ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 770 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 208, 240, 520 im Überblick

Der offene Unisex-Tarif ARAG 208, 240, 520 kombiniert eine GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus in ambulanter und stationärer Versorgung mit moderatem Selbstbehalt von 770 Euro pro Versicherungsjahr. Die Zahnbehandlung ist vollständig gedeckt, Zahnersatz zu 60 Prozent; insgesamt bietet der Tarif eine breite Leistungspalette von Naturheilverfahren über 50 psychologische Sitzungen bis zu 1.000 Euro Laser-Augenchirurgie pro Auge. Als offener Tarif mit stabiler Altersstruktur zeigt er eine ausgeglichene Beitragsentwicklung.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG wird häufig genutzt, um bei Beitragserhöhungen in günstigere Tarife zu wechseln oder Leistungen gezielter anzupassen, ohne die Versicherung zu wechseln. Da dieser Tarif bereits umfangreiche Leistungen bietet, können Wechsel oft sinnvoll sein, wenn Sie sparen möchten. In den meisten Fällen werden Altersrückstellungen bei solchen internen Wechseln angerechnet und Gesundheitsfragen lassen sich häufig vermeiden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche ARAG PKV-Tarif-Alternativen zu Ihrer Situation passen - bei eventuellen Einsparungen und Leistungsoptimierungen.

Basismerkmale

Selbstbehalt770 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

208: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

208: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 208, 240, 520 versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist der ARAG 208, 240, 520 ein offener Tarif?

Der ARAG 208, 240, 520 ist offen für Neukunden und profitiert damit von einer kontinuierlich ausgeglichenen Altersstruktur im Versichertenkollektiv. Dies führt tendenziell zu moderateren Beitragsanhebungen, da junge, gesunde Neukunden die Risikogemeinschaft verjüngen und medizinische Kosten breiter verteilen. Bestehende Versicherte desselben Versicherers können zudem unabhängig vom offenen Status problemlos in diesen oder andere ARAG-Tarife wechseln.

Offene Tarife sind in der Regel transparenter und aktiver beworben, da sie regelmäßig Neuzugänge aufnehmen. Dies bedeutet für Sie als potenzieller Versicherter: Eine stabile Preisgestaltung, gutes Angebot für Neueinsteiger, und breite Verfügbarkeit. Sollten Sie derzeit bei der ARAG versichert sein, können Sie jederzeit prüfen lassen, ob ein Wechsel in andere Tarife Ihrer Situation besser entspricht.

Tarifwechsel im ARAG 208, 240, 520: Ihre Chancen

Ein Tarifwechsel bleibt innerhalb der ARAG möglich und ist unter §204 VVG gesetzlich verankert. Sie können hierbei in teurere oder günstigere Tarife wechseln, ohne den Versicherer zu wechseln. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen angerechnet und häufig entfallen erneute Gesundheitsfragen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie alle realistischen Wechseloptionen innerhalb der ARAG und zeigt auf, welche Tarife bei ähnlichen oder besseren Leistungen niedrigere Beiträge ermöglichen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert Ihnen die Grundlage für eine Entscheidung. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im ARAG 208, 240, 520 - Ausstieg und Optionen

Trotz der stabilen Altersstruktur offener Tarife führen medizinische Kostensteigerungen, Änderungen des Leistungsspektrums und demografische Verschiebungen regelmäßig zu Beitragsanhebungen. Der ARAG 208, 240, 520 ist dabei nicht ausgenommen: Versicherte melden häufig Prämiensprünge zwischen 5 und 15 Prozent pro Jahr. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bietet oft den Ausweg, da es innerhalb der ARAG häufig günstigere Tarife mit ähnlichen Kernleistungen gibt - etwa mit höherem Selbstbehalt oder reduzierter Zahnersatz-Quote.

Der Wechsel zu einem Tarif mit modifiziertem Leistungsprofil kann regelmäßig zu deutlich niedrigeren Beiträgen führen. Im Beitragserhöhungs-Chart sehen Sie die historische Prämienentwicklung der ARAG und können abschätzen, ob ein Tarifwechsel für Sie sinnvoll ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen analysiert Ihre konkreten Einsparmöglichkeiten und empfiehlt Ihnen die beste Alternative. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 208, 240, 520

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung mit GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen hinaus, maximal 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 300 Euro für Kontaktlinsen oder 105 Euro für Brillengestelle, sowie Laser-Augen-Operationen bis 1.000 Euro einmalig pro Auge. Stationär erfolgt Privatarztbehandlung mit ebenfalls übermaximaler GOÄ-Erstattung. Die Zahnbehandlung ist zu 100 Prozent gedeckt, Zahnersatz zu 60 Prozent, Kieferorthopädie zu 60 Prozent. Der jährliche Selbstbehalt beträgt 770 Euro. Hilfsmittel werden zu 100 Prozent erstattet, ab 1.000 Euro Rechnungsbetrag mit vorheriger Zusage.
Der ARAG 208, 240, 520 ist ein offener Tarif und nimmt aktiv Neukunden auf. Dies führt zu einer stabileren Altersstruktur und tendenziell moderateren Beitragserhöhungen im Vergleich zu geschlossenen Tarifen, deren Versichertenkollektiv schrumpft und altert. Als offener Tarif profitiert er von kontinuierlichen Neuzugängen, die das Risiko breiter verteilen und Kostensteigerungen abfedern.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 770 Euro und gilt pro Versicherungsjahr für ambulante und stationäre Behandlungen, Zahnbehandlung sowie Vorsorgeleistungen. Damit positioniert sich der Tarif im mittleren SB-Segment: Er bietet niedrigere Prämien als SB-freie Tarife, verlangt aber von Versicherten noch einen moderaten Eigenanteil je Versicherungsjahr. Nach Erreichen des Selbstbehalts erstattet die ARAG die vereinbarten Leistungsquoten.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG ist über §204 VVG jederzeit möglich. Sie bleiben bei derselben ARAG, wechseln aber in einen anderen Tarif, beispielsweise mit höherem Selbstbehalt oder reduzierten Zahnleistungen, um die Prämie zu senken. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen angerechnet und häufig können Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung wechseln. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Sparpotenziale. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ein Wechsel lohnt sich typischerweise, wenn Ihre Prämien stark gestiegen sind und Sie bereit sind, Leistungen anzupassen - etwa durch höheren Selbstbehalt, reduzierte Zahnersatz-Quoten oder weniger Psychotherapie-Sitzungen. Das Potenzial hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und den verfügbaren ARAG-Alternativen ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation im Detail und identifiziert für Sie jene Tarife, die echte Einsparungen bei akzeptablem Leistungserhalt ermöglichen.

Ähnliche ARAG-Tarife

ARAG: 208, 240, 528 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 770 € · 70% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →
ARAG: 208, 240, 528 NW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 770 € · 70% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →
ARAG: 208, 240, 528
● Offen ⊕ Unisex
SB: 770 € · 70% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →

Relevante Blogartikel

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert