ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 770 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum ARAG 208, 240, 529 NW

Der geschlossene Bisex-Tarif der ARAG 208, 240, 529 aus der neuen Welt bietet umfangreiche ambulante und stationäre Leistungen. Die Kostenerstattung erfolgt auf Basis der GOÄ-Sätze auch über die Höchstsätze hinaus, sowohl ambulant als auch stationär. Im stationären Bereich erhalten Versicherte Privatarztbehandlung, während die Zahnersatzquote von 80% eine solide zahnmedizinische Versorgung sichert. Mit einem Selbstbehalt von 770 Euro jährlich und moderaten Leistungsstandards positioniert sich dieser Tarif als etablierter Bestandstarif für Versicherte mit stabilen Versorgungserwartungen.

Als geschlossener Tarif nimmt der ARAG 208, 240, 529 NW keine Neukunden mehr auf; die Risikogemeinschaft schrumpft dadurch tendenziell. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem moderneren Tarif des gleichen Versicherers kann in vielen Fällen Beiträge senken und gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren oder verbessern. Altersrückstellungen werden häufig übernommen, wobei eine erneute Gesundheitsprüfung nicht immer erforderlich ist. Für Bestandsversicherte mit Beitragserhöhungen ist dies eine relevante Optimierungsgelegenheit.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm kann zeigen, welche ARAG PKV-Tarif-Alternativen für Ihre individuelle Situation verfügbar und wirtschaftlich sinnvoll sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt770 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

208: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 208, 240, 529 NW versichert?
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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet geschlossen beim ARAG 208, 240, 529 NW?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen externen Kunden mehr auf; bestehende Versicherte der ARAG können jedoch über einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln. Bei geschlossenen Tarifen schrumpft die Risikogemeinschaft, da laufend nur Aussortierungen durch Kündigungen oder Tod entgegenwirken. Diese Dynamik führt tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, da sich die Kosten auf ein kontinuierlich kleineres Versichertenkollektiv verteilen.

Ältere Bestandstarife wie dieser werden oft nicht mehr aktiv beworben oder öffentlich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über geschlossene Tarife und kann Ihnen bei der Suche nach einem besser geeigneten Tarif helfen, der zu Ihrer persönlichen Situation und Ihren Leistungsansprüchen passt.

Tarifwechsel-Optionen innerhalb der ARAG

Die ARAG bietet Versicherten des Tarifs 208, 240, 529 NW die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels. Der Wechsel erfolgt ausschließlich innerhalb desselben Versicherers, nicht zu einer anderen Versicherung. Altersrückstellungen werden in vielen Fällen vollständig übernommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie die Chancen eines optimierten Tarifwechsels, vergleicht Leistungen und Beiträge und ermittelt, wie viel Sie sparen können. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse und erfahren Sie konkrete Wechselmöglichkeiten: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 208, 240, 529 NW: So reagieren Sie

Der geschlossene Status des Tarifs 208, 240, 529 NW ist ein strukturelles Kostentreiber-Signal: Mit schrumpfender Versichertenzahl verteilen sich medizinische Kosten und Verwaltungsaufwand auf immer weniger Schultern, was zu beschleunigten Beitragssprüngen führt. Für Versicherte in diesem Tarif sind Erhöhungen daher häufiger und stärker ausgeprägt als in offenen Tarifen mit stabiler oder wachsender Altersstruktur.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG ist die evidenzbasierte Reaktion: Moderne Tarife der ARAG profitieren von besserer Risikoverteilung und reduzierten administrativen Lasten, was sich in stabiler oder moderater Beitragsentwicklung widerspiegelt. Häufig lassen sich dabei Leistungen gleichen oder höheren Niveaus zu niedrigeren Prämien realisieren. Machen Sie den Vergleich und sehen Sie sich die Preistrends an: Beitragserhöhungs-Chart. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welche Alternativen zu welchen Konditionen verfügbar sind: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 208, 240, 529 NW

Der ARAG 208, 240, 529 NW bietet Kostenerstattung auf Basis der GOÄ-Sätze über den Höchstsatz hinaus, sowohl ambulant als auch stationär. Ambulant sind 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr abgedeckt, Sehhilfen erhalten bis zu 105 Euro für das Gestell plus volle Erstattung für Gläser und Kontaktlinsen. Stationär erhalten Sie Privatarztbehandlung in Zweibettzimmern. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80%. Hilfsmittel nach offenem Katalog mit 100% Erstattung.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen Kunden von außen auf. Das bedeutet, dass die Versichertengemeinschaft kontinuierlich kleiner wird, was zu stärkeren Beitragserhöhungen führt. Bestehende ARAG-Versicherte können jedoch über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu anderen Tarifen der ARAG wechseln und oft von besseren oder gleichen Leistungen zu niedrigeren Beiträgen profitieren.
Der Selbstbehalt beträgt 770 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für alle Leistungsbereiche, einschließlich Vorsorge und Schutzimpfungen. Mit diesem moderaten Eigenanteil positioniert sich der Tarif im mittleren Selbstbehalt-Segment und ermöglicht eine gute Kostenbeteiligung ohne extreme Eigenbeteiligung bei häufigen Arztbesuchen.
Ja, als bestehender Versicherter der ARAG haben Sie das Recht zu einem anderen Tarif über §204 VVG zu wechseln. In vielen Fällen werden Altersrückstellungen übernommen und eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Wechselmöglichkeiten. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Der Tarifwechsel lohnt sich häufig, insbesondere wenn Sie mit Beitragserhöhungen konfrontiert sind. Ihr Alter, Gesundheitszustand und gewünschte Leistungen bestimmen, welcher moderne ARAG-Tarif optimal passt. Oft sind Einsparungen bei gleichwertigen oder besseren Leistungen möglich. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und empfiehlt die rentabelste Lösung individuell für Sie.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert