ARAG 208, 230, 528 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 208, 230, 528 AW
Der ARAG 208, 230, 528 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der Versicherte mit umfassender ambulanter und stationärer Versorgung ausstattet. Die Besonderheit liegt in der Erstattung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, was private Ärzte deutlich großzügiger honoriert. Bei stationären Leistungen garantiert der Tarif Privatarztbehandlung, während die Zahnversorgung mit 70%-Ersatz für Zahnbehandlung und Zahnersatz glänzt. Der Selbstbehalt von 770 Euro pro Versicherungsjahr schafft eine moderate Kostenbeteiligung.
Geschlossene Tarife wie dieser profitieren seltener von Neumitgliedern, was die Risikogemeinschaft schrumpfen lassen und tendenziell zu stärkeren Beitragserhöhungen führt. Genau hier liegt die Stärke des internen Tarifwechsels nach §204 VVG: Versicherte des gleichen Versicherers können häufig zu optimierten Tarifen wechseln, ohne die Altersrückstellungen zu verlieren. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird und in welchem Umfang die Rückstellungen übernommen werden, entscheidet sich im Einzelfall.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen klar auf, wie der ARAG PKV-Tarif zu Ihrer Situation passt und welche Alternativen möglich sind.
Basismerkmale
208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Regelleistungen.
Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




