ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 770 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 208, 230, 529 NW: Tarif und Wechseloptionen

Der ARAG 208, 230, 529 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt, der sich durch hohe Leistungsvergütungen und umfangreiche zahnärztliche Deckung auszeichnet. Die ambulante Behandlung wird über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet, stationäre Fälle erhalten Privatarztbehandlung ebenfalls über Höchstsatz. Mit 80% Zahnersatzerstattung, einer unbeschränkten Psychotherapie von 50 Sitzungen pro Jahr und vollem Schutz für Sehhilfen und Hilfsmittel kombiniert dieser Tarif Premium-Leistungen bei einem Selbstbehalt von 770 EUR jährlich.

Geschlossene Tarife der neuen Welt stehen nicht mehr für externe Neukunden offen; bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch oft im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesem Tarif optimieren. Der schrumpfende Versichertenbestand und die langjährigen Vertragsverhältnisse bei älteren, geschlossenen Tarifen führen häufig zu erhöhten Beitragssteigerungen, was den Wechsel zu jüngeren Tarif-Generationen interessant macht. Die verfügbaren Altersrückstellungen werden in vielen Fällen bei einem internen Wechsel berücksichtigt, eine Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Sparpotenziale im ARAG PKV-Tarif und prüft Ihren individuellen Handlungsspielraum.

Basismerkmale

Selbstbehalt770 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

208: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 208, 230, 529 NW versichert?
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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der ARAG?

Geschlossene Tarife nehmen keine Neuversicherten mehr auf; sie sind ausschließlich für Bestandsversicherte zugänglich. Der ARAG 208, 230, 529 NW prägt die neue Welt und steht somit nicht für externe Kundenakquisition zur Verfügung. Für bereits versicherte ARAG-Kunden eröffnet sich jedoch eine bedeutende Chance: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht auch Versicherten in älteren oder weniger wirtschaftlichen Tarifen den Zugang zu diesem modernen Leistungsportfolio.

Die schrumpfende Versichertengruppe in geschlossenen Tarifen führt tendenziell zu überproportionalen Beitragssteigerungen, da die Kostenlast auf ein immer kleineres Versichertenkollektiv verteilt wird. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm beobachtet diesen Trend kontinuierlich und kann gezielt feststellen, ob für Ihre Situation ein Wechsel aus einem älteren oder weniger wirtschaftlichen Tarif in den ARAG 208, 230, 529 NW vorteilhaft ist.

Tarifwechsel im ARAG 208, 230, 529 NW: Ihre Chancen

Der Wechsel von einem anderen ARAG-Tarif in den 208, 230, 529 NW erfolgt intern beim gleichen Versicherer und ist nach §204 VVG für Bestandsversicherte vorgesehen. In vielen Fällen werden vorhandene Altersrückstellungen übernommen; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom individuellen Tarifprofil ab. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen. Dabei werden insbesondere Ihre bisherigen Leistungen, das Alter und die medizinische Vorgeschichte berücksichtigt.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassendes Fachwissen zur ARAG-Tarifstruktur und prüft, wie Ihre Altersrückstellungen und vorhandenen Versicherungsjahre optimal in einen neuen Tarif übergehen können. Über unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihre persönlichen Wechselmöglichkeiten auf. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 208, 230, 529 NW: Handlungsspielraum

Der ARAG 208, 230, 529 NW ist ein geschlossener Tarif der neuen Welt, dessen Versichertenbestand nicht mehr wächst. Dies führt dazu, dass Kostensteigerungen und demografische Effekte auf ein stagnierendes oder sogar schrumpfendes Kollektiv verteilt werden, was Beitragserhöhungen tendenziell beschleunigt. Hinzu kommen die üblichen Kostentrends in der Medizin und Zahnmedizin. Die Kombination aus geschlossenem Status und Premium-Leistungen (GOÄ über Höchstsatz, 80% Zahnersatz, unbegrenzte Psychotherapie) macht eine regelmäßige Überprüfung von Optimierungsmöglichkeiten ratsam.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem moderneren und wirtschaftlicheren ARAG-Tarif kann häufig zu niedrigeren Prämien führen, ohne dass Sie auf wesentliche Leistungen verzichten müssen. Der Beitragserhöhungs-Chart bei der ARAG zeigt Ihnen die historische Entwicklung Ihres Tarifes und ermöglicht einen direkten Vergleich mit alternativen ARAG-Tarifen. Prüfen Sie mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse Ihr konkretes Sparpotenzial. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 208, 230, 529 NW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus und umfasst 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr. Sehhilfen werden mit 105 EUR für das Gestell und volle Erstattung für Gläser und Kontaktlinsen bei Sehstärkenänderung ab 0,5 Dioptrien abgedeckt. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80%. Hilfsmittel werden zu 100% aus einem offenen Katalog erstattet. Der jährliche Selbstbehalt beträgt 770 EUR, stationär erhalten Sie Privatarztbehandlung auch über Höchstsatz, Mehrbettzimmer inklusive.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine externen Neukunden mehr auf. Das Versichertenkollektiv schrumpft, was tendenziell zu höheren Beitragssteigerungen führt. Für Bestandsversicherte der ARAG besteht jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG. Geschlossene Tarife der neuen Welt gelten oft als attraktiv für Bestandsoptimierungen, da sie noch relativ modern ausgestattet sind, aber weniger Neuzugänge und damit weniger günstige Altersverteilungen aufweisen.
Der Selbstbehalt liegt bei 770 EUR pro Versicherungsjahr und gilt ambulant, stationär und für zahnärztliche Leistungen. Er wird für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen ebenfalls fällig. Mit 770 EUR positioniert sich dieser Tarif im mittleren Bereich; der Selbstbehalt ist nicht vernachlässigbar, aber auch nicht im Hochsegment angesiedelt, sodass planbare Standardbehandlungen relativ häufig in den Erstattungsbereich fallen.
Ja, ein Wechsel in einen anderen ARAG-Tarif ist nach §204 VVG intern möglich. Dies können Sie direkt bei Ihrer ARAG durchführen. In vielen Fällen werden bestehende Altersrückstellungen bei einem Wechsel übernommen; ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab und muss im Einzelfall geklärt werden. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Ein Tarifwechsel lohnt sich oft für Versicherte mit längerer Versicherungsdauer in diesem Tarif, da die Altersrückstellungen mitgenommen werden können und neuere ARAG-Tarife häufig ähnliche oder bessere Leistungen zu niedrigeren Prämien bieten. Der geschlossene Status führt zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen, sodass eine regelmäßige Überprüfung sinnvoll ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und zeigt Ihnen konkrete Alternativen auf.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert