ARAG 208, 230, 540 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 208, 230, 540 AW
Geschlossener Bisex-Tarif der ARAG, der über die GOÄ-Höchstsätze hinausgeht und mit Privatarztbehandlung im Krankenhaus ausgestattet ist. Der Tarif kombiniert ambulante Erstattung über die maximalen GOÄ-Sätze mit stationärer Chefarztversorgung (Regelleistungen) und deckt zahnmedizinische Behandlung zu 100% sowie Zahnersatz zu 60% ab. Bei einem Selbstbehalt von 770 Euro jährlich richtet sich dieser Tarif an Versicherte, die Wert auf erweiterte Leistungen ohne Altersgrenzen bei Vorsorge legen.
Als geschlossener Tarif nimmt die ARAG keine neuen externen Kunden mehr auf, doch Bestandsversicherte des gleichen Versicherers können durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt häufig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Eine optimierte Tarifposition innerhalb der ARAG ist daher in vielen Fällen möglich, teilweise mit niedrigeren Beiträgen und gleichwertigen Leistungen, was den Wert einer individuellen Prüfung unterstreicht.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt Optimierungspotenziale auf, die unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bei Ihrem ARAG PKV-Tarif gezielt prüft. So erhalten Sie Klarheit, welche Wechseloptionen wirklich zu Ihnen passen.
Basismerkmale
208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Regelleistungen.
Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




