ARAG 208, 220, 529 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 208, 220, 529 NW
Die ARAG Krankenversicherungs-AG positioniert mit den Modellen 208, 220 und 529 NW einen geschlossenen Bisex-Tarif aus der neuen Welt, der Versicherte mit einem bewährten Leistungspaket versorgt. Mit 770 EUR Selbstbehalt pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif die Erstattung von Zahnbehandlungen zu 100% und Zahnersatz zu 80%, ergänzt durch die Möglichkeit der Privatarztbehandlung im Krankenhaus und Erstattungen zum GOÄ-Höchstsatz bei ambulanten Leistungen. Einbettzimmer ist im Tarif enthalten, ebenso die Versorgung mit bis zu 50 psychotherapeutischen Sitzungen pro Kalenderjahr und offene Hilfsmittelversorgung.
Geschlossene Tarife wie der ARAG 208, 220, 529 NW werden für neue, externe Kunden nicht mehr angeboten, doch bestehende Versicherte des Versicherers können nach §204 VVG einen internen Tarifwechsel durchführen. Mit Tarifwechseln in günstigere Modelle lassen sich in vielen Fällen Beitragsersparnis und gleichwertige oder sogar bessere Leistungen realisieren, da die verfügbaren Altersrückstellungen in der Regel übernommen werden. Allerdings verschärft sich die Beitragsdynamik geschlossener Tarife durch die schrumpfende Risikogemeinschaft und die fortschreitende demografische Alterung des Bestands.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob für Ihren ARAG PKV-Tarif ein Optimierungspotenzial besteht.
Basismerkmale
208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




