ARAG 208, 230, 529 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 208, 230, 529 NW: Tarif und Wechseloptionen
Der ARAG 208, 230, 529 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt, der sich durch hohe Leistungsvergütungen und umfangreiche zahnärztliche Deckung auszeichnet. Die ambulante Behandlung wird über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet, stationäre Fälle erhalten Privatarztbehandlung ebenfalls über Höchstsatz. Mit 80% Zahnersatzerstattung, einer unbeschränkten Psychotherapie von 50 Sitzungen pro Jahr und vollem Schutz für Sehhilfen und Hilfsmittel kombiniert dieser Tarif Premium-Leistungen bei einem Selbstbehalt von 770 EUR jährlich.
Geschlossene Tarife der neuen Welt stehen nicht mehr für externe Neukunden offen; bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch oft im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesem Tarif optimieren. Der schrumpfende Versichertenbestand und die langjährigen Vertragsverhältnisse bei älteren, geschlossenen Tarifen führen häufig zu erhöhten Beitragssteigerungen, was den Wechsel zu jüngeren Tarif-Generationen interessant macht. Die verfügbaren Altersrückstellungen werden in vielen Fällen bei einem internen Wechsel berücksichtigt, eine Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Sparpotenziale im ARAG PKV-Tarif und prüft Ihren individuellen Handlungsspielraum.
Basismerkmale
208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




