ARAG 208, 220, 540 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 208, 220, 540 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 208, 220, 540 AW ist ein Tarif der alten Welt, der mit erweiterten Leistungen aufwartet. Ambulante und stationäre Behandlungen werden über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet, eine Besonderheit für Versicherte, die maximale Kostendeckung wünschen. Der Selbstbehalt liegt bei 770 Euro jährlich, die Chefarztbehandlung im Krankenhaus ist inkludiert, und das Einbettzimmer ist gesichert.
Als geschlossener Tarif ist der ARAG 208, 220, 540 AW nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, doch Bestandsversicherte der ARAG können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in diesen Tarif wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt tendenziell zu Beitragserhöhungen, die über dem Branchendurchschnitt liegen können. Allerdings bieten sich innerhalb der ARAG häufig alternative Tarife an, die bei ähnlichen Leistungen niedrigere Beiträge bedeuten.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet den ARAG PKV-Tarif im Detail und identifiziert, ob ein Tarifwechsel für Ihre Situation sinnvoll ist.
Basismerkmale
208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




