ARAG 208, 220, 548 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 208, 220, 548 AW
Ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der sich durch Premium-Leistungen im ambulanten und stationären Bereich auszeichnet: Die ARAG erstattet GOÄ-Sätze auch über die Höchstsätze hinaus, Einbettzimmer sind garantiert, Zahnersatz wird zu 70 Prozent erstattet und Psychotherapie umfasst bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr. Mit einem Selbstbehalt von 770 Euro pro Jahr kombiniert dieser Tarif solide Absicherung mit Premium-Leistungen.
Geschlossene Tarife der alten Welt schließen ihre Risikogemeinschaft ab und wachsen nicht mehr durch Neukunden. Das führt typischerweise zu einer Alterung des Versichertenkollektivs und kann Beitragssteigerungen verschärfen. Dennoch eröffnet sich für bestehende Versicherte des gleichen Versicherers die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, oft verbunden mit moderaten Beitragseinsparungen und gleichwertigen Leistungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft Ihnen zu prüfen, welche Wechselmöglichkeiten im ARAG-Portfolio für Ihre Situation passen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm führt diese Analyse durch und berät Sie zu den realen Sparpotentialen bei einem möglichen Tarifwechsel.
Basismerkmale
208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




