ARAG 208, 220, 540 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 208, 220, 540 NW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 208, 220, 540 NW richtet sich ausschließlich an bestehende Versicherte der ARAG und ist nicht mehr für Neukunden zugänglich. Mit GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen, Privat- und Chefarztbehandlung im Krankenhaus, einem Selbstbehalt von 770 Euro jährlich und 100% Erstattung für Zahnbehandlung bietet dieser Tarif eine Premium-Versorgung in der neuen Welt. Die Absicherung umfasst zudem Einbettzimmer, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und großzügige Sehhilfen-Zuschüsse von 105 Euro.
Für bestehende Versicherte der ARAG eröffnet sich die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu anderen Tarifen desselben Versicherers. In vielen Fällen lassen sich dadurch Beiträge senken, oft ohne dass gleichwertige oder bessere Leistungen aufgegeben werden müssen. Allerdings: Ein geschlossener Tarif wie dieser sieht sich einer schrumpfenden Risikogemeinschaft gegenüber, was typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Ein Tarifwechsel kann eine sinnvolle Reaktion auf solche Entwicklungen sein.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auf, ob ein Wechsel aus dem ARAG PKV-Tarif möglich und sinnvoll ist.
Basismerkmale
208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




