ARAG 208, 230, 520: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 208, 230, 520 im Überblick
Der offene Unisex-Tarif ARAG 208, 230, 520 aus der neuen Welt kombiniert eine großzügige ambulante Versorgung mit hochwertiger Zahnersatz-Abdeckung. Die Besonderheit liegt in der GOÄ-Erstattung über den Höchstsatz hinaus auf ambulanter und stationärer Seite, was Privatversicherten maximale Planungssicherheit bietet. Mit einem Selbstbehalt von 770 Euro pro Versicherungsjahr und Mehrbettzimmer im Krankenhaus positioniert sich der Tarif als solider Kompromiss zwischen verlässlichen Leistungen und moderater Prämienlast. Als offener Tarif profitiert ARAG 208, 230, 520 von einer aktiven Neukundenakquisition und einer damit tendenziell stabilen Risikogemeinschaft.
Besonders hervorzuheben sind die erweiterten Leistungen: bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen bis 1.000 Euro für Laser-Operationen, ein offener Hilfsmittelkatalog mit voller Erstattung bis 1.000 Euro Rechnungsbetrag, Naturheilverfahren und umfangreiche Vorsorge ohne Altersgrenzen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG kann in vielen Fällen zu besseren Konditionen oder gleichwertigen Leistungen mit reduziertem Selbstbehalt führen - häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung, wenn die Altersrückstellungen vollständig übernommen werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob der ARAG PKV-Tarif Ihre optimale Lösung ist oder ob ein Wechsel zu besseren Bedingungen möglich ist.
Basismerkmale
208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
208: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




