ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 770 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 208, 230, 548 NW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 208, 230, 548 NW (Neue Welt) kombiniert GOÄ-Leistungen über den Höchstsätzen mit breiter ambulanter Ausstattung: bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, umfassender Hilfsmittelkatalog, Gestell und Gläser (105 EUR) sowie Naturheilverfahren im Rahmen der Schulmedizin-Kosten. Zahnersatz und Zahnbehandlung werden mit 70% erstattet, Kieferorthopädie ebenfalls. Der Selbstbehalt von 770 EUR pro Jahr gilt für alle Bereiche. Das Einbettzimmer ist im Leistungsspektrum nicht vorgesehen; stattdessen profitieren Versicherte von Privatarztbehandlung (Chefarztregelung).

In einem geschlossenen Tarif nehmen die Risikogemeinschaft und die durchschnittliche Versichertendauer kontinuierlich ab. Diese Konstellation führt strukturell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, da die verbleibenden Versicherten die medizinischen Kosten auf immer weniger Schultern verteilen. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem jüngeren oder günstiger strukturierten ARAG-Tarif ist für Bestandsversicherte daher häufig eine Möglichkeit, Prämien zu stabilisieren.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft, ob ein Tarifwechsel für Ihre Situation lohnend ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick und unterstützt Sie darin, den passenden ARAG PKV-Tarif zu identifizieren.

Basismerkmale

Selbstbehalt770 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

208: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif bei der ARAG: Was das für Ihre Prämie bedeutet

Der ARAG 208, 230, 548 NW ist ein geschlossener Tarif - das heißt, die ARAG nimmt für diesen Tarif keine neuen, extern versicherten Kunden auf. Einzige Ausnahme: Bestandsversicherte der ARAG können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in solche Tarife wechseln. Weil die Versichertengruppe schrumpft und altert, muss die verbleibende Risikogemeinschaft prozentual mehr der medizinischen Kosten tragen. Dies verschärft die Beitragsdynamik erheblich und führt zu Beitragserhöhungen, die über dem Durchschnitt offener Tarife liegen.

Ältere geschlossene Tarife werden von Versicherern häufig nicht aktiv kommuniziert und sind in modernen Vergleichstabellen oft nicht mehr sichtbar. Dennoch: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen genauen Überblick über solche Tarife und kann beurteilen, ob ein Wechsel aus dem 208, 230, 548 NW in einen offenen oder neueren ARAG-Tarif für Ihre persönliche Situation sinnvoll ist.

Tarifwechsel im ARAG 208, 230, 548 NW: Ihre Möglichkeiten

Sie können als Bestandsversicherte innerhalb der ARAG von diesem geschlossenen Tarif in einen anderen, oft günstigeren ARAG-Tarif wechseln - das ist Ihr Recht nach §204 VVG. In vielen Fällen können Ihre bestehenden Altersrückstellungen übernommen werden, und häufig ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich. Allerdings: Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren persönlichen Tarifwechsel konkret und zeigt auf, welche ARAG-Tarife mit besseren Leistungen und niedrigeren Prämien für Sie verfügbar sind. Lassen Sie sich ein Vergleichsszenario erstellen: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse berechnet die Ersparnisse beim Tarifwechsel. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 208, 230, 548 NW - Handlungsspielraum nutzen

Der geschlossene Status des ARAG 208, 230, 548 NW ist ein struktureller Kostentreiber: Jedes Jahr sinkt die Anzahl der Versicherten, während die Lebenserwartung steigt und medizinische Ausgaben wachsen. Die Folge: Beitragserhöhungen bei diesem Tarif fallen in aller Regel deutlich höher aus als in offenen ARAG-Tarifen mit konstanter oder wachsender Versichertenbasis.

Die gute Nachricht: Ein §204 VVG Tarifwechsel zu einem jüngeren ARAG-Tarif kann Abhilfe schaffen. In vielen Fällen sind gleichwertige oder bessere Leistungen bei erheblich niedrigeren Prämien verfügbar. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, um die Preisentwicklung dieses Tarifs einzuordnen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse errechnet für Sie konkret, wie viel Sie durch einen optimierten Wechsel sparen können: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die beste Lösung. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 208, 230, 548 NW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus. Psychotherapie ist mit bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr versichert. Sehhilfen: 105 EUR Gestell, Gläser und Kontaktlinsen werden voll erstattet (mit Erneuerungsanspruch bei Sehstärke-Änderung ab 0,5 Dioptrien). Hilfsmittel (Bandagen, Einlagen, Prothesen) werden zu 100% aus dem offenen Katalog erstattet. Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden mit 70% erstattet, Zahnersatz und KFO mit jährlichen Summenbegrenzungen (ab 1.025 EUR bis max. 9.225 EUR im 9. Jahr). Stationäre Behandlung erfolgt als Privatarztbehandlung mit GOÄ über Höchstsatz. Psychotherapie wird auch stationär erstattet. Der Selbstbehalt beträgt 770 EUR pro Jahr.
Der ARAG 208, 230, 548 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Neuen Welt. Das bedeutet: Die ARAG nimmt für diesen Tarif keine externen Neukunden mehr auf. Die Versichertengruppe schrumpft kontinuierlich, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt, da die medizinischen Kosten auf eine immer kleinere Gruppe verteilt werden. Nur Bestandsversicherte der ARAG können durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif eintreten - oder aus ihm austreten.
Der Selbstbehalt beträgt 770 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für alle Versicherungsbereiche (ambulant, stationär, Zahnbehandlung, Psychotherapie, Vorsorge). Dies ist ein mittlerer Selbstbehalt; er positioniert den Tarif als Kompromiss zwischen hoher Leistung und moderater Eigenverantwortung. Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unterliegen dem Selbstbehalt, führen aber zu keiner Beitragsrückerstattung.
Ja, Sie haben das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG bei der ARAG - Sie wechseln also nicht zu einer anderen Versicherung, sondern zu einem anderen ARAG-Tarif. In vielen Fällen können Ihre bestehenden Altersrückstellungen vollständig übernommen werden, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Allerdings hängt dies von den individuellen Konditionen des Zieltarifs ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihr spezielles Wechsel-Szenario. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt stark von Ihrer persönlichen Situation ab: Ihr Alter, Ihr Gesundheitszustand, wie lange Sie in diesem Tarif versichert sind (Höhe der Altersrückstellungen), und welche ARAG-Alternativen für Sie verfügbar sind. Weil dieser Tarif geschlossen ist und die Beiträge tendenziell stärker steigen, lohnt sich eine genaue Tarifwechsel-Prüfung oft. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann konkret berechnen, ob ein Wechsel zu besseren Leistungen und niedrigeren Prämien führt und ob die Altersrückstellungen vollständig mitgenommen werden können. Eine kostenlose Analyse ist der erste Schritt, um diese Frage für Ihre Situation zu beantworten.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert