ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 770 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum ARAG 208, 220, 529 AW

Der ARAG 208, 220, 529 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt und richtet sich an Bestandsversicherte des Unternehmens. Der Tarif bietet GOÄ-Erstattung auch über die Höchstsätze hinaus, Privatarztbehandlung im Einbettzimmer, 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr sowie umfangreiche Sehhilfen-Erstattung (105 Euro für Gestelle, volle Übernahme von Gläsern und Kontaktlinsen). Mit einem Selbstbehalt von 770 Euro pro Versicherungsjahr positioniert sich dieser Tarif im mittleren bis gehobenen Segment.

Die geschlossene Risikogemeinschaft schrumpft langfristig, was typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragsanstiegen führt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem jüngeren oder neueren ARAG-Tarif kann in vielen Fällen attraktive Einsparungen ermöglichen, häufig bei gleichwertigen oder sogar besseren Leistungen. Die Altersrückstellungen werden tendenziell angerechnet; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet Ihnen sofort eine klare Orientierung. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, welche Wechseloptionen beim ARAG PKV-Tarif für Sie in Betracht kommen.

Basismerkmale

Selbstbehalt770 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

208: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Wer profitiert noch davon?

Der ARAG 208, 220, 529 AW ist für Neukunden nicht zugänglich; nur bestehende ARAG-Versicherte können über einen internen Tarifwechsel in diesen Tarif wechseln. Ein geschlossener Tarif bedeutet, dass die Risikogemeinschaft nicht mehr wächst und demografisch altert. Dies führt zu Beitragsdruck, den der Versicherer durch Erhöhungen an die verbleibenden Mitglieder weitergeben muss.

Für Bestandsversicherte ist das Verständnis dieser Dynamik entscheidend: Der ARAG 208, 220, 529 AW ist eine Bestandsposition, die strategisch zu bewerten ist. Ältere, geschlossene Tarife werden von ARAG selten aktiv kommuniziert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über alle Tarife der ARAG, auch geschlossene, und kann konkret benennen, welche interne Wechseloption zu Ihrer Situation passt.

Tarifwechsel bei der ARAG: Optionen und Grenzen

Ein Wechsel ist ausschließlich intern bei der ARAG möglich (§204 VVG). Sie behalten Ihren Versicherer, können aber in einen neueren oder besseren Tarif wechseln. In vielen Fällen werden die Altersrückstellungen übernommen; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, richtet sich nach dem Zieltarif. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse klären Sie ab, ob und unter welchen Bedingungen ein Wechsel sinnvoll ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm setzt sich mit Ihrer aktuellen Situation auseinander und empfiehlt konkrete Schritte. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 208, 220, 529 AW: Handlungsoptionen

Als geschlossener Tarif der alten Welt ist der ARAG 208, 220, 529 AW strukturell anfällig für überproportionale Beitragssprünge. Die Risikogemeinschaft schrumpft, die verbleibenden Versicherten werden älter, und medizinische Kostentrends wirken ohne Erwerbstätigenausgleich voll durch. Unter diesen Bedingungen entstehen Beitragserhöhungen, die über dem Durchschnitt neuerer Tarife liegen.

Der §204 VVG-Wechsel ist Ihre wichtigste Handlung: Ein Tarifwechsel zu einem offenen ARAG-Tarif oder zu einem jüngeren Bestandstarif bringt in der Regel spürbare Einsparungen ohne Verzicht auf zentrale Leistungen. Vergleichen Sie die verfügbaren Alternativen unter Berücksichtigung Ihres Alters, Ihres Gesundheitszustands und Ihrer Leistungsanforderungen. Rufen Sie den Beitragserhöhungs-Chart auf der ARAG-Seite auf, um die Entwicklung der Tarife nachzuvollziehen. Danach nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um eine maßgeschneiderte Empfehlung zu erhalten. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 208, 220, 529 AW

Ambulant wird GOÄ auch über den Höchstsatz hinaus erstattet. Psychotherapie: bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr. Sehhilfen: 105 Euro für Gestelle, Gläser und Kontaktlinsen komplett. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 80%. Kieferorthopädie ebenfalls 80%. Zahnleistungen sind auf 1.025 Euro im 1. und 2.050 Euro im 2. Versicherungsjahr begrenzt. Stationär: Privatarzt, Einbettzimmer, GOÄ über Höchstsatz. Psychotherapie stationär ist enthalten. Der jährliche Selbstbehalt beträgt 770 Euro.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, er nimmt keine neuen, externen Kunden auf. Nur ARAG-Bestandsversicherte können per §204 VVG-Wechsel einsteigen. Eine geschlossene Risikogemeinschaft altert und schrumpft, was zu überproportionalen Beitragssteigerungen führt. Für Versicherte in diesem Tarif ist daher ein proaktiver Wechsel zu einem neueren oder besseren Tarif ein wichtiger Optimierungsschritt.
Der Selbstbehalt beträgt 770 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt ambulant, stationär und zahnmedizinisch. Mit diesem Selbstbehalt positioniert sich der Tarif im mittleren Bereich: kein Nulltarif, aber auch nicht im hohen Segment. Die Jahresfranchise wirkt sich auf das Kosten-Leistungs-Verhältnis aus und sollte bei der Überlegung eines Tarifwechsels einkalkuliert werden.
Ja, ein Wechsel ist möglich und sogar empfohlen. Da der Tarif geschlossen ist und strukturell höheren Beitragsdruck erfährt, lohnt sich oft ein interner Wechsel zu einem offenen oder jüngeren ARAG-Tarif. In vielen Fällen werden die Altersrückstellungen angerechnet, und es entfällt die Gesundheitsprüfung. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse für eine konkrete Einschätzung.
Ein Wechsel ist attraktiv, wenn Sie älter sind und die geschlossenen Tarif-Dynamiken spüren. Mit 770 Euro Selbstbehalt und den genannten Leistungen kann es sein, dass ein jüngerer ARAG-Tarif bessere Prämienentwicklung und ähnliche oder sogar erweiterte Leistungen bietet. Ausschlaggebend sind Ihr Alter, Ihr Versicherungszustand und die verfügbaren Alternativen bei der ARAG. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation gründlich und empfiehlt, welcher Wechsel für Sie sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

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