ARAG 208, 230, 548 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: ARAG 208, 230, 548 AW
Der ARAG 208, 230, 548 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der sich durch überdurchschnittliche Leistungen in der GOÄ-Erstattung auszeichnet. Mit einer Erstattung über die Höchstsätze der GOÄ und GOZ/GOÄ, einem Selbstbehalt von 770 EUR pro Versicherungsjahr sowie umfassenden Leistungen in Zahnersatz (70% Kostenübernahme) und Psychotherapie (bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr) positioniert sich dieser Tarif im Premium-Segment. Die Leistungen umfassen Privatarztbehandlung im Krankenhaus, stationäre Psychotherapie und einen erweiterten Hilfsmittelkatalog mit der Möglichkeit, auch nicht aufgeführte Leistungen nach vorheriger Zusage zu erhalten.
Als geschlossener Bestandstarif profitieren aktuelle Versicherte von etablierten Leistungsstrukturen, müssen aber mit einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft rechnen. Dies führt tendenziell zu stärkeren Beitragserhöhungen als in offenen Tarifen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem günstigeren Tarif innerhalb der ARAG bietet häufig die Möglichkeit, Prämien zu senken und dabei in vielen Fällen gleichwertige oder sogar verbesserte Leistungen zu bewahren. Die Altersrückstellungen werden in der Regel übernommen, wobei eine erneute Gesundheitsprüfung in den meisten Fällen entfällt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter der Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen auf, welche Wechseloptionen im ARAG PKV-Tarif für Ihre individuelle Situation sinnvoll sind und wie Sie langfristig Kosten optimieren können.
Basismerkmale
208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Regelleistungen.
Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




