ARAG 208, 220, 528: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 208, 220, 528 im Überblick
Der ARAG 208, 220, 528 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt mit umfassenden Leistungen, die über die Standard-GOÄ-Sätze hinausgehen. Mit einem Selbstbehalt von 770 EUR jährlich kombiniert dieser Tarif Privatarztbehandlung im Einbettzimmer, GOÄ-Erstattung über Höchstsatz im ambulanten und stationären Bereich, 70-prozentige Zahnersatz-Abdeckung sowie vielfältige zusätzliche Leistungen wie Sehhilfen bis 1.000 EUR für Laseroperationen und bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr. Der Tarif richtet sich an Versicherte, die Wert auf maximale Flexibilität und Leistungsbreite legen.
Als offener Tarif profitiert der ARAG 208, 220, 528 von einer stabilen Altersstruktur und kontinuierlicher Zuwahl neuer Versicherter. Das bedeutet in der Regel moderatere Beitragsentwicklungen als in geschlossenen Tarifen. Dennoch bietet sich für viele bestehende ARAG-Versicherte ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG an - häufig können Prämien reduziert und in vielen Fällen gleichwertige oder bessere Leistungen bewahrt werden, sofern Altersrückstellungen und Gesundheitsprüfungs-Anforderungen berücksichtigt werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, deckt auf, ob dieser Tarif optimal zu Ihrem Schutzprofil passt oder ein optimierter Tarifwechsel sinnvoll ist.
Basismerkmale
208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
208: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




