ARAG 208, 230, 548 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 208, 230, 548 NW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 208, 230, 548 NW (Neue Welt) kombiniert GOÄ-Leistungen über den Höchstsätzen mit breiter ambulanter Ausstattung: bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, umfassender Hilfsmittelkatalog, Gestell und Gläser (105 EUR) sowie Naturheilverfahren im Rahmen der Schulmedizin-Kosten. Zahnersatz und Zahnbehandlung werden mit 70% erstattet, Kieferorthopädie ebenfalls. Der Selbstbehalt von 770 EUR pro Jahr gilt für alle Bereiche. Das Einbettzimmer ist im Leistungsspektrum nicht vorgesehen; stattdessen profitieren Versicherte von Privatarztbehandlung (Chefarztregelung).
In einem geschlossenen Tarif nehmen die Risikogemeinschaft und die durchschnittliche Versichertendauer kontinuierlich ab. Diese Konstellation führt strukturell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, da die verbleibenden Versicherten die medizinischen Kosten auf immer weniger Schultern verteilen. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem jüngeren oder günstiger strukturierten ARAG-Tarif ist für Bestandsversicherte daher häufig eine Möglichkeit, Prämien zu stabilisieren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft, ob ein Tarifwechsel für Ihre Situation lohnend ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick und unterstützt Sie darin, den passenden ARAG PKV-Tarif zu identifizieren.
Basismerkmale
208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




