ARAG 208, 220, 549 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 208, 220, 549 NW
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 208, 220, 549 NW der Neue-Welt-Generation kombiniert umfassende Leistungen mit moderaten Selbstbehalten. Die ambulante Behandlung erfolgt über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, stationär ist das Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung versichert, und in der Zahnbehandlung erhalten Sie 100% Erstattung, während Zahnersatz mit 80% und Kieferorthopädie ebenfalls zu 80% abgedeckt sind. Der Selbstbehalt liegt bei 770 Euro pro Versicherungsjahr.
Da der Tarif nicht mehr für externe Neukunden offensteht, richtet sich ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG häufig auf Einsparungen aus - viele Versicherte finden innerhalb der ARAG vergleichbare oder bessere Leistungen zu niedrigeren Beiträgen. Die Risikogemeinschaft dieses älteren, geschlossenen Tarifs schrumpft kontinuierlich; damit einher gehen regelmäßig Beitragserhöhungen, die für Bestandsversicherte ein unmittelbarer Anlass zur Überprüfung von Wechseloptionen sind.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter der Fachaufsicht unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beleuchtet das Sparpotenzial im ARAG PKV-Tarif - persönlich auf Ihre Situation zugeschnitten.
Basismerkmale
208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




