ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 770 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Steckbrief: ARAG 208, 230, 548 AW

Der ARAG 208, 230, 548 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der sich durch überdurchschnittliche Leistungen in der GOÄ-Erstattung auszeichnet. Mit einer Erstattung über die Höchstsätze der GOÄ und GOZ/GOÄ, einem Selbstbehalt von 770 EUR pro Versicherungsjahr sowie umfassenden Leistungen in Zahnersatz (70% Kostenübernahme) und Psychotherapie (bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr) positioniert sich dieser Tarif im Premium-Segment. Die Leistungen umfassen Privatarztbehandlung im Krankenhaus, stationäre Psychotherapie und einen erweiterten Hilfsmittelkatalog mit der Möglichkeit, auch nicht aufgeführte Leistungen nach vorheriger Zusage zu erhalten.

Als geschlossener Bestandstarif profitieren aktuelle Versicherte von etablierten Leistungsstrukturen, müssen aber mit einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft rechnen. Dies führt tendenziell zu stärkeren Beitragserhöhungen als in offenen Tarifen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem günstigeren Tarif innerhalb der ARAG bietet häufig die Möglichkeit, Prämien zu senken und dabei in vielen Fällen gleichwertige oder sogar verbesserte Leistungen zu bewahren. Die Altersrückstellungen werden in der Regel übernommen, wobei eine erneute Gesundheitsprüfung in den meisten Fällen entfällt.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter der Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen auf, welche Wechseloptionen im ARAG PKV-Tarif für Ihre individuelle Situation sinnvoll sind und wie Sie langfristig Kosten optimieren können.

Basismerkmale

Selbstbehalt770 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

208: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Regelleistungen.

Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für den ARAG 208, 230, 548 AW?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine Neukunden von außerhalb der ARAG auf. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch über einen §204 VVG-Wechsel innerhalb der ARAG weiterhin in solche Tarife umsteigen. Mit sinkender Versichertenzahl wächst die Risikogemeinschaft nicht mehr, was die Beitragsdynamik verschärft: Die Kosten verteilen sich auf immer weniger Schultern, während die medizinischen Kosten insgesamt weiter ansteigen.

Ältere, geschlossene Tarife wie der ARAG 208, 230, 548 AW werden häufig nicht mehr aktiv beworben und sind öffentlich schwer zu finden. Genau hier kommt unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm ins Spiel: Er verfügt über einen umfassenden Überblick über geschlossene Tarife der ARAG und kann prüfen, ob ein Wechsel zu einem moderneren offenen Tarif mit besserer Beitragsprognose für Sie sinnvoll ist.

Tarifwechsel im ARAG 208, 230, 548 AW: Ihre Optionen

Sie haben das Recht, innerhalb der ARAG zu einem anderen Tarif zu wechseln. Nach §204 VVG werden Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig mitgenommen, und in den meisten Fällen ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren Tarif und zeigt Ihnen konkrete Wechselmöglichkeiten mit potenziellen Einsparungen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine personalisierte Übersicht, welche Tarife zu Ihrer Lebenssituation passen und wie sich ein Wechsel auf Ihre Prämie auswirkt. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 208, 230, 548 AW: So reagieren Sie richtig

Der geschlossene Status des ARAG 208, 230, 548 AW verstärkt die Anfälligkeit für Beitragserhöhungen. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft, kombiniert mit den medizinischen Kostensteigerungen, führt dazu, dass die Prämien überproportional anwachsen. Das ist die typische Entwicklung bei älteren, geschlossenen Tarifen: Weniger Versicherte tragen mehr Kosten.

Ein Tarifwechsel zu einem modernen, offenen ARAG-Tarif kann in solchen Situationen erhebliche Einsparungen bringen. Zwar fallen auch dort Beitragserhöhungen an, doch die größere und stabilere Risikogemeinschaft bewirkt ein langsameres Prämienwachstum. Schauen Sie sich die Entwicklung der Beitragserhöhungen in unserem Beitragserhöhungs-Chart an - dort sehen Sie, wie sich die ARAG-Tarife in ihrer Kostenentwicklung miteinander vergleichen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen und wie viel Sie durch einen Wechsel sparen können. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 208, 230, 548 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus. Im stationären Bereich sind Privatarztbehandlung und Belegarztleistungen über GOÄ-Höchstsätze versichert. Psychotherapie wird mit maximal 50 Sitzungen pro Kalenderjahr erstattet, stationäre Psychotherapie ist ebenfalls enthalten. Der Tarif deckt zahnärztliche Behandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 70%, Sehhilfen mit 105 EUR Gestell plus volle Gläser und Kontaktlinsen, und einen geschlossenen Hilfsmittelkatalog mit Orthesen, Prothesen und Hörhilfen ab. Der Selbstbehalt beträgt 770 EUR pro Versicherungsjahr.
Der ARAG 208, 230, 548 AW ist geschlossen, das heißt, er nimmt keine neuen Kunden von außerhalb auf. Für bereits versicherte ARAG-Kunden bleibt jedoch das Wechselrecht nach §204 VVG bestehen. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt dazu, dass sich die Beiträge tendenziell stärker nach oben entwickeln als bei offenen Tarifen mit wachsendem Kundenstamm. Das macht einen Tarifwechsel zu einem modernen offenen ARAG-Tarif oft lohnend.
Der Selbstbehalt beträgt 770 EUR pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie für Zahnbehandlung. Die Selbstbeteiligung ist auch bei Vorsorgeleistungen fällig. Mit 770 EUR liegt der Tarif im mittleren bis oberen Selbstbehalt-Segment - nicht kostenlos wie Nulltarife, aber auch nicht extrem hoch wie Tarife mit über 1.000 EUR jährlichem SB.
Ja, Sie haben das Wechselrecht nach §204 VVG. Ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG ist in vielen Fällen ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, und Ihre Altersrückstellungen werden häufig vollständig übernommen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Optionen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Wenn Sie bei steigenden Beiträgen Ihre Leistungen halten oder sogar verbessern möchten, ist ein Wechsel häufig sinnvoll. Der 770 EUR-Selbstbehalt lässt sich manchmal auf niedrigere oder höhere Werte optimieren, je nachdem wie Ihr Nutzungsverhalten aussieht. Auch jüngere Versicherte oder solche mit guter Gesundheit können oft erheblich sparen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre spezifische Situation und zeigt auf, welche Wechsel wirklich Einsparungen bringen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert