ARAG 208, 240, 520: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 208, 240, 520 im Überblick
Der offene Unisex-Tarif ARAG 208, 240, 520 kombiniert eine GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus in ambulanter und stationärer Versorgung mit moderatem Selbstbehalt von 770 Euro pro Versicherungsjahr. Die Zahnbehandlung ist vollständig gedeckt, Zahnersatz zu 60 Prozent; insgesamt bietet der Tarif eine breite Leistungspalette von Naturheilverfahren über 50 psychologische Sitzungen bis zu 1.000 Euro Laser-Augenchirurgie pro Auge. Als offener Tarif mit stabiler Altersstruktur zeigt er eine ausgeglichene Beitragsentwicklung.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG wird häufig genutzt, um bei Beitragserhöhungen in günstigere Tarife zu wechseln oder Leistungen gezielter anzupassen, ohne die Versicherung zu wechseln. Da dieser Tarif bereits umfangreiche Leistungen bietet, können Wechsel oft sinnvoll sein, wenn Sie sparen möchten. In den meisten Fällen werden Altersrückstellungen bei solchen internen Wechseln angerechnet und Gesundheitsfragen lassen sich häufig vermeiden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche ARAG PKV-Tarif-Alternativen zu Ihrer Situation passen - bei eventuellen Einsparungen und Leistungsoptimierungen.
Basismerkmale
208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
208: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




