ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 770 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum ARAG 208, 220, 529 NW

Die ARAG Krankenversicherungs-AG positioniert mit den Modellen 208, 220 und 529 NW einen geschlossenen Bisex-Tarif aus der neuen Welt, der Versicherte mit einem bewährten Leistungspaket versorgt. Mit 770 EUR Selbstbehalt pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif die Erstattung von Zahnbehandlungen zu 100% und Zahnersatz zu 80%, ergänzt durch die Möglichkeit der Privatarztbehandlung im Krankenhaus und Erstattungen zum GOÄ-Höchstsatz bei ambulanten Leistungen. Einbettzimmer ist im Tarif enthalten, ebenso die Versorgung mit bis zu 50 psychotherapeutischen Sitzungen pro Kalenderjahr und offene Hilfsmittelversorgung.

Geschlossene Tarife wie der ARAG 208, 220, 529 NW werden für neue, externe Kunden nicht mehr angeboten, doch bestehende Versicherte des Versicherers können nach §204 VVG einen internen Tarifwechsel durchführen. Mit Tarifwechseln in günstigere Modelle lassen sich in vielen Fällen Beitragsersparnis und gleichwertige oder sogar bessere Leistungen realisieren, da die verfügbaren Altersrückstellungen in der Regel übernommen werden. Allerdings verschärft sich die Beitragsdynamik geschlossener Tarife durch die schrumpfende Risikogemeinschaft und die fortschreitende demografische Alterung des Bestands.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob für Ihren ARAG PKV-Tarif ein Optimierungspotenzial besteht.

Basismerkmale

Selbstbehalt770 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

208: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Bisex-Tarif: Was bedeutet das für Versicherte der ARAG?

Der ARAG 208, 220, 529 NW ist für neue Kunden nicht mehr zugänglich, was typisch für eine geschlossene Risikogemeinschaft ist. Allerdings können bestehende Versicherte der ARAG diesen Tarif über einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG weiterhin nutzen oder daraus wechseln, wenn sie kostengünstiger versichert sein möchten. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt tendenziell zu höheren Beitragssteigerungen, da weniger Beitragszahler die Leistungen finanzieren.

Geschlossene ältere Modelle sind häufig nicht mehr in öffentlichen Tarifrangern zu finden, doch unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick dieser Tarife und kann gezielt beraten, welche Wechseloptionen zu Ihrer persönlichen Situation passen und ob ein Wechsel mit oder ohne Gesundheitsprüfung möglich ist.

Tarifoptimierung im ARAG 208, 220, 529 NW durch internen Wechsel

Der §204 VVG eröffnet Versicherten der ARAG die Möglichkeit, in einen anderen Tarif des gleichen Versicherers zu wechseln, ohne den Versicherungsschutz zu unterbrechen. In vielen Fällen werden bestehende Altersrückstellungen übernommen, und häufig ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft bei unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse alle verfügbaren Alternativen und zeigt auf, ob und wie ein Wechsel zu Einsparungen oder besseren Leistungen führen kann. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine persönliche Einschätzung.

Beitragserhöhungen beim ARAG 208, 220, 529 NW: Handlungsoptionen

Geschlossene Tarife wie der ARAG 208, 220, 529 NW sind besonders anfällig für Beitragserhöhungen, weil die Risikogemeinschaft schrumpft und das Durchschnittsalter des Versichertenbestands kontinuierlich steigt. Ohne Zufluss von Neukunden müssen weniger und ältere Versicherte die Leistungen tragen, was zu überdurchschnittlichen Prämiensprüngen führt.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG ist in dieser Situation häufig die effektivere Lösung als die Beitragssteigerung zu akzeptieren. Moderne, offene Tarife der ARAG mit ähnlichen oder besseren Leistungen sind oft preislich deutlich attraktiver. Erfahren Sie mehr über die Beitragsentwicklung der ARAG-Tarife im Beitragserhöhungs-Chart und lassen Sie Ihre persönliche Optimierungsmöglichkeit durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüfen - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum ARAG 208, 220, 529 NW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen über den GOÄ-Höchstsatz hinaus, Zahnbehandlungen zu 100%, Zahnersatz zu 80%. Psychotherapie wird mit bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr erstattet, Sehhilfen mit 105 EUR für Gestell plus volle Erstattung von Gläsern und Kontaktlinsen. Stationär erhalten Versicherte Privatarztbehandlung und Einbettzimmer. Hilfsmittel werden zu 100% nach offener Liste erstattet, Naturheilverfahren bis zum Schulmedizin-Betrag. Mit 770 EUR Selbstbehalt pro Jahr ist dieser Tarif im mittleren Selbstbeteiligungssegment positioniert.
Der ARAG 208, 220, 529 NW ist ein geschlossener Tarif. Das bedeutet, dass dieser Tarif für externe Neukunden nicht mehr zugänglich ist und nicht aktiv vermarktet wird. Die Risikogemeinschaft schrumpft durch fehlende Neukunden und das kontinuierliche Altern des Bestands, was zu steigender Beitragslast pro Versicherten führt und überproportionale Beitragserhöhungen auslöst.
Der Selbstbehalt beträgt 770 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante Leistungen, Zahnbehandlung und Zahnersatz gleichermaßen. Mit dieser Höhe positioniert sich der Tarif im mittleren Bereich; Versicherte zahlen einen moderaten Eigenanteil und sind damit gegen Vollversorgung gesichert, ohne eine sehr hohe Jahresfranchise zu tragen.
Ja, als bestehender Versicherter der ARAG können Sie nach §204 VVG in einen anderen ARAG-Tarif wechseln. Altersrückstellungen werden in vielen Fällen übernommen, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Ob Gesundheitsfragen erforderlich sind und bestehende Altersrückstellungen vollständig übernommen werden können, hängt vom individuellen Tarifwechsel ab. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Wechseloptionen bestehen und welche Einsparungen möglich sind.
Ein Wechsel lohnt sich häufig dann, wenn der aktuelle Beitrag kontinuierlich steigt und Sie jünger oder in gutem Gesundheitszustand sind. Geschlossene Tarife wie diesen treffen überdurchschnittliche Steigerungen, während offene Tarife der ARAG mit stabilerem Beitragsverlauf und teilweise besseren Leistungen verfügbar sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm beurteilt für Ihre individuelle Situation, ob der Wechsel wirtschaftlich und versicherungstechnisch sinnvoll ist und welche konkreten Alternativen bestehen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert