ARAG 208, 230, 540 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 208, 230, 540 NW im Überblick
ARAG 208, 230, 540 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Neue-Welt-Generation, der seinen Versicherten eine umfassende, über die Regelsätze hinausgehende ambulante und stationäre Versorgung bietet. Die Ambulanz-Komponente 208 erstattet ärztliche Leistungen auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, deckt Naturheilverfahren ab und sichert bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr. Der Selbstbehalt liegt bei 770 Euro jährlich. In der stationären Versorgung (Modul 230) steht Privatarztbehandlung zur Verfügung, ebenfalls mit GOÄ-Leistungen über den Höchstsätzen. Die Zahnkomponente 540 erstattet Zahnbehandlungen vollständig und Zahnersatz zu 60 Prozent mit gestaffelten Jahreshöchstgrenzen.
Als geschlossener Tarif ist dieser Tarif für Neukunden nicht mehr zugänglich; die Versichertengemeinde schrumpft dadurch kontinuierlich und verstärkt die Beitragsdynamik. Bestehende Versicherte desselben Versicherers können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin optimierte Alternativen bei der ARAG wählen. Diese Situation stellt viele Bestandsversicherte vor die Überlegung, ob ein Wechsel in einen offeneren oder günstiger kalkulierten Tarif sinnvoll ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, zeigt Ihnen auf, welche Wechseloptionen für den ARAG PKV-Tarif verfügbar sind und wie Sie Ihre Versorgung optimieren können.
Basismerkmale
208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




