ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 770 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 208, 220, 528 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif 208, 220, 528 AW der ARAG kombiniert umfassenden ärztlichen Schutz mit einem 770 EUR Selbstbehalt pro Versicherungsjahr. Besonderheiten sind die Erstattung über die Höchstsätze der GOÄ hinaus (sowohl ambulant als auch stationär), die Chefarztbehandlung im Krankenhaus, 50 Psychotherapie-Sitzungen jährlich sowie eine 70-prozentige Zahnersatz-Erstattung mit Kieferorthopädie. Das Tarif-Profil spricht für einen ehemals Premium-positionierten Tarif im Bestandsbereich der ARAG.

Als geschlossener Tarif steht dieser Schutz nur noch Bestandsversicherten der ARAG offen, die durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG wechseln möchten. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft älterer Tarife führt häufig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Gleichzeitig eröffnet sich für viele Versicherte die Möglichkeit eines Wechsels in einen jüngeren ARAG-Tarif, der trotz niedrigerer Prämien vergleichbare oder bessere Leistungen bietet und eine stabiler zusammengesetzte Risikogemeinschaft hat.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob für Sie ein Tarifwechsel zu einem günstigeren ARAG PKV-Tarif möglich ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt770 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

208: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status bei der ARAG?

Der ARAG 208, 220, 528 AW ist nicht mehr für Neukunden am Markt verfügbar. Allerdings können Bestandsversicherte der ARAG über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln, wenn sie ihn vor Schließung nicht hatten. Ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG ist auf Versichertenantrag rechtlich zulässig und erlaubt, die Altersrückstellungen häufig zu übernehmen.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden zunehmend demografisch älter, die Risikogemeinschaft schrumpft. Das führt zu höheren Beitragsentwicklungsraten als bei Neu-Tariffkohorten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über Transparenz zu geschlossenen Bestandstarifen und kann prüfen, ob ein Wechsel in einen offenen oder jüngeren Tarif desselben Versicherers sinnvoll ist.

Tarifwechsel in der ARAG: Ihre Chancen

Ein Wechsel zu einem anderen ARAG-Tarif ist über den §204 VVG Pfad möglich. Dabei werden die Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig übernommen, sodass diese nicht verfallen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie kostenlos, welche Tarifoptionen innerhalb der ARAG offenstehen und wie Ihre Altersrückstellungen erhalten bleiben. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie Klarheit über Ihr Wechselpotenzial. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete nächste Schritte: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 208, 220, 528 AW - was hilft?

Der geschlossene Status bedeutet, dass die Versichertengemeinschaft nicht durch Neuzugänge verjüngt wird. Dies führt demografisch zu einer Alterung des Bestands, die typischerweise über dem durchschnittlichen Markttrend liegende Beitragssteigerungen mit sich bringt. Zudem orientiert sich die Prämie an den realisierten Schadenerfahrungen der Kohorte sowie an Kapitalerträgen, die schwächer ausfallen als früher.

Ein §204 VVG Tarifwechsel zu einem offeneren oder neueren ARAG-Tarif kann eine gute Ausweichstrategie sein. Viele Versicherte erzielen durch einen Wechsel Einsparungen, ohne auf wesentliche Leistungen verzichten zu müssen. Vergleichen Sie Ihr Prämienszenario auf dem Beitragserhöhungs-Chart, um die Kostendynamik zu sehen. Die persönliche Empfehlung zu Ihrem optimalen Tarifziel erhalten Sie durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unseren PKV-Experten - Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 208, 220, 528 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen mit 105 EUR pro Gestell (Gläser und Kontaktlinsen komplett), ambulante Vorsorgeleistungen ohne Altersgrenzen sowie Hilfsmittel aus geschlossenem Katalog (orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Prothesen u.a.). Stationär greift Chefarztbehandlung mit GOÄ-Übererstattung, stationäre Psychotherapie ist enthalten. Zahnmedizinisch: 70% für Behandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über GOZ/GOÄ-Höchstsatz hinaus, mit Jahresobergrenzen von 1.025 EUR im 1. und 2.050 EUR im 2. Versicherungsjahr.
Der Tarif ist geschlossen - neue externe Kunden können ihn nicht mehr abschließen. Für Bestandsversicherte der ARAG eröffnet sich aber eine Gestaltungsmöglichkeit: Sie können über einen §204 VVG internen Tarifwechsel in andere ARAG-Tarife wechseln. Das ermöglicht oft, bei gestiegenen Prämien preiswertere, teils jüngere Tarifgenerationen zu wählen und von einer weniger gealterten Risikogemeinschaft zu profitieren.
Der Selbstbehalt beträgt 770 EUR pro Versicherungsjahr. Er gilt für alle Leistungsbereiche und wird auch bei Vorsorgeleistungen fällig. Das positioniert diesen Tarif im mittleren SB-Bereich - nicht ohne SB-Anteile, aber auch nicht im Hochselbstbehalt-Segment. Für Versicherte mit regelmäßigen Arztbesuchen bedeutet dies, dass die ersten 770 EUR jährlich aus eigener Tasche kommen, danach greift die Versicherung.
Ja, innerhalb der ARAG ist ein §204 VVG Tarifwechsel möglich. Oft können Sie Ihre Altersrückstellungen in den neuen Tarif mitnehmen, und in vielen Fällen entfallen ernsthafte Gesundheitsfragen beim Wechsel. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger prüfen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt dies auf.
Das hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und den verfügbaren ARAG-Tarifoptionen ab. Der geschlossene Status und die demografische Alterung der Gruppe sprechen oft für einen Wechsel. Ob bessere oder gleichwertige Leistungen zu niedrigerem Beitrag verfügbar sind, kann nur im Einzelfall geklärt werden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm führt für Sie eine kostenlose Analyse durch und gibt eine konkrete Wechselempfehlung auf Basis Ihrer persönlichen Situation.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

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