ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 770 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum ARAG 208, 230, 529

Offener Unisex-Tarif der ARAG in der neuen Welt mit bemerkenswert umfangreicher Leistungsausstattung. Der ARAG 208, 230, 529 kombiniert eine ambulante Versorgung nach GOÄ über Höchstsatz, stationäre Privatarztbehandlung, Psychotherapie mit 50 Sitzungen jährlich, breite Hilfsmittelerstattung (100% ohne Mengenlimit bis 1.000 Euro) und Zahnersatz mit 80%. Der Selbstbehalt liegt bei 770 Euro pro Versicherungsjahr, was für einen Tarif mit dieser Leistungsseite moderat positioniert ist.

Als offener Tarif profitiert der ARAG 208, 230, 529 von einer ausgeglichenen Altersstruktur und aktiver Marktpflege, was tendenziell zu moderateren Beitragssteigerungen führt. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln und häufig Altersrückstellungen mitnehmen, sofern Leistungen und Selbstbehalt zu ihrem Profil passen. Diese Optimierungsmöglichkeit macht den Tarif auch für Bestandskunden mit Beitragsbelastung interessant.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob dieser ARAG PKV-Tarif zu Ihren Leistungserwartungen und Ihrer Beitragssituation passt.

Basismerkmale

Selbstbehalt770 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

208: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

208: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Offener Tarif bei der ARAG: Was das für Ihren Kollektivschutz bedeutet

Der ARAG 208, 230, 529 ist ein offener Neukunden-Tarif, der kontinuierlich neue Versicherte aufnimmt. Das stabilisiert die Altersstruktur des Versichertenkollektivs und wirkt begrenzend auf Prämiensprünge aus demografischen Gründen. Offene Tarife in der neuen Welt profitieren davon, dass frische Laufzeiten und aktive Neukundengewinnung das Risikogefüge verjüngen.

Wer bereits bei der ARAG versichert ist und in den 208, 230, 529 wechseln möchte, nutzt das Recht des internen Tarifwechsels nach §204 VVG. Diese Bestandsversicherten können oft ihre Altersrückstellungen mitnehmen und profitieren von der stabileren Prämiendynamik eines offenen Tarifs gegenüber geschlossenen Altverträgen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnis dieser Tarifmechaniken und berät zum individuellen Wechselrecht.

Tarifwechsel in den ARAG 208, 230, 529: Ihre Chancen und Bedingungen

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG beim gleichen Versicherer ARAG erlaubt es Bestandskunden, in bessere oder günstigere Tarife zu wechseln. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom einzelnen Fall ab und muss individuell geprüft werden; in vielen Fällen entfällt sie ganz. Die Altersrückstellungen werden in den meisten Fällen mitgenommen, sofern der Zieltarif und der bisherige Vertrag im gleichen Versichererkreis liegen. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft für Sie, ob und unter welchen Bedingungen ein Wechsel in den ARAG 208, 230, 529 sinnvoll ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre aktuelle Konstellation und zeigt Ihre Optimierungspotenziale auf. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse startet mit wenigen Angaben: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 208, 230, 529: Warum sie kommt und wie Sie reagieren

Auch der offene ARAG 208, 230, 529 ist nicht vor Beitragserhöhungen gefeit. Trotz stabiler Altersstruktur treiben medizinische Kostensteigerungen, höhere Arzthonorare und erhöhte Arzneimittelkosten die Prämien voran. Zusätzlich schlagen sich die großzügigen Leistungen dieses Tarifs (GOÄ über Höchstsatz, 50 Psychotherapie-Sitzungen, offener Hilfsmittelkatalog) in einer preisempfindlicheren Schadenkostenentwicklung nieder.

Ein Beitragsanstieg ist Anlass, die verfügbaren Alternativen zu prüfen. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG kann häufig Spielraum für Einsparungen bieten, oft bei gleichwertigen oder besseren Leistungen. Vergleichen Sie die aktuelle Prämiensteigerung mit Ihren möglichen Zieltarifen: Der Beitragserhöhungs-Chart der ARAG zeigt Ihnen die historische Entwicklung auf. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um konkrete Wechseloptionen zu identifizieren: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 208, 230, 529

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung nach GOÄ über Höchstsatz, stationäre Privatarztbehandlung ebenfalls über Höchstsatz, und Psychotherapie bis zu 50 Sitzungen pro Jahr. Sehhilfen werden bis 300 Euro pro Jahr (Kontaktlinsen) oder 105 Euro (Brillengestelle) erstattet. Hilfsmittel werden zu 100% erstattet, bei Anschaffungen über 1.000 Euro mit vorheriger Genehmigung. Zahnbehandlung wird zu 100%, Zahnersatz zu 80% erstattet; die Summenbegrenzung liegt im 1. Jahr bei 1.025 Euro, im 2. Jahr bei 2.050 Euro. Kieferorthopädie wird zu 80% übernommen.
Der ARAG 208, 230, 529 ist ein offener Tarif, der aktiv Neukunden aufnimmt. Das bedeutet: Die Altersstruktur des Versichertenkollektivs bleibt durch Neueintritte ausgewogen, und die Beitragsentwicklung ist tendenziell moderater als bei geschlossenen Altverträgen. Bestehende ARAG-Versicherte können per Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen offenen Tarif wechseln und von der stabileren Kollektivdynamik profitieren.
Der Selbstbehalt beträgt 770 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Für einen Tarif mit dieser Leistungsbreite (GOÄ über Höchstsatz, umfangreiche Hilfsmittel, 80% Zahnersatz, 50 Psychotherapie-Sitzungen) positioniert sich der 770-Euro-SB im mittleren bis oberen Segment. Vorsorgeleistungen und Impfungen unterliegen ebenfalls der Selbstbeteiligung.
Ja, als ARAG-Versicherter haben Sie das Recht eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig ist und wie viel von Ihren Altersrückstellungen übernommen wird, hängt vom Zieltarif und Ihrer individuellen Situation ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse identifiziert für Sie die passenden Alternativen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und aktuellen Leistungswünschen ab. Der 208, 230, 529 bietet großzügige Leistungen (Über-Höchstsatz-Erstattung, offener Hilfsmittelkatalog, 50 Psychotherapie-Sitzungen, 80% Zahnersatz), die ein hohes Leistungsniveau gewährleisten, aber auch höhere Beiträge erzeugen. Wenn eine Beitragserhöhung kommt, kann ein Wechsel in einen leistungsreduzierteren Tarif Einsparungen bringen, ohne essenzielle Abdeckung zu verlieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und empfiehlt die Tarifvariante, die Ihre Prioritäten optimal abbildet.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert