ARAG 208, 230, 529 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 208, 230, 529 AW im Detail
Geschlossener Bisex-Tarif der ARAG Versicherungen mit übergreifender Premium-Ausgestaltung: Die ambulante Behandlung erfolgt über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, stationäre Privatarztbehandlung ist enthalten, und die Zahnersatz-Abdeckung beträgt 80% ohne Jahres-Obergrenze. Neben einem Selbstbehalt von 770 EUR pro Jahr bietet dieser Tarif umfangreiche Vorsorgeuntersuchungen, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen jährlich, eine großzügige Sehhilfen-Erstattung von 105 EUR für Gestelle sowie einen geschlossenen Hilfsmittelkatalog mit Sonderregelungen für medizinische Geräte.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet geschlossenen Bestandstarifen wie diesem die Chance einer Beitragsoptimierung. Die schrumpfende Versichertenbasis in geschlossenen Alterswelten führt häufig zu überdurchschnittlichen Prämienerhöhungen; in vielen Fällen können jüngere oder leistungsangepasste Tarife des gleichen Versicherers bei gleichwertigen oder besseren Leistungen eine deutlich niedrigere Prämie bieten. Altersrückstellungen werden in den meisten Fällen vollständig übernommen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Wechseloptionen unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm für den ARAG PKV-Tarif identifiziert hat.
Basismerkmale
208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Regelleistungen.
Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




