ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 770 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 208, 220, 528 im Überblick

Der ARAG 208, 220, 528 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt mit umfassenden Leistungen, die über die Standard-GOÄ-Sätze hinausgehen. Mit einem Selbstbehalt von 770 EUR jährlich kombiniert dieser Tarif Privatarztbehandlung im Einbettzimmer, GOÄ-Erstattung über Höchstsatz im ambulanten und stationären Bereich, 70-prozentige Zahnersatz-Abdeckung sowie vielfältige zusätzliche Leistungen wie Sehhilfen bis 1.000 EUR für Laseroperationen und bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr. Der Tarif richtet sich an Versicherte, die Wert auf maximale Flexibilität und Leistungsbreite legen.

Als offener Tarif profitiert der ARAG 208, 220, 528 von einer stabilen Altersstruktur und kontinuierlicher Zuwahl neuer Versicherter. Das bedeutet in der Regel moderatere Beitragsentwicklungen als in geschlossenen Tarifen. Dennoch bietet sich für viele bestehende ARAG-Versicherte ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG an - häufig können Prämien reduziert und in vielen Fällen gleichwertige oder bessere Leistungen bewahrt werden, sofern Altersrückstellungen und Gesundheitsprüfungs-Anforderungen berücksichtigt werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, deckt auf, ob dieser Tarif optimal zu Ihrem Schutzprofil passt oder ein optimierter Tarifwechsel sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt770 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

208: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

208: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 208, 220, 528 versichert?
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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht den ARAG 208, 220, 528 als offenen Tarif besonders?

Der Tarif ist auf dem Markt für neue Versicherte zugänglich und baut nicht auf einer schrumpfenden Risikogemeinschaft auf. Das ist ein entscheidender Vorteil für die Beitragsstabilität: Eine aktive Kundenakquisition und eine ausgeglichenere Altersverteilung wirken bremsend auf Prämiensteigerungen, die sich andernfalls aus demografischen Verschiebungen ergeben würden. Offene Tarife werden typischerweise laufend aktualisiert und in der Angebotskommunikation gepflegt.

Für ARAG-Bestandsversicherte ergibt sich daraus ein strategischer Vorteil bei §204 VVG Tarifwechseln: Sie können aus älteren oder geschlossenen ARAG-Tarifen in den 208, 220, 528 wechseln und dabei von dessen Dynamik profitieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick der ARAG-Tariflandschaft und kann eine Wechselmöglichkeit in diesen offenen Tarif prüfen sowie bewerten, ob sie zu Ihrer Situation passt.

Tarifwechsel in oder aus dem ARAG 208, 220, 528: Wie funktioniert es?

Ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG läuft über die §204 VVG-Regelung. Das bedeutet, Sie bleiben bei der gleichen Versicherungsgesellschaft, tauschen aber den Tarif. In vielen Fällen können die Altersrückstellungen übernommen werden und Gesundheitsprüfungen entfallen oder fallen geringer aus. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Lassen Sie sich mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen prüfen, ob ein Wechsel in oder aus diesem Tarif für Sie günstig ist und wie die Altersrückstellungen berücksichtigt werden können. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im ARAG 208, 220, 528 richtig einordnen

Selbst offene Tarife wie dieser Unisex-Tarif sind nicht vor Beitragserhöhungen gefeit. Medizinische Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, veränderte Leistungsinanspruchnahmen und schwankende Kapitalerträge treffen auch auf ein offenes Tarif-Kollektiv. Der ARAG 208, 220, 528 mit seiner über-Höchstsatz GOÄ-Erstattung und breiten Leistungspalette (Psychotherapie, Sehhilfen, offener Hilfsmittelkatalog) kann dabei von kostengünstigen Tarifen stärker abweichen.

Ein Tarifwechsel zu einem sparsameren ARAG-Tarif ist häufig die beste Reaktion auf solche Erhöhungen. Dabei ist es in der Regel möglich, entweder mit Reduktion der Leistungen zu sparen oder bei ähnlichen Leistungen eine niedrigere Prämie zu finden - eine persönliche Analyse zeigt, welcher Weg für Sie passt. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart auf der ARAG-Tarifseite an, um die Entwicklung dieses Tarifs im Vergleich nachzuvollziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen und Einsparpotenziale. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 208, 220, 528

Der Tarif deckt ambulante ärztliche Behandlung mit GOÄ-Erstattung über Höchstsatz ab, einschließlich Naturheilverfahren bis zu Schulmedizin-Kosten. Sehhilfen werden erstattet: bis 105 EUR für Brillengestelle, bis 300 EUR für Kontaktlinsen pro Jahr, bis 1.000 EUR für Laser-Augenoperationen einmalig pro Auge. Psychotherapie bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr ist enthalten. Der offene Hilfsmittelkatalog wird zu 100 Prozent erstattet (ab 1.000 EUR mit Zusage), Zahnbehandlung und Zahnersatz zu 70 Prozent, Kieferorthopädie zu 70 Prozent. Stationär erfolgt Privatarztbehandlung im Einbettzimmer mit GOÄ über Höchstsatz, stationäre Psychotherapie ist abgedeckt.
Der ARAG 208, 220, 528 ist ein offener Tarif. Das heißt, er nimmt aktiv Neukunden auf und profitiert von einer stabileren Altersstruktur des Versichertenkollektivs. Offene Tarife zeigen in der Regel moderatere Beitragsentwicklungen als geschlossene Tarife, da sinkende Deckungsquoten durch Neukundengewinnung abgefedert werden. Für Bestandsversicherte anderer ARAG-Tarife ergeben sich dadurch günstige Tarifwechseloptionen gemäß §204 VVG.
Der Selbstbehalt beträgt 770 EUR pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie Zahnbehandlung gleichermaßen. Das positioniert diesen Tarif im mittleren SB-Segment - höher als klassische Tarife ohne Selbstbehalt oder mit niedrigen Franchisen (200-500 EUR), aber nicht im Premium-Bereich von Tarifen mit Selbstbeteiligungen ab 1.000 EUR. Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unterliegen ebenfalls der Selbstbeteiligung.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG ist nach §204 VVG möglich. Dabei können Sie einen sparsameren ARAG-Tarif wählen, der Ihrem Budget besser entspricht. In vielen Fällen werden die Altersrückstellungen übernommen und Gesundheitsprüfungen entfallen oder fallen geringer aus. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Optionen auf. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihren aktuellen Leistungsanforderungen ab. Der Tarif mit 770 EUR Selbstbehalt und über-Höchstsatz GOÄ richtet sich an Versicherte, die umfassende Leistungen bevorzugen. Wer seine Ausgaben reduzieren möchte, kann zu einem Tarif mit höherem Selbstbehalt oder geringerer GOÄ-Erstattung wechseln - oft bei vergleichbaren Leistungen. Umgekehrt kann ein Wechsel in diesen Tarif sinnvoll sein, wenn Sie bisher weniger umfassend versichert waren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation und zeigt auf, welcher Tarifwechsel den optimalen Schutz zum bestmöglichen Beitrag bietet.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert