ARAG 208, 230, 529: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 208, 230, 529
Offener Unisex-Tarif der ARAG in der neuen Welt mit bemerkenswert umfangreicher Leistungsausstattung. Der ARAG 208, 230, 529 kombiniert eine ambulante Versorgung nach GOÄ über Höchstsatz, stationäre Privatarztbehandlung, Psychotherapie mit 50 Sitzungen jährlich, breite Hilfsmittelerstattung (100% ohne Mengenlimit bis 1.000 Euro) und Zahnersatz mit 80%. Der Selbstbehalt liegt bei 770 Euro pro Versicherungsjahr, was für einen Tarif mit dieser Leistungsseite moderat positioniert ist.
Als offener Tarif profitiert der ARAG 208, 230, 529 von einer ausgeglichenen Altersstruktur und aktiver Marktpflege, was tendenziell zu moderateren Beitragssteigerungen führt. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln und häufig Altersrückstellungen mitnehmen, sofern Leistungen und Selbstbehalt zu ihrem Profil passen. Diese Optimierungsmöglichkeit macht den Tarif auch für Bestandskunden mit Beitragsbelastung interessant.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob dieser ARAG PKV-Tarif zu Ihren Leistungserwartungen und Ihrer Beitragssituation passt.
Basismerkmale
208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
208: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




