ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 770 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 208, 230, 540 NW im Überblick

ARAG 208, 230, 540 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Neue-Welt-Generation, der seinen Versicherten eine umfassende, über die Regelsätze hinausgehende ambulante und stationäre Versorgung bietet. Die Ambulanz-Komponente 208 erstattet ärztliche Leistungen auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, deckt Naturheilverfahren ab und sichert bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr. Der Selbstbehalt liegt bei 770 Euro jährlich. In der stationären Versorgung (Modul 230) steht Privatarztbehandlung zur Verfügung, ebenfalls mit GOÄ-Leistungen über den Höchstsätzen. Die Zahnkomponente 540 erstattet Zahnbehandlungen vollständig und Zahnersatz zu 60 Prozent mit gestaffelten Jahreshöchstgrenzen.

Als geschlossener Tarif ist dieser Tarif für Neukunden nicht mehr zugänglich; die Versichertengemeinde schrumpft dadurch kontinuierlich und verstärkt die Beitragsdynamik. Bestehende Versicherte desselben Versicherers können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin optimierte Alternativen bei der ARAG wählen. Diese Situation stellt viele Bestandsversicherte vor die Überlegung, ob ein Wechsel in einen offeneren oder günstiger kalkulierten Tarif sinnvoll ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, zeigt Ihnen auf, welche Wechseloptionen für den ARAG PKV-Tarif verfügbar sind und wie Sie Ihre Versorgung optimieren können.

Basismerkmale

Selbstbehalt770 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

208: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossene Tarife: Was bedeutet das für den ARAG 208, 230, 540 NW?

Der ARAG 208, 230, 540 NW ist ein geschlossener Tarif, was bedeutet, dass die ARAG keine neuen, externen Kunden mehr in diesen Tarif aufnimmt. Die Versichertengemeinde wird von Jahr zu Jahr kleiner, während die medizinischen Kosten weiter steigen. Dieses Ungleichgewicht führt zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen. Bestehende Versicherte der ARAG können jedoch weiterhin von ihrem Wechselrecht nach §204 VVG profitieren und in andere ARAG-Tarife der Unternehmung wechseln, ohne den Versicherer zu wechseln.

Ältere geschlossene Tarife wie dieser werden von den Versicherern häufig nicht mehr aktiv beworben und erscheinen nicht in den modernen Tarifvergleichen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche geschlossenen Bestandstarife und kann konkret beurteilen, welche Wechseloptionen für Ihre persönliche Situation bei der ARAG passen und welche Leistungen Sie bewahren oder sogar verbessern können.

Tarifwechsel beim ARAG 208, 230, 540 NW: Ihre Möglichkeiten

Sie haben das Recht, innerhalb der ARAG in einen anderen Tarif zu wechseln - das ist das Wechselrecht nach §204 VVG. In vielen Fällen können bei einem solchen Wechsel Ihre Altersrückstellungen komplett oder teilweise mitgenommen werden, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Dies hängt jedoch vom konkreten Tarifpaar ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und prüft, welche Tarifwechsel für Sie infrage kommen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie Klarheit über Ihre Optionen und können informiert entscheiden, ob und wie ein Wechsel Ihnen Vorteile bringt. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 208, 230, 540 NW - Wechsel als Lösung?

Der geschlossene Status des ARAG 208, 230, 540 NW hat zur Folge, dass die Versichertengemeinschaft altert, ohne durch Neuzugang verjüngt zu werden. Hinzu kommen die klassischen Kostenauslöser: medizinische Inflation, veränderte Morbiditätsmuster und der Zinsrückgang bei den Kapitalerträgen. Besonders bei älteren, geschlossenen Tarifen verstärkt sich dieser Effekt, weshalb Versicherte in solchen Tarifen regelmäßig mit kräftigen Beitragssprüngen rechnen müssen.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG bietet häufig einen Ausweg: Offenere oder neuere ARAG-Tarife profitieren oft von besserer Altersstruktur und stabilerer Kostenentwicklung. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die historische Entwicklung zu verfolgen. Viele Versicherte senken ihre Prämie deutlich, ohne auf essentielle Leistungen verzichten zu müssen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welche Alternativen für Ihren Gesundheitsstatus und Ihr Alter realistische Ersparnisoptionen darstellen. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 208, 230, 540 NW

Der Tarif gliedert sich in drei Module: Modul 208 (Ambulanz) erstattet ärztliche Leistungen auch über GOÄ-Höchstsätze, deckt bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr ab, erstattet Sehhilfen bis 105 Euro für das Gestell und 100 Prozent für Gläser und Kontaktlinsen. Naturheilverfahren bis zur Höhe der Schulmedizin sind mitversichert. Modul 230 (Stationär) bietet Privatarztbehandlung mit GOÄ über Höchstsätze, Mehrbettzimmer und stationäre Psychotherapie. Modul 540 (Zahn) erstattet Zahnbehandlung zu 100 Prozent, Zahnersatz zu 60 Prozent, Kieferorthopädie zu 60 Prozent mit gestaffelten Jahresobergrenzen (Start 1.025 Euro im 1. Jahr, ansteigend bis 9.225 Euro im 9. Jahr). Der Jahres-Selbstbehalt liegt bei 770 Euro.
Der ARAG 208, 230, 540 NW ist ein geschlossener Tarif. Das bedeutet, dass die ARAG keine neuen Kunden mehr in diesen Tarif aufnimmt. Die Versichertengemeinschaft wird dadurch sukzessive kleiner, während die Kosten je Fall anwachsen. Folge sind kräftige Beitragssteigerungen, da Neuzugänge mit besserer Altersstruktur wegfallen. Für bestehende ARAG-Versicherte eröffnet sich jedoch das Wechselrecht nach §204 VVG, das es ihnen erlaubt, zu besseren Bedingungen in andere ARAG-Tarife zu wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 770 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie für zahnärztliche Behandlungen. Dies ist ein mittleres Selbstbehalt-Niveau, das Versicherte von kleineren Kosten entlastet, während größere medizinische Leistungen oberhalb dieser Grenze vollständig oder zu hohen Ersatzquoten erstattet werden. Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unterliegen ebenfalls der Selbstbeteiligung.
Ja, Sie haben das Recht, im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu einem anderen ARAG-Tarif zu wechseln. In vielen Fällen können Sie dabei Ihre Altersrückstellungen teilweise oder vollständig mitnehmen, und oft ist keine neue Gesundheitsprüfung erforderlich. Häufig sind günstigere Tarife mit ähnlichen oder besseren Leistungen verfügbar. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft Ihnen dabei. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab: Ihr Alter, Ihr aktueller Gesundheitszustand und welche Leistungen Ihnen besonders wichtig sind. Viele Versicherte im ARAG 208, 230, 540 NW profitieren davon, in neuere oder offenere ARAG-Tarife zu wechseln, da diese von besserer Altersstruktur und stabiler Beitragsentwicklung profitieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet konkret für Ihren Fall, ob und welche Wechsel wirtschaftlich und leistungsmäßig Vorteile bringen und wie die Chancen stehen, Ihre Altersrückstellungen vollständig mitzunehmen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert