ARAG 208, 240, 529 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 208, 240, 529 NW
Der geschlossene Bisex-Tarif der ARAG 208, 240, 529 aus der neuen Welt bietet umfangreiche ambulante und stationäre Leistungen. Die Kostenerstattung erfolgt auf Basis der GOÄ-Sätze auch über die Höchstsätze hinaus, sowohl ambulant als auch stationär. Im stationären Bereich erhalten Versicherte Privatarztbehandlung, während die Zahnersatzquote von 80% eine solide zahnmedizinische Versorgung sichert. Mit einem Selbstbehalt von 770 Euro jährlich und moderaten Leistungsstandards positioniert sich dieser Tarif als etablierter Bestandstarif für Versicherte mit stabilen Versorgungserwartungen.
Als geschlossener Tarif nimmt der ARAG 208, 240, 529 NW keine Neukunden mehr auf; die Risikogemeinschaft schrumpft dadurch tendenziell. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem moderneren Tarif des gleichen Versicherers kann in vielen Fällen Beiträge senken und gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren oder verbessern. Altersrückstellungen werden häufig übernommen, wobei eine erneute Gesundheitsprüfung nicht immer erforderlich ist. Für Bestandsversicherte mit Beitragserhöhungen ist dies eine relevante Optimierungsgelegenheit.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm kann zeigen, welche ARAG PKV-Tarif-Alternativen für Ihre individuelle Situation verfügbar und wirtschaftlich sinnvoll sind.
Basismerkmale
208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




