ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 770 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum ARAG 208, 220, 549 AW

ARAG hat den geschlossenen Bisex-Tarif 208, 220, 549 AW (Alte Welt) mit großzügiger Ambulanz-Ausstattung strukturiert: GOÄ-Leistungen auch über die Höchstsätze hinaus, stationäre Behandlung im Einbettzimmer mit Privatarzt, und zahnärztliche Leistungen einschließlich 100% Zahnbehandlung sowie 80% Zahnersatz. Der Selbstbehalt von 770 EUR pro Jahr positioniert diesen Tarif im Standard-Segment und lässt hohe Erstattungen unterhalb der Selbstbeteiligungsschwelle zu.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann in vielen Fällen zu niedrigeren Beiträgen führen, ohne dass man auf gleichwertige oder bessere Leistungen verzichten muss. Als geschlossener Tarif profitiert das Versichertenkollektiv nicht mehr von Neuzugängen, weshalb die Beitragsentwicklung tendenziell stärker ausfällt als bei offenen Tarifen. Altersrückstellungen werden in der Regel bei einem Tarifwechsel übernommen, doch ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse stellt unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm zur Verfügung und zeigt auf, welche Möglichkeiten im ARAG PKV-Tarif 208, 220, 549 AW für Ihre individuelle Situation bestehen.

Basismerkmale

Selbstbehalt770 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

208: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum der ARAG 208, 220, 549 AW ein geschlossener Tarif ist und was das bedeutet

Der Tarif 208, 220, 549 AW ist nicht mehr für externe Neukunden zugänglich. Nur bestehende Versicherte der ARAG können durch einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG noch in diesen Tarif wechseln. Das verschlossene Versichertenkollektiv unterliegt einer natürlichen Alterung und schrumpft kontinuierlich, was zu erhöhten Beitragszuschlägen führt, da weniger junge Versicherte die Altersrückstellungen mittragen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassenden Überblick über solche geschlossenen Tarife und kann einschätzen, ob für Sie der Verbleib im 208, 220, 549 AW oder ein Tarifwechsel zu einem günstigeren Tarif mit besserer Kollektiventwicklung sinnvoll ist. Geschlossene Tarife werden oft nicht mehr aktiv angeboten, doch für Bestandsversicherte eröffnen sich durch §204 VVG vielfach attraktive Optimierungswege.

Tarifwechsel im ARAG 208, 220, 549 AW: Wechselrechte und Voraussetzungen

Ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG nach §204 VVG ist ein zentrales Recht für Versicherte in älteren, geschlossenen Tarifen wie dem 208, 220, 549 AW. Dabei bleibt Ihre Versicherung bei der gleichen ARAG erhalten. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft gerne, welche Alternativen innerhalb der ARAG für Sie verfügbar sind und ob ein Wechsel unter Beibehaltung oder Verbesserung Ihrer heutigen Leistungen möglich ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret auf, welche Schritte sinnvoll sein könnten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse können Sie mit wenigen Klicks in Gang setzen: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im ARAG 208, 220, 549 AW: Ursachen und Reaktionsmöglichkeiten

Der ARAG 208, 220, 549 AW ist ein Tarif der Alten Welt mit einem geschlossenen Versichertenkollektiv. Das bedeutet, dass das Durchschnittsalter der Versicherten kontinuierlich steigt, während die Beitragssätze durch medizinische Kostensteigerungen und die Alterungsstruktur unter Druck geraten. Beitragserhöhungen sind daher in diesem Tarif häufig deutlicher ausfallend als in offenen Tarifen mit aktivem Neuzugang.

Der §204 VVG Tarifwechsel eröffnet hier eine konkrete Handlungsoption: Viele Versicherte finden innerhalb der ARAG alternative Tarife vor, bei denen Beiträge und Leistungen günstiger ausfallen können. Ob dies auch für Ihren individuellen Fall zutrifft, lässt sich anhand unseres Beitragserhöhungs-Chart auf der ARAG-Übersichtsseite nachvollziehen. Dort sehen Sie auch, wie sich die Prämien in vergleichbaren Tarifen entwickelt haben. Wenn Sie konkrete Zahlen für Ihre Situation benötigen, hilft unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse Ihnen, einen verlässlichen Überblick zu gewinnen: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum ARAG 208, 220, 549 AW

Der Tarif bietet ambulante GOÄ-Leistungen auch über die Höchstsätze hinaus, eine maximale jährliche Psychotherapie von 50 Sitzungen, und Sehhilfen bis 105 EUR für Gestelle mit vollständiger Erstattung für Gläser und Kontaktlinsen. Stationär erhalten Sie ein Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung. Zahnärztlich werden Zahnbehandlungen zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80%, mit einer Summenbegrenzung von 9.225 EUR ab dem 9. Versicherungsjahr für anerkennungsfähige Kosten.
Der ARAG 208, 220, 549 AW ist ein geschlossener Tarif. Das bedeutet, dass er für Neukunden nicht mehr offensteht und nur noch bestehende ARAG-Versicherte über einen Tarifwechsel einsteigen können. Die Geschlossenheit führt zu einer natürlichen Überalterung des Versichertenkollektivs, was die Beitragsentwicklung verschärft. Für Bestandsversicherte eröffnet sich dadurch jedoch ein großes Optimierungspotenzial durch den §204 VVG Tarifwechsel zu jüngeren, offenen Tarifen.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 770 EUR pro Versicherungsjahr. Es gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen gleichermaßen, wird pro Kalenderjahr neu gezählt und reduziert somit die Erstattung bis zur Höhe von 770 EUR. Dies positioniert den Tarif im mittleren Selbstbehalt-Segment und ist kein Nulltarif, vermeidet aber auch die hohen Selbstbeteiligungen mancher Premium-Tarife.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG nach §204 VVG ist möglich. Dies ist ein Tarifwechsel beim gleichen Versicherer, kein Wechsel zu einem anderen Anbieter. In vielen Fällen sind Altersrückstellungen übertragbar, und oft werden keine erneuten Gesundheitsfragen erforderlich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft, konkrete Alternativen aufzuzeigen. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab: Ihr derzeitiges Alter, Ihr Gesundheitszustand, wie lange Sie bereits versichert sind und wie hoch Ihre aktuelle Prämie ist. Der ARAG 208, 220, 549 AW ist zwar ein hochwertiger Tarif mit großzügigen Leistungen, doch als geschlossener Tarif in der Alten Welt entstehen Beitragserhöhungen tendenziell stärker. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann anhand einer detaillierten Analyse zeigen, welche offenen oder neueren Tarife für Sie ähnliche Leistungen zu besseren Konditionen anbieten könnten.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert