ARAG 208, 220, 529 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 208, 220, 529 AW
Der ARAG 208, 220, 529 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt und richtet sich an Bestandsversicherte des Unternehmens. Der Tarif bietet GOÄ-Erstattung auch über die Höchstsätze hinaus, Privatarztbehandlung im Einbettzimmer, 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr sowie umfangreiche Sehhilfen-Erstattung (105 Euro für Gestelle, volle Übernahme von Gläsern und Kontaktlinsen). Mit einem Selbstbehalt von 770 Euro pro Versicherungsjahr positioniert sich dieser Tarif im mittleren bis gehobenen Segment.
Die geschlossene Risikogemeinschaft schrumpft langfristig, was typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragsanstiegen führt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem jüngeren oder neueren ARAG-Tarif kann in vielen Fällen attraktive Einsparungen ermöglichen, häufig bei gleichwertigen oder sogar besseren Leistungen. Die Altersrückstellungen werden tendenziell angerechnet; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet Ihnen sofort eine klare Orientierung. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, welche Wechseloptionen beim ARAG PKV-Tarif für Sie in Betracht kommen.
Basismerkmale
208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




