ARAG 208, 220, 528 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 208, 220, 528 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif 208, 220, 528 AW der ARAG kombiniert umfassenden ärztlichen Schutz mit einem 770 EUR Selbstbehalt pro Versicherungsjahr. Besonderheiten sind die Erstattung über die Höchstsätze der GOÄ hinaus (sowohl ambulant als auch stationär), die Chefarztbehandlung im Krankenhaus, 50 Psychotherapie-Sitzungen jährlich sowie eine 70-prozentige Zahnersatz-Erstattung mit Kieferorthopädie. Das Tarif-Profil spricht für einen ehemals Premium-positionierten Tarif im Bestandsbereich der ARAG.
Als geschlossener Tarif steht dieser Schutz nur noch Bestandsversicherten der ARAG offen, die durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG wechseln möchten. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft älterer Tarife führt häufig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Gleichzeitig eröffnet sich für viele Versicherte die Möglichkeit eines Wechsels in einen jüngeren ARAG-Tarif, der trotz niedrigerer Prämien vergleichbare oder bessere Leistungen bietet und eine stabiler zusammengesetzte Risikogemeinschaft hat.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob für Sie ein Tarifwechsel zu einem günstigeren ARAG PKV-Tarif möglich ist.
Basismerkmale
208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




