ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 770 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum ARAG 208, 230, 540 AW

Geschlossener Bisex-Tarif der ARAG, der über die GOÄ-Höchstsätze hinausgeht und mit Privatarztbehandlung im Krankenhaus ausgestattet ist. Der Tarif kombiniert ambulante Erstattung über die maximalen GOÄ-Sätze mit stationärer Chefarztversorgung (Regelleistungen) und deckt zahnmedizinische Behandlung zu 100% sowie Zahnersatz zu 60% ab. Bei einem Selbstbehalt von 770 Euro jährlich richtet sich dieser Tarif an Versicherte, die Wert auf erweiterte Leistungen ohne Altersgrenzen bei Vorsorge legen.

Als geschlossener Tarif nimmt die ARAG keine neuen externen Kunden mehr auf, doch Bestandsversicherte des gleichen Versicherers können durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt häufig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Eine optimierte Tarifposition innerhalb der ARAG ist daher in vielen Fällen möglich, teilweise mit niedrigeren Beiträgen und gleichwertigen Leistungen, was den Wert einer individuellen Prüfung unterstreicht.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt Optimierungspotenziale auf, die unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bei Ihrem ARAG PKV-Tarif gezielt prüft. So erhalten Sie Klarheit, welche Wechseloptionen wirklich zu Ihnen passen.

Basismerkmale

Selbstbehalt770 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

208: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Regelleistungen.

Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht einen geschlossenen Tarif wie den ARAG 208, 230, 540 AW besonders?

Der Tarif ist seit Jahren nicht mehr für Neukunden verfügbar; bestehende ARAG-Versicherte können aber über einen §204 VVG internen Tarifwechsel hineinwechseln und von seinen erweiterten Leistungen profitieren. Geschlossene Tarife leiden unter einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft, was zu einer beschleunigten Beitragsanpassung führt. Der 208, 230, 540 AW bildet dabei keine Ausnahme: Die demografische Alterung und sinkende Neueintritte verschärfen die Kostenentwicklung.

Gerade deshalb ist ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG oft lohnenswert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über geschlossene Tarife und kann gezielt beurteilen, welche offenen oder jüngeren geschlossenen Alternativen bei der ARAG gleichwertige oder bessere Leistungen zu günstigeren Beiträgen bieten könnten.

Tarifwechsel im ARAG 208, 230, 540 AW: Wie funktioniert es?

Ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG erfolgt nach §204 VVG ohne Versicherungsunterbrechung. Die Altersrückstellungen werden in vielen Fällen übernommen, und häufig entfallen erneute Gesundheitsfragen. Allerdings hängt der exakte Umfang der Übernahme und die Erforderlichkeit einer erneuten Gesundheitsprüfung vom einzelnen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen transparent, welche Wechselwege offen sind.

Der konkrete Weg zur Optimierung führt über eine detaillierte Tarifvergleich-Analyse. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre aktuelle Situation und identifiziert passende Zieloptionen. Anschließend können Sie sich unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse sichern und Jetzt anmelden, um den nächsten Schritt einzuleiten.

Beitragserhöhung im geschlossenen ARAG 208, 230, 540 AW: Welche Alternativen gibt es?

Geschlossene Tarife wie der 208, 230, 540 AW sind oft exponentiellen Beitragssprüngen ausgesetzt, weil die Versichertengruppe überaltert und schrumpft. Medizinische Kostensteigerungen werden auf immer weniger Schultern verteilt, weshalb regelmäßige Erhöhungen zur Regel werden. Der Tarif ist daher besonders exponiert gegenüber Prämiensprüngen, die deutlich über dem Durchschnitt liegen können.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann dieser Spirale entgegenwirken. Häufig sind bei der ARAG günstigere Tarife mit gleichwertigen oder besseren Leistungen verfügbar, die von einer ausgeglicheneren Altersstruktur profitieren und somit moderatere Beitragsentwicklungen aufweisen. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart der ARAG, um die historischen Anstiege zu verfolgen und die Dringlichkeit einer Optimierung nachzuvollziehen. Danach sichern Sie sich Jetzt anmelden zu unserer kostenlosen Tarifanalyse, um konkrete Sparquoten zu erfassen.

Häufige Fragen zum ARAG 208, 230, 540 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus. Psychotherapie bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr ist abgedeckt. Sehhilfen werden mit bis zu 105 Euro für Gestell und voller Erstattung für Gläser/Kontaktlinsen bezuschusst. Zahnbehandlung inklusive Prophylaxe wird zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 60%. Im Krankenhaus: Privatarztbehandlung, stationäre Psychotherapie. Bei jährlichem Selbstbehalt von 770 Euro für ambulante und zahnmedizinische Leistungen.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine Neukunden von außen auf. Allerdings können Bestandsversicherte der ARAG über einen internen §204 VVG Tarifwechsel hineinwechseln. Die geschlossene Natur führt zu einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft mit überalterndem Versichertenkollektiv, was typischerweise zu beschleunigten Beitragssteigerungen führt. Deshalb wird ein Wechsel in einen offenen oder jüngeren Tarif der ARAG oft attraktiv.
Der Selbstbehalt beträgt 770 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante Leistungen sowie zahnmedizinische Behandlungen. Vorsorgeleistungen unterliegen ebenfalls der Selbstbeteiligung. Dies positioniert den Tarif im mittleren Selbstbehalt-Segment; er ist weder beitragsfrei noch mit hohem Selbstbehalt, sondern eine ausgewogene Lösung für Versicherte, die moderaten Co-Pay-Schutz anstreben.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG ist möglich und erfolgt nach §204 VVG. Die Altersrückstellungen werden in vielen Fällen übernommen, und häufig sind Gesundheitsfragen nicht erforderlich. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, hängt vom einzelnen Tarifwechsel ab und kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen auf.
Die Lohnenswertigkeit hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und den verfügbaren Alternativtarifen ab. Für ältere Versicherte oder solche mit höheren Gesundheitsrisiken ist die fehlende Gesundheitsprüfung beim Wechsel ein großer Vorteil. Da der Tarif geschlossen ist und hohen Beitragssprüngen unterliegt, lohnt sich eine Überprüfung meist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann anhand Ihrer individuellen Situation beurteilen, ob ein Wechsel mit Einsparungen und gleichwertiger Leistung realistisch ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

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