ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 770 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 208, 230, 528 im Überblick

Der offene Unisex-Tarif 208, 230, 528 der ARAG richtet sich an Versicherte, die mit einem moderaten Selbstbehalt von 770 Euro pro Versicherungsjahr wirtschaften können und dafür überragende Leistungen in allen Versorgungsbereichen erwarten: ambulante und stationäre Behandlung auch über den GOÄ-Höchstsatz hinaus, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen jährlich, umfangreiche Sehhilfen-Erstattung (bis 300 Euro für Kontaktlinsen, bis 1.000 Euro Lasik pro Auge), offener Hilfsmittelkatalog mit 100%-Erstattung für Standardgeräte ab Rechnungsbetrag unter 1.000 Euro, und private Chefarztbehandlung im Krankenhaus.

Die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG innerhalb der ARAG eröffnet Versicherten einen Weg, ihre Beiträge zu optimieren, falls der aktuelle Selbstbehalt zu hoch oder die Leistungsausstattung nicht mehr der Lebenssituation entspricht. Offene Tarife wie dieser profitieren von einer konstant aktiven Altersstruktur, was Beitragssteigerungen tendenziell moderater ausfallen lässt. Dennoch können medizinische Kostensteigerungen auch bei offenen Bestandstarifen zu Erhöhungen führen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Sparpotenziale im ARAG PKV-Tarif und prüft, welche Alternativen zu besseren Konditionen verfügbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt770 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

208: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

208: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Offener Tarif: Was das für den 208, 230, 528 bedeutet

Ein offener Tarif nimmt weiterhin aktiv neue Kunden auf und profitiert von einer ausreichend großen und altersgerecht durchmischten Versichertengemeinschaft. Das unterscheidet ihn grundlegend von geschlossenen Tarifen, deren Versichertenkollektiv schrumpft und damit dem Kostendruck stärker ausgesetzt ist. Bestehende ARAG-Versicherte können auch in offene Tarife wechseln und dabei häufig von einer stabileren langfristigen Beitragsentwicklung profitieren.

Für Versicherte im 208, 230, 528 bedeutet die offene Klassifizierung Planungssicherheit: Sollten Sie später einen Tarifwechsel erwägen, steht der Versicherer nicht unter unmittelbarem Druck, weil die Risikogemeinschaft gesund ist. Auch geschlossene Tarife desselben Versicherers können Sie im Rahmen eines Tarifwechsels weiterhin nutzen - unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen Überblick über alle Tarife und kann Ihnen auch nicht mehr öffentlich beworbene Optionen empfehlen, falls diese zu Ihrer Situation passen.

Tarifwechsel im ARAG 208, 230, 528: §204 VVG nutzen

Ein Wechsel zu einem anderen ARAG-Tarif nach §204 VVG ist im Regelfall ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich; in vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen vollständig oder zumindest in großen Teilen übernommen werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft alle verfügbaren Zieloptionen und berechnet die realistischen Beitragseinsparungen für Sie im Detail. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ist der erste Schritt zu einer maßgeschneiderten Wechselstrategie: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im 208, 230, 528: Handlungsoptionen

Auch offene, neu aufgelegte Tarife wie der 208, 230, 528 sind nicht gefeit vor Beitragserhöhungen, denn medizinische Kostensteigerungen wirken sich auf alle Versichertengruppen aus. Die Prämienentwicklung wird hier weniger durch eine schrumpfende Gemeinschaft bestimmt als durch allgemeine Kostentrends im Gesundheitswesen. Wer mit 770 Euro Selbstbehalt versichert ist, kann durch einen Wechsel zu einem Tarif mit höherem Selbstbehalt oder geringeren Leistungsumfängen häufig deutlich einsparen.

Eine bewährte Reaktion auf Beitragserhöhungen ist der §204 VVG Tarifwechsel: Versicherte in diesem Tarif können in alternative ARAG-Tarife mit anderen Selbstbehalt-Modellen oder Leistungsprofilen wechseln und profitieren tendenziell von besseren Einstiegsprämien. Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle verfügbaren Tarifoptionen - der Beitragserhöhungs-Chart zeigt die Prämienentwicklung im Anbieter-Vergleich. Lassen Sie sich von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse beraten und finden Sie den richtigen Wechselzeitpunkt: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum ARAG 208, 230, 528

Der Tarif erstattet ambulante und stationäre ärztliche Leistungen über den GOÄ-Höchstsatz hinaus zu 100%. Psychotherapie wird bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr erstattet. Sehhilfen werden großzügig gedeckt: bis 105 Euro für Brillengestelle (alle 24 Monate), bis 300 Euro für Kontaktlinsen jährlich, bis 1.000 Euro für Laser-Operationen pro Auge (einmalig). Hilfsmittel werden zu 100% für Standardausführung erstattet (bei unter 1.000 Euro Rechnungsbetrag), bei höheren Kosten 80%. Zahnersatz wird zu 70% erstattet, ebenfalls auch über GOZ-Höchstsätze hinaus, mit 70% Kieferorthopädie-Beteiligung und 70% Zahnbehandlung.
Der Tarif 208, 230, 528 ist ein offener Tarif und nimmt auch weiterhin Neukunden auf. Das bedeutet für bestehende Versicherte Planungssicherheit: Die Versichertengemeinschaft ist aktiv gemischt und nicht von Schrumpfung bedroht. Die Beitragsentwicklung profitiert von dieser stabilen Altersstruktur. Offene Tarife erhalten regelmäßig Zuwachs junger, gesunder Versicherter, was für alle eine moderatere Kostendynamik ergibt als in geschlossenen Beständen.
Der Selbstbehalt beträgt 770 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante Behandlung, stationäre Leistungen und Zahnersatz gleichermaßen. Diese Höhe positioniert den Tarif im gehobenen Mittelbereich: Versicherte, die mit moderatem Eigenbetrag rechnen können, profitieren von Top-Leistungen ohne Selbstbeteiligungen bei Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen. Ein höherer Selbstbehalt (etwa 1.000-1.500 Euro) könnte deutlich niedrigere Beiträge ermöglichen.
Ja, als ARAG-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG. Das bedeutet, Sie wechseln innerhalb der ARAG zu einem anderen Tarif Ihrer Wahl - beispielsweise mit höherem Selbstbehalt oder reduzierten Leistungen. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen mitgenommen werden und eine Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Sparpotenziale. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab: Ihr Alter, Ihr Gesundheitszustand, Ihre bisherigen Leistungsansprüche und die verfügbaren Alternativen spielen eine Rolle. Mit 770 Euro Selbstbehalt zahlen Sie im Vergleich zu Tarifen mit höherem SB eine hohe Prämie für umfassende Leistungen. Besonders bei einem jüngeren Alter oder stabiler Gesundheit kann ein Wechsel zu höherem Selbstbehalt erhebliche Ersparnisse bringen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert alle Zieloptionen und berechnet die echte Kostenersparnis unter Berücksichtigung von Altersrückstellungen und möglichen Gesundheitsfragen für Ihre konkrete Situation.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert