ARAG 208, 220, 549 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 208, 220, 549 AW
ARAG hat den geschlossenen Bisex-Tarif 208, 220, 549 AW (Alte Welt) mit großzügiger Ambulanz-Ausstattung strukturiert: GOÄ-Leistungen auch über die Höchstsätze hinaus, stationäre Behandlung im Einbettzimmer mit Privatarzt, und zahnärztliche Leistungen einschließlich 100% Zahnbehandlung sowie 80% Zahnersatz. Der Selbstbehalt von 770 EUR pro Jahr positioniert diesen Tarif im Standard-Segment und lässt hohe Erstattungen unterhalb der Selbstbeteiligungsschwelle zu.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann in vielen Fällen zu niedrigeren Beiträgen führen, ohne dass man auf gleichwertige oder bessere Leistungen verzichten muss. Als geschlossener Tarif profitiert das Versichertenkollektiv nicht mehr von Neuzugängen, weshalb die Beitragsentwicklung tendenziell stärker ausfällt als bei offenen Tarifen. Altersrückstellungen werden in der Regel bei einem Tarifwechsel übernommen, doch ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse stellt unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm zur Verfügung und zeigt auf, welche Möglichkeiten im ARAG PKV-Tarif 208, 220, 549 AW für Ihre individuelle Situation bestehen.
Basismerkmale
208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




