ARAG 208, 240, 528 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 208, 240, 528 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 208, 240, 528 AW der ARAG Krankenversicherungs-AG ist ein Bestandstarif der alten Welt mit umfassenden Leistungen: GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus, 70% Zahnersatz mit Kieferorthopädie-Mitversicherung, stationäre Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und unbegrenzte Impfungen. Der Selbstbehalt beträgt 770 EUR jährlich. Sehhilfen werden mit 105 EUR für Gestelle plus volle Erstattung der Gläser und Kontaktlinsen gedeckt.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bietet Versicherten dieser ARAG eine Optimierungschance, falls die Prämienentwicklung des geschlossenen Kollektivs weiterhin ansteigt. Da die Risikogemeinschaft des 208/240/528 AW schrumpft und altert, sind Beitragserhöhungen strukturell wahrscheinlich. In vielen Fällen ermöglicht ein Wechsel zu einem moderneren ARAG-Tarif der neuen Welt vergleichbare oder bessere Leistungen bei gleichzeitig niedrigeren Prämien. Die Altersrückstellungen werden häufig übernommen, doch ist eine erneute Gesundheitsprüfung möglich.
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Basismerkmale
208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




