARAG-Versicherte desselben Versicherers durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in solche Tarife wechseln und häufig von günstigeren Prämien und gleich guten oder besseren Leistungen profitieren. Eine persönliche Analyse zeigt, ob ein Wechsel für die individuelle Situation sinnvoll ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet Ihren ARAG PKV-Tarif und identifiziert konkrete Optimierungsmöglichkeiten.

Basismerkmale

Selbstbehalt770 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

208: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossene Neue-Welt-Tarife: Stabilität und Chancen

Der ARAG 208, 220, 520 NW ist ein geschlossener Tarif der Neuen Welt und unterliegt strengeren Regulierungen als frühere Tarife. Bestehende ARAG-Versicherte können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels gemäß §204 VVG in diesen Tarif wechseln, sofern er zu ihrem Profil passt. Die Schließung des Tarifes für Neukundenakquisition führt zu einem älter werdenden Versichertenkollektiv mit entsprechenden Beitragsfolgen, doch eröffnen geschlossene Tarife den Bestandskunden oft neue Sparpotenziale bei optimaler Leistung.

Geschlossene Tarife werden von Versicherern meist nicht mehr aktiv beworben und sind in der öffentlichen Tariflandschaft schwer zu recherchieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick solcher Bestands- und Spezialtarife und kann bewerten, ob ein Wechsel in diesen Tarif innerhalb Ihrer aktuellen Versicherung rentabel ist.

Tarifwechsel im ARAG 208, 220, 520 NW: Ihr Spielraum

Im Rahmen eines internen Tarifwechsels beim gleichen Versicherer (§204 VVG) können Sie innerhalb der ARAG Ihre Tarifposition optimieren. In vielen Fällen werden Altersrückstellungen komplett oder teilweise übernommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich oder beschränkt sich auf bestimmte Bereiche. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren individuellen Tarifwechsel mit Blick auf unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse und zeigt auf, welche Optionen innerhalb der ARAG realistisch sind. Jetzt anmelden und erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen.

Beitragserhöhung im ARAG 208, 220, 520 NW: Wechselchancen nutzen

Der ARAG 208, 220, 520 NW ist mit seiner Schließung für Neukundenakquisition einem schrumpfenden Versichertenkollektiv ausgesetzt, das sich typischerweise älter und medizinisch belasteter darstellt. Dies führt zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen in solchen geschlossenen Tarif-Kohorten. Die Kostensteigerungen fallen auch bei guten Reserven und stabilen medizinischen Leistungskosten stärker aus als in vergleichbaren offenen Tarifen.

Ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG kann in solch einer Situation eine wirksame Strategie sein: Häufig sind günstigere Tarife mit ähnlichen oder besseren Leistungen verfügbar, und die Altersrückstellungen lassen sich in vielen Fällen mitnehmen. Konsultieren Sie unseren Beitragserhöhungs-Chart, um zu sehen, wie der ARAG 208, 220, 520 NW in der aktuellen Erhöhungsentwicklung steht. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, wie Ihr individueller Wechsel aussehen könnte. Jetzt anmelden, um die Chancen zu erkunden.

Häufige Fragen zum ARAG 208, 220, 520 NW

Der Tarif kombiniert Premiumleistungen: 770 Euro Selbstbehalt pro Jahr, ambulante GOÄ-Erstattung auch über Höchstsätze, 50 Psychotherapie-Sitzungen jährlich, Sehhilfen-Zuschuss von 105 Euro plus 100-prozentige Gläser- und Kontaktlinsenübernahme, offener Hilfsmittelkatalog mit 100-prozentiger Erstattung, Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung stationär (ebenfalls über GOÄ-Höchstsätze), 100-prozentige Zahnbehandlung, 60-prozentige Zahnersatz- und Kieferorthopädie-Übernahme, mit Jahresobergrenzen von 1.025 Euro im ersten und 2.050 Euro im zweiten Versicherungsjahr.
Der ARAG 208, 220, 520 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Neuen Welt. Das bedeutet, dass neue, externe Kunden nicht mehr aufgenommen werden können. Bestehende ARAG-Versicherte können jedoch durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Die geschlossene Struktur führt zu einem älter werdenden Versichertenkollektiv und damit verbunden höheren Beitragssteigerungen als in vergleichbaren offenen Tarifen.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 770 Euro und gilt für Arzt-, Zahn- und sonstige Leistungen. Er wird pro Versicherungsjahr (Kalenderjahr) neu fällig und positioniert den Tarif im mittleren Selbstbehalt-Segment. Der Selbstbehalt reduziert zwar die monatlichen Beitragssätze im Vergleich zu Tarifen ohne Eigenanteil, dennoch sollte diese Schwelle bei der Tarifvergleichskalkulation berücksichtigt werden.
Ja, als ARAG-Versicherter können Sie nach §204 VVG innerhalb der ARAG einen anderen Tarif wählen. In vielen Fällen sind günstigere oder ähnlich prämierte Tarife mit gleichen oder besseren Leistungen verfügbar, und häufig werden Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die realistischen Optionen. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung sowie unter vollständiger Übertragung der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Das hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und den verfügbaren Alternativtarifen ab. Die Schließung des Tarifes für Neukundenakquisition führt zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen in der Zeit, doch ein Wechsel zu günstigeren ARAG-Tarifen innerhalb der Neuen Welt kann oft Ersparnis bringen. Besonders wenn ein jüngerer, offener Tarif mit vergleichbaren Leistungen verfügbar ist, kann sich der Wechsel lohnen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet im Einzelfall, ob die Kostenreduktion den administrativen Aufwand rechtfertigt und wie die Übernahme von Altersrückstellungen ausfällt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert