ARAG 208, 230, 520 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 208, 230, 520 NW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 208, 230, 520 NW richtet sich an Versicherte, die Premium-Leistungen in den drei zentralen Bereichen bevorzugen: ambulante Behandlung mit GOÄ über Höchstsatz, Mehrbettzimmer-Standard bei stationärem Aufenthalt mit Privatarzt, und umfassende Zahnversorgung mit 100% Abdeckung für Zahnbehandlung und Implantate (60% Zahnersatz). Der Selbstbehalt von 770 EUR pro Versicherungsjahr positioniert diesen Tarif im gehobenen Segment, während die breite Psychotherapie-Abdeckung (50 Sitzungen/Jahr), Sehhilfen (105 EUR Gestell, volle Gläser/Linsen) und der offene Hilfsmittelkatalog zusätzliche Sicherheit bieten.
Als geschlossener Tarif der neuen Welt ist der ARAG 208, 230, 520 NW für externe Neukunden nicht mehr zugänglich; jedoch können bestehende ARAG-Versicherte durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG häufig in optimierte Tarife wechseln und dabei in vielen Fällen ihre Altersrückstellungen bewahren und sogar niedrigere Beiträge erreichen. Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragsentwicklungen bei älteren, geschlossenen Tarifen; ein Wechsel kann hier eine wertvolle Gegenreaktion darstellen.
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Basismerkmale
208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




