ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 770 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 208, 240, 528 NW im Profil

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 208, 240, 528 NW kombiniert ambulante Leistungen über den Höchstsätzen der GOÄ mit einem 770-Euro-Selbstbehalt und erstklassiger zahnmedizinischer Versorgung. Die Tarifmodule decken ambulante Behandlung (208), stationäre Versorgung mit Privatarztbehandlung (240) und umfassende Zahnleistungen (528) mit 70% Zahnersatz-Erstattung ab. Zusätzlich sind bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen jährlich, unbegrenzte Impfungen und ein offener Hilfsmittelkatalog enthalten.

Als geschlossener Tarif steht dieser nur bestehenden ARAG-Versicherten zur Verfügung. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG kann für viele Versicherte eine Perspektive sein, um in moderne, offene Tarifgenerationen zu wechseln. Der Tarifwechsel ermöglicht häufig eine Anpassung an aktuelle Lebenssituationen, während Altersrückstellungen in der Regel erhalten bleiben. Da die Risikogemeinschaft dieses geschlossenen Tarifs schrumpft, können Beitragssteigerungen überdurchschnittlich ausfallen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen Ihre Wechseloptionen beim ARAG PKV-Tarif und potenzielle Einsparmöglichkeiten auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt770 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

208: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 208, 240, 528 NW versichert?
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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für Sie bedeutet

Der ARAG 208, 240, 528 NW ist nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, sondern steht nur bestehenden ARAG-Versicherten offen. In solchen geschlossenen Bestandstarifen schrumpft das Versichertenkollektiv über die Jahre, da Neueintritte entfallen und bestehende Versicherte teilweise in neuere Tarifgenerationen oder zu anderen Versicherern abwandern. Diese Entwicklung verstärkt den demografischen Druck auf die Beitragskalkulation und führt häufig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Dennoch haben Sie als Bestandsversicherter das Recht eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG innerhalb der ARAG.

Ältere, geschlossene Tarifvarianten werden von den Versicherern selten aktiv promotet oder publik gemacht. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche Bestands- und Nischentarife und kann gezielt prüfen, welche Alternative zu Ihrer aktuellen Situation und Ihren Leistungsanforderungen passt.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihre Möglichkeiten

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG ist ausschließlich ein interner Wechsel innerhalb der gleichen ARAG-Versicherung, nicht zu einem anderen Versicherer. Der Wechsel ermöglicht in vielen Fällen eine Anpassung Ihres Versicherungsschutzes an veränderte Bedürfnisse und häufig auch eine Beitragsvergünstigung. Altersrückstellungen bleiben in der Regel erhalten oder werden übernommen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihr persönliches Wechselpotenzial im Detail und stellt Ihnen verfügbare Alternativen mit vergleichbarer oder besserer Leistung vor. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Optionen für Sie verfügbar sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet Ihnen eine fundierte Grundlage für Ihre Entscheidung: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 208, 240, 528 NW: Was Sie wissen sollten

Als geschlossener Tarif ist der ARAG 208, 240, 528 NW besonders anfällig für Beitragssteigerungen, weil das Versichertenkollektiv kontinuierlich kleiner wird und das durchschnittliche Versichertenalter ansteigt. Parallel treiben medizinische Kostensteigerungen und Leistungsausweitungen (etwa in Zahnersatz und Psychotherapie) die kalkulatorischen Aufwendungen in die Höhe. Viele Versicherte dieses Tarifs berichten von Erhöhungen, die deutlich über den gesetzlichen Inflationsraten liegen.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem modernen, offenen ARAG-Tarif kann in vielen Fällen eine spürbare Einsparung bringen und zugleich bessere langfristige Stabilitätsaussichten bieten. Nutzen Sie den Beitragserhöhungs-Chart, um die Entwicklung dieses Tarifs mit anderen Generationen zu vergleichen und die Notwendigkeit eines Wechsels zu bewerten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unterstützt Sie dabei, die beste Lösung zu finden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse führt Sie zum passenden Tarif: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 208, 240, 528 NW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung über den GOÄ-Höchstsätzen hinaus, 105 Euro für Brillengestelle plus volle Kostenübernahme von Gläsern und Kontaktlinsen, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen jährlich, 100% für Hilfsmittel aus offenem Katalog (z.B. Bandagen, Prothesen, Dialysegeräte), Impfungen ohne Mengenbeschränkung sowie Zahnersatz und Zahnbehandlung zu 70% mit Jahreslimits von 1.025 Euro im ersten und 2.050 Euro ab dem zweiten Versicherungsjahr.
Der ARAG 208, 240, 528 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif. Das bedeutet, er nimmt keine Neukunden mehr an. Als Bestandsversicherter der ARAG haben Sie aber das Recht, intern in offenere oder günstigere Tarifgenerationen zu wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt jedoch häufig zu höheren Beitragssteigerungen als in offenen Tarifen mit stabiler Altersstruktur.
Der Selbstbehalt beträgt 770 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für alle Leistungsbereiche (ambulant, stationär, Zahnbehandlung). Er wird auch bei Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen fällig. Das ist ein mittlerer Selbstbehalt, der gezielt Bagatellleistungen ausgrenzt und prämienreduzierend wirkt, ohne für ernsthafte Erkrankungen zu belasten.
Ja, ein Wechsel nach §204 VVG zu einem anderen ARAG-Tarif ist jederzeit möglich, ohne dass Sie die ARAG wechseln müssen. Der Wechsel bleibt intern. In vielen Fällen sind günstigere Tarifvarianten mit vergleichbaren oder besseren Leistungen verfügbar. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und wie Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, muss im Einzelfall geklärt werden. Eine verbindliche Einschätzung dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren aktuellen Leistungsanforderungen ab. Da dieser Tarif geschlossen ist und die Beitragsentwicklung überdurchschnittlich ausfallen kann, lohnt sich eine Wechselprüfung besonders für Versicherte, die einen stabileren Tarifbeitrag anstreben oder höhere Leistungsoptionen suchen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert konkret, welche offenen oder modernen ARAG-Tarife für Sie wirtschaftlicher und langfristig stabiler sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

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