ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 770 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum ARAG 208, 230, 528 AW

Der ARAG 208, 230, 528 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der Versicherte mit umfassender ambulanter und stationärer Versorgung ausstattet. Die Besonderheit liegt in der Erstattung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, was private Ärzte deutlich großzügiger honoriert. Bei stationären Leistungen garantiert der Tarif Privatarztbehandlung, während die Zahnversorgung mit 70%-Ersatz für Zahnbehandlung und Zahnersatz glänzt. Der Selbstbehalt von 770 Euro pro Versicherungsjahr schafft eine moderate Kostenbeteiligung.

Geschlossene Tarife wie dieser profitieren seltener von Neumitgliedern, was die Risikogemeinschaft schrumpfen lassen und tendenziell zu stärkeren Beitragserhöhungen führt. Genau hier liegt die Stärke des internen Tarifwechsels nach §204 VVG: Versicherte des gleichen Versicherers können häufig zu optimierten Tarifen wechseln, ohne die Altersrückstellungen zu verlieren. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird und in welchem Umfang die Rückstellungen übernommen werden, entscheidet sich im Einzelfall.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen klar auf, wie der ARAG PKV-Tarif zu Ihrer Situation passt und welche Alternativen möglich sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt770 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

208: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Regelleistungen.

Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ein geschlossener Tarif bei der ARAG Besonderheiten mit sich bringt

Ein geschlossener Tarif steht ausschließlich für neue, externe Kunden nicht mehr zur Verfügung. Das bedeutet: Die Risikogemeinschaft wird nicht durch Neumitglieder verjüngt, sondern schrumpft durch Abgänge kontinuierlich. Dieser demografische Prozess führt zu höherer Schadensquote pro Kopf und erklärt, warum geschlossene Tarife wie der 208, 230, 528 AW oft stärkere Beitragssteigerungen verzeichnen. Dennoch haben bestehende Versicherte einen Vorteil: Sie können im Rahmen des §204 VVG zu anderen ARAG-Tarifen wechseln.

Ältere, geschlossene Tarife werden selten öffentlich beworben, was viele Versicherte nicht wissen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt das Portfolio systematisch und kann auch für geschlossene Tarife wie diesen Wechseloptionen aufzeigen. Die Altersrückstellungen können in den meisten Fällen beim internen Wechsel mitgenommen werden, oft verbunden mit stabileren oder niedrigeren Beiträgen.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihre Chancen im ARAG-Portfolio

Ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG ist eine rechtlich verankerte Möglichkeit (§204 Versicherungsvertragsgesetz). Sie wechseln nicht zu einem anderen Versicherer, sondern zu einem anderen Tarif Ihrer bestehenden ARAG-Versicherung. Die Altersrückstellungen können häufig komplett oder teilweise mitgenommen werden. Ob erneute Gesundheitsfragen erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Zielprodukt ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Die gute Nachricht: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt genau auf, welche ARAG-Tarife zu Ihrer Lebenssituation passen und wie ein Wechsel konkret aussieht. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft die Chancen für Sie. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine detaillierte Analyse ohne Verpflichtung.

Beitragserhöhung beim ARAG 208, 230, 528 AW: Handlungsfähig bleiben

Der Tarif steht unter Druck: Ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt schrumpft, während die medizinischen Kosten steigen und die Kapitalerträge sinken. Die Risikogemeinschaft wird älter, die Schadenshäufigkeit nimmt zu. Das sind klassische Treiber für Beitragserhöhungen, die bei älteren Tarifen oft deutlicher ausfallen als bei modernen, offenen Versicherungen mit stabiler Altersstruktur.

Die Alternative ist verfügbar: Durch einen §204 VVG-Wechsel lassen sich häufig Beiträge reduzieren und Leistungen neu kalibrieren. Sehen Sie sich die aktuellen Trends in unserem Beitragserhöhungs-Chart an, um die historischen Entwicklungen zu verstehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen auf. Jetzt anmelden, lassen Sie unser Team die optimalen Tarifpfade für Ihr Profil durchrechnen und einen klaren Wechselfahrplan erstellen.

Häufige Fragen zum ARAG 208, 230, 528 AW

Der Tarif glänzt mit Leistungsvielfalt: Ambulant erstattet er GOÄ-Sätze über die Höchstsätze hinaus, bis zu 50 psychotherapeutische Sitzungen pro Kalenderjahr sind enthalten, Sehhilfen werden bis 105 Euro pro Gestell plus volle Kosten für Gläser und Kontaktlinsen übernommen. Stationär zahlt die ARAG Privatarztbehandlung plus Regelleistungen; Belegarztbehandlung wird ebenfalls über Höchstsatz erstattet. Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden jeweils zu 70 Prozent ersetzt, die Jahreshöchstbeträge liegen bei 1.025 Euro im 1. und 2.050 Euro im 2. Versicherungsjahr. Der Selbstbehalt von 770 Euro pro Jahr gilt auch für Vorsorge.
Der Tarif ist geschlossen. Das heißt: Neue, externe Kunden können nicht mehr neu in diesen Tarif eintreten. Für Bestandsversicherte der ARAG bedeutet das, dass die Versichertengruppe schrumpft, was tendenziell zu höheren Beitragserhöhungen führt als bei offenen Tarifen. Allerdings profitieren Sie als Bestandsversicherter von Ihrem Recht, im Rahmen §204 VVG zu optimierten ARAG-Tarifen zu wechseln - ohne zurück in einen vollständig offenen Tarif zu müssen. Das macht geschlossene Tarife zu Kandidaten für Tarifoptimierung.
Der Selbstbehalt beträgt 770 Euro pro Versicherungsjahr. Er wird pro Versicherungsjahr (kalenderunabhängig oder gemäß Ihrem Versicherungstag) angerechnet und gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Mit 770 Euro positioniert sich dieser Tarif im mittleren Bereich der SB-Staffel und schafft eine moderate Kostenbeteiligung für Versicherte, ohne Prävention und Vorsorge davon auszunehmen - auch diese unterliegen dem Selbstbehalt.
Ja, das ist möglich. Sie können als Bestandsversicherter der ARAG einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG durchführen - Sie bleiben bei der gleichen ARAG und wechseln zu einem anderen Tarif. In vielen Fällen können die Altersrückstellungen mitgenommen werden, oft ohne erneute Gesundheitsprüfung. Ob das in Ihrem Fall ohne Gesundheitsfragen und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann nur unser PKV-Sachverständige verbindlich beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt genau auf, welche Alternativen passen und wie ein Wechsel für Sie konkret aussieht.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer aktuellen Gesundheit und den verfügbaren ARAG-Alternativen ab. Ein geschlossener Tarif mit Selbstbehalt von 770 Euro und Altwelt-Struktur kann für junge, gesunde Versicherte günstig sein; mit zunehmendem Alter oder bei Beitragserhöhungen wird der Wechsel zu einem modernen, offenen ARAG-Tarif oft interessant. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft systematisch, welche Tarife für Ihr Profil bessere Konditionen bieten und ob der Weg über einen Tarifwechsel kostengünstiger ist als ein Versichererwechsel.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert