ARAG 208, 240, 520 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 208, 240, 520 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 208, 240, 520 AW ist ein Altwelt-Tarif mit Premium-Positionierung. Die ambulante Behandlung wird nach GOÄ-Sätzen erstattet, die über die Höchstsätze hinausgehen. Im stationären Bereich gewährt der Tarif Privatarztbehandlung und Zweibettzimmer. Zahnersatz wird zu 60 Prozent erstattet, Zahnbehandlung sogar zu 100 Prozent. Der Selbstbehalt liegt bei 770 Euro pro Versicherungsjahr. Mit 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und Sehhilfenerstattung (105 Euro für Gestell, Gläser und Kontaktlinsen voll erstattet) rundet der Tarif sein leistungsstarkes Profil ab.
Als geschlossener Tarif nimmt die ARAG 208, 240, 520 AW keine Neukunden von außen auf. Die Versichertenrisikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was sich tendenziell auf die Beitragsentwicklung auswirkt. Für bestehende Versicherte der ARAG eröffnet sich jedoch eine bedeutende Möglichkeit: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bietet häufig die Gelegenheit, in stabilere offene Tarife zu migrieren und in vielen Fällen Prämieneinsparungen zu realisieren. Altersrückstellungen werden in der Regel übernommen, und gleichwertige oder bessere Leistungen stehen oft zur Verfügung.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, die Chancen eines Wechsels im ARAG PKV-Tarif konkret zu bewerten und die beste Lösung für Ihre Situation zu finden.
Basismerkmale
208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




