ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 770 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 208, 230, 549 NW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 208, 230, 549 NW richtet sich an bestehende Versicherte der ARAG, die eine vollständige ambulante und stationäre Versorgung mit GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen suchen. Mit einem Selbstbehalt von 770 Euro pro Jahr, Privatarztbehandlung im Mehrbettzimmer, umfassender Zahnbehandlung (100%) und Zahnersatz (80%), 50 Psychotherapie-Sitzungen und flexiblen Sehhilfen-Zuschüssen bietet dieser Tarif hochwertige Leistungen. Der Tarif gehört zur neuen Welt und ist seit längerer Zeit geschlossen für Neuversicherte.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG kann für Bestandsversicherte eine Option darstellen, wenn die Beitragsentwicklung belastet. Geschlossene Tarife wie dieser sehen oft schrumpfende Risikogemeinschaften, was über die Zeit zu Beitragserhöhungen führt. In vielen Fällen können Wechsel zu offenen oder jüngeren ARAG-Tarifen günstigere Beiträge bei ähnlichen oder besseren Leistungen ermöglichen, wobei Altersrückstellungen in den meisten Fällen übernommen werden können.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, ob ein interner Wechsel im ARAG PKV-Tarif zu Ihrer Situation passt.

Basismerkmale

Selbstbehalt770 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

208: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum der ARAG 208, 230, 549 NW ein geschlossener Tarif ist

Der ARAG 208, 230, 549 NW nimmt schon lange keine Neuversicherten mehr auf. Das bedeutet, dass nur Versicherte, die bereits bei der ARAG versichert sind, über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln oder darin bleiben können. Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, da die Versicherten altern und keine jüngeren Neukunden hinzukommen - ein Mechanismus, der über längere Sicht die Beitragsentwicklung verschärft.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv kommuniziert oder öffentlich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm besitzt einen umfassenden Überblick über solche Tarife und kann auch geschlossene Lösungen empfehlen, die zu Ihrer individuellen Situation und zu Ihren Leistungszielen passen.

Tarifwechsel im ARAG 208, 230, 549 NW: Was ist möglich?

Bestandsversicherte der ARAG haben das Recht zu einem anderen ARAG-Tarif zu wechseln - ohne die Versicherung insgesamt zu kündigen. Das regelt §204 VVG. Ob bei einem Wechsel erneute Gesundheitsfragen gestellt werden und welchen Umfang die Übernahme der Altersrückstellungen hat, hängt vom konkreten Wechselziel ab. In vielen Fällen erfolgt kein erneutes Underwriting; die Altersrückstellungen werden in den meisten Fällen komplett oder teilweise übernommen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen auf. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft die Machbarkeit eines Wechsels und welche Ersparnis realistisch ist. unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse erhalten Sie nach Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im ARAG 208, 230, 549 NW: Der Weg nach vorn

Der ARAG 208, 230, 549 NW als geschlossener Tarif ist einer Beitragserhöhung besonders ausgesetzt: Eine schrumpfende Risikogemeinschaft und die Alterung der Versichertenpopulation zwingen Versicherer häufig zu Erhöhungen, um die Rentabilität zu wahren. Hinzu kommen allgemeine medizinische Kostensteigerungen, die auch bei hochperformanten Tarifen zuschlagen.

Ein Tarifwechsel zu einem jüngeren, offenen ARAG-Tarif kann eine Lösung sein. Offene Tarife profitieren von einer ausgeglicheneren Altersstruktur und stabileren Beitragsdynamiken. Die Beitragserhöhungs-Chart auf der ARAG-Landingpage zeigt Ihnen die historische Prämienentwicklung und hilft Ihnen zu verstehen, wo der Markt steht. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse von Jetzt anmelden erhalten Sie eine persönliche Empfehlung, wie Sie der Erhöhung entgegensteuern.

Häufige Fragen zum ARAG 208, 230, 549 NW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen nach GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen hinaus. Sehhilfen werden mit 105 Euro für das Gestell sowie vollständig für Gläser und Kontaktlinsen erstattet. Psychotherapie ist mit maximal 50 Sitzungen pro Kalenderjahr abgedeckt. Der Hilfsmittelkatalog ist offen (100% Erstattung). Stationär erfolgt die Behandlung als Privatarzt im Mehrbettzimmer. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80%. Der Selbstbehalt liegt bei 770 Euro pro Versicherungsjahr. Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen ohne Beschränkung sind enthalten.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt seit Jahren keine Neuversicherten mehr auf. Das bedeutet: Die Risikogemeinschaft wird nicht mit jüngeren Versicherten aufgefrischt. Geschlossene Tarife sehen daher eine beschleunigte Beitragserhöhung, weil die demografische Last steigt und medizinische Kosten auf eine schrumpfende Gruppe verteilt werden. Für Bestandsversicherte der ARAG besteht allerdings die Möglichkeit eines §204 VVG Tarifwechsels innerhalb der ARAG.
Der Selbstbehalt beträgt 770 Euro pro Versicherungsjahr. Diese Summe ist die jährliche Vorleistung, die der Versicherte vor dem Eintritt der Versicherungsleistung selbst tragen muss. Der Selbstbehalt gilt ambulant, stationär und zahnärztlich. Nach Erreichen der 770-Euro-Grenze zahlt der Versicherer Leistungen nach Maßgabe des Tarifs. Diese Höhe positioniert den Tarif im mittleren bis gehobenen SB-Segment.
Ja, Sie haben als ARAG-Versicherter das Recht zum internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Sie können zu einem offenen oder jüngeren ARAG-Tarif wechseln, ohne die Versicherung insgesamt zu beenden. In vielen Fällen werden Altersrückstellungen übernommen und niedrigere Beiträge erreicht. Ob bei Ihrem Wechsel eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie die Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom individuellen Wechselziel und Ihrer persönlichen Situation ab. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und dem Ziel-Tarif ab. Der 770-Euro-Selbstbehalt und die Mehrbettpflicht sind im Premium-Segment eher gestaffelt; offene Tarife bieten oft bessere Alternativen. Besonders wenn Sie jünger und in gutem Gesundheitszustand sind oder günstigere Varianten ohne Selbstbehalt-Sprünge suchen, kann der Wechsel vorteilhaft sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie konkret, ob und wie sehr ein Wechsel lohnt und welche Alternativen bei der ARAG in Ihre Situation passen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert