ARAG 208, 240, 529: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 208, 240, 529
ARAG 208, 240, 529 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt, der sich durch Leistungen oberhalb der GOÄ-Höchstsätze auszeichnet. Mit einem Selbstbehalt von 770 Euro pro Versicherungsjahr erhalten Versicherte GOÄ-Leistungen über die Höchstsätze hinaus, 80-prozentige Zahnersatzerstattung, Chefarztbehandlung im Doppelzimmer und bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr. Der Tarif deckt auch Sehhilfen mit bis zu 1.000 Euro für Laser-Operationen, Hilfsmittel aus dem offenen Katalog und Naturheilverfahren bis zur Schulmedizin-Höhe ab.
Als offener Unisex-Tarif profitiert die Tarifgemeinschaft von aktiv aufgenommenen Neuversicherten mit ausgewogener Altersstruktur, was tendenziell zu moderateren Beitragssteigerungen beiträgt. Allerdings können auch in diesem Tarif Beitragserhöhungen durch medizinische Kostensteigerungen entstehen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem neueren oder optimierten Tarif der ARAG kann in vielen Fällen Prämien senken und Altersrückstellungen mitnehmen, erfordert aber eine individuelle Prüfung.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, zeigt Ihnen konkrete Sparpotenziale im ARAG PKV-Tarif und Ihre persönlichen Wechseloptionen auf.
Basismerkmale
208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
208: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




