ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 770 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 208, 220, 549 im Detail

Der offene Unisex-Tarif der ARAG kombiniert Premium-Features mit moderater Selbstbeteiligung: GOÄ-Erstattung auch über die Höchstsätze hinaus, Einbettzimmer bei stationärer Behandlung, 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz. Mit einer Selbstbeteiligung von 770 Euro pro Versicherungsjahr und 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr verfügt dieser Tarif über eine ausgewogene Struktur. Der offene Status ermöglicht es der ARAG, aktiv neue Versicherte aufzunehmen und das Risiko durch eine stabile Altersstruktur zu verteilen.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG kann für viele Versicherte eine Option sein, falls ein günstigerer Tarif mit gleichwertigen oder besseren Leistungen verfügbar ist. Die Altersrückstellungen werden in der Regel bei solchen Wechseln übernommen. Die offene Tarifstruktur bedeutet zugleich, dass dieser Tarif einer kontinuierlichen Marktdynamik ausgesetzt ist: Während neue Kunden aus differenzierten Risikokohorten hinzukommen, steigen die Beiträge typischerweise mit der medizinischen Kostenentwicklung. Eine Überprüfung des Tarifportfolios lohnt sich daher regelmäßig.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret auf, ob ein Wechsel im ARAG PKV-Tarif Ihre Prämie senken kann.

Basismerkmale

Selbstbehalt770 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

208: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

208: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ein offener Tarif für die ARAG 208, 220, 549 spricht

Der offene Status bedeutet, dass die ARAG aktiv Neukunden aufnimmt und so die Altersstruktur des Versichertenkollektivs kontinuierlich verjüngt. Dies wirkt sich stabilisierend auf die Beitragsdynamik aus. Im Gegensatz zu geschlossenen Tarifen, die einem schrumpfenden Bestand unterliegen und daher mit überproportionalen Beitragserhöhungen rechnen müssen, profitiert ein offener Tarif von eingeplanten Zuzügen mit guter Gesundheit und aktiven Erwerbstätigkeitsprofilen.

Für bestehende Versicherte bedeutet dies: Ein Verbleib im Tarif kann sinnvoll sein, sofern die verfügbaren Alternativtarife innerhalb der ARAG keine erheblichen Kostenersparnisse ohne Leistungsverlust bieten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft solche Szenarien im Rahmen einer persönlichen Analyse und kann Ihnen verbindlich empfehlen, ob ein Tarifwechsel für Ihre Situation vorteilhaft ist.

Tarifwechsel bei der ARAG: Ihre Optionen mit §204 VVG

Der Tarifwechsel innerhalb der ARAG ist ein wichtiges Recht, das Sie als bestehender Versicherter nutzen können. Nach §204 VVG können Sie zwischen angebotenen Tarifen derselben Versicherung wechseln. Ihre bisherigen Altersrückstellungen werden häufig bei einem Tarifwechsel mitgenommen, und in vielen Fällen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse der ARAG-Tarifstruktur und kann Ihnen zeigen, welche Wechseloptionen zu Ihrer Lebenssituation passen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt alle verfügbaren Alternativen auf und berechnet die realistischen Spareffekte. Interessiert? Jetzt anmelden.

Beitragserhöhungen im ARAG 208, 220, 549 richtig einordnen

Obwohl der ARAG 208, 220, 549 ein offener Tarif mit stabiler Kollektivstruktur ist, sind Beitragserhöhungen nicht auszuschließen. Die Kosten für ärztliche Leistungen, diagnostische Verfahren und Zahnersatz steigen im Regelfall kontinuierlich an. Zusätzlich wirken sich neue medizinische Standards und die Alterung der Gesamtbevölkerung auf die Kalkulationen aus. Eine Beitragserhöhung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass der Tarif schlecht ist; sie ist ein Zeichen der Marktdynamik.

Ein §204 VVG Tarifwechsel zu einem günstigeren Angebot ist eine bewährte Gegenmaßnahme, sofern Sie Ihre Leistungen nicht einbüßen möchten. Vielen Versicherten gelingt es, durch einen geschickten Wechsel die Prämienentwicklung zu stabilisieren und sogar unterhalb des vorherigen Niveaus zu landen. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der ARAG-Landingpage illustriert diese Trends konkret. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit Jetzt anmelden zeigt Ihnen maßgeschneidert, ob und wie ein Tarifwechsel für Sie sinnvoll ist.

Häufige Fragen zum ARAG 208, 220, 549

Der Tarif erstattet GOÄ-Honorare auch über die Höchstsätze hinaus, was überdurchschnittliche Kostendeckung bietet. Ambulant erstattet der Tarif max. 105 Euro für Brillengestelle und bis 300 Euro pro Jahr für Kontaktlinsen. Psychotherapie wird mit bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr abgedeckt. Bei Hilfsmitteln gibt es einen offenen Katalog mit 100% Kostenersatz, darunter auch Dialysegeräte. Stationär garantiert der Tarif Privatarztbehandlung im Einbettzimmer. Zahnärztlich übernimmt er 100% der Zahnbehandlung und 80% des Zahnersatzes bei jährlichen Leistungsgrenzen (1.025 Euro im ersten Jahr, ansteigend bis 9.225 Euro im neunten Jahr). Kieferorthopädie ist mit 80% Kostenersatz ebenfalls enthalten.
Der ARAG 208, 220, 549 ist ein offener Unisex-Tarif. Das bedeutet, dass die ARAG aktiv Neukunden für diesen Tarif aufnimmt. Dies hat zwei wichtige Konsequenzen: Das Versichertenkollektiv wird kontinuierlich verjüngt, was sich stabilisierend auf die Beitragsentwicklung auswirkt. Gleichzeitig profitieren bestehende Versicherte von einer besseren Risikodiversifizierung. Im Vergleich zu geschlossenen Tarifen, die unter der Überalterung ihrer Bestände leiden und oft deutlichere Beitragssprünge verzeichnen, ist die Beitragsvolatilität bei offenen Tarifen eher gedämpft.
Der Selbstbehalt beträgt 770 Euro pro Versicherungsjahr. Diese Summe wird auf die meisten ambulanten und stationären Leistungen angerechnet, einschließlich Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen. Ein Selbstbehalt von 770 Euro positioniert den Tarif im mittleren Bereich: höher als Tarife ohne oder mit minimalem SB, aber deutlich niedriger als Produkte mit Eigenanteilen über 1.000 Euro. Dies passt zu einer Zielgruppe, die bereit ist, einen moderaten Kosteneinsatz selbst zu tragen, dafür aber von Premium-Features wie GOÄ über Höchstsätzen und Einbettzimmer profitieren möchte.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG ist über §204 VVG möglich. Sie als Bestandsversicherter haben das Recht, zwischen angebotenen ARAG-Tarifen zu wechseln. In den meisten Fällen werden Ihre Altersrückstellungen übernommen, und oft entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Allerdings hängen diese Details vom konkret angestrebten Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft Ihnen, passende Alternativen zu finden. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem aktuellen Alter, Ihrem Gesundheitszustand, und ob Sie die Premium-Features (GOÄ über Höchstsätzen, Einbettzimmer, 100% Zahnbehandlung) wirklich nutzen oder ob ein sparsamerer Tarif Ihre Bedürfnisse deckt. Da der ARAG 208, 220, 549 bereits ein offener Tarif mit stabiler Kollektivstruktur ist, kann eine Beitragserhöhung durch einen Wechsel nicht immer vermieden werden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und offenbart Ihnen, ob ein Wechsel zu einem anderen ARAG-Tarif oder zu ähnlichen Produkten bei anderen Versicherern Ersparnisse ohne Leistungsverlust bringt. Eine persönliche Beratung ist der sichere Weg, um diese Frage verbindlich zu beantworten.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert