ARAG 208, 230, 528: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 208, 230, 528 im Überblick
Der offene Unisex-Tarif 208, 230, 528 der ARAG richtet sich an Versicherte, die mit einem moderaten Selbstbehalt von 770 Euro pro Versicherungsjahr wirtschaften können und dafür überragende Leistungen in allen Versorgungsbereichen erwarten: ambulante und stationäre Behandlung auch über den GOÄ-Höchstsatz hinaus, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen jährlich, umfangreiche Sehhilfen-Erstattung (bis 300 Euro für Kontaktlinsen, bis 1.000 Euro Lasik pro Auge), offener Hilfsmittelkatalog mit 100%-Erstattung für Standardgeräte ab Rechnungsbetrag unter 1.000 Euro, und private Chefarztbehandlung im Krankenhaus.
Die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG innerhalb der ARAG eröffnet Versicherten einen Weg, ihre Beiträge zu optimieren, falls der aktuelle Selbstbehalt zu hoch oder die Leistungsausstattung nicht mehr der Lebenssituation entspricht. Offene Tarife wie dieser profitieren von einer konstant aktiven Altersstruktur, was Beitragssteigerungen tendenziell moderater ausfallen lässt. Dennoch können medizinische Kostensteigerungen auch bei offenen Bestandstarifen zu Erhöhungen führen.
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Basismerkmale
208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
208: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




