ARAG 208, 220, 520 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 208, 220, 520 NW
Der geschlossene Bisex-Tarif der Neue Welt ARAG 208, 220, 520 NW richtet sich an bestehende Versicherte, die Wert auf umfassende Leistungen legen. Mit GOÄ-Erstattungen auch über die Höchstsätze hinaus, Privatarztbehandlung im Einbettzimmer und 100-prozentiger Übernahme der Zahnbehandlung kombiniert dieser Tarif Premium-Leistungen auf hohem Niveau. Der Selbstbehalt in Höhe von 770 Euro pro Versicherungsjahr ist moderat für ein solches Leistungsspektrum positioniert.
Als geschlossener Tarif ist der ARAG 208, 220, 520 NW nicht mehr für Neukundenakquisition zugänglich, was typischerweise mit einem schrumpfenden Versichertenkollektiv und dadurch bedingten Beitragserhöhungen verbunden ist. Allerdings können bestehende ARAG-Versicherte desselben Versicherers durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in solche Tarife wechseln und häufig von günstigeren Prämien und gleich guten oder besseren Leistungen profitieren. Eine persönliche Analyse zeigt, ob ein Wechsel für die individuelle Situation sinnvoll ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet Ihren ARAG PKV-Tarif und identifiziert konkrete Optimierungsmöglichkeiten.
Basismerkmale
208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




