ARAG 208, 240, 528 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 208, 240, 528 NW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 208, 240, 528 NW kombiniert ambulante Leistungen über den Höchstsätzen der GOÄ mit einem 770-Euro-Selbstbehalt und erstklassiger zahnmedizinischer Versorgung. Die Tarifmodule decken ambulante Behandlung (208), stationäre Versorgung mit Privatarztbehandlung (240) und umfassende Zahnleistungen (528) mit 70% Zahnersatz-Erstattung ab. Zusätzlich sind bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen jährlich, unbegrenzte Impfungen und ein offener Hilfsmittelkatalog enthalten.
Als geschlossener Tarif steht dieser nur bestehenden ARAG-Versicherten zur Verfügung. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG kann für viele Versicherte eine Perspektive sein, um in moderne, offene Tarifgenerationen zu wechseln. Der Tarifwechsel ermöglicht häufig eine Anpassung an aktuelle Lebenssituationen, während Altersrückstellungen in der Regel erhalten bleiben. Da die Risikogemeinschaft dieses geschlossenen Tarifs schrumpft, können Beitragssteigerungen überdurchschnittlich ausfallen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen Ihre Wechseloptionen beim ARAG PKV-Tarif und potenzielle Einsparmöglichkeiten auf.
Basismerkmale
208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




