ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 770 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum ARAG 208, 240, 529

ARAG 208, 240, 529 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt, der sich durch Leistungen oberhalb der GOÄ-Höchstsätze auszeichnet. Mit einem Selbstbehalt von 770 Euro pro Versicherungsjahr erhalten Versicherte GOÄ-Leistungen über die Höchstsätze hinaus, 80-prozentige Zahnersatzerstattung, Chefarztbehandlung im Doppelzimmer und bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr. Der Tarif deckt auch Sehhilfen mit bis zu 1.000 Euro für Laser-Operationen, Hilfsmittel aus dem offenen Katalog und Naturheilverfahren bis zur Schulmedizin-Höhe ab.

Als offener Unisex-Tarif profitiert die Tarifgemeinschaft von aktiv aufgenommenen Neuversicherten mit ausgewogener Altersstruktur, was tendenziell zu moderateren Beitragssteigerungen beiträgt. Allerdings können auch in diesem Tarif Beitragserhöhungen durch medizinische Kostensteigerungen entstehen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem neueren oder optimierten Tarif der ARAG kann in vielen Fällen Prämien senken und Altersrückstellungen mitnehmen, erfordert aber eine individuelle Prüfung.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, zeigt Ihnen konkrete Sparpotenziale im ARAG PKV-Tarif und Ihre persönlichen Wechseloptionen auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt770 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

208: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

208: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Offener Unisex-Tarif: Was das für ARAG-Versicherte bedeutet

Der Tarif 208, 240, 529 steht neuen Kundinnen und Kunden offen und nimmt kontinuierlich Neuversicherte auf. Diese offene Struktur führt zu einer stabileren Risikogemeinschaft mit ausgeglichenerer Altersverteilung als geschlossene Tarife. Dadurch profitieren Sie von tendenziell verlässlicheren Beitragsentwicklungen über mehrere Jahre. Die Unisex-Klassifizierung bedeutet zudem, dass Männer und Frauen identische Prämien zahlen.

Bestehende Versicherte der ARAG können auch in diesem Tarif von einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG profitieren. Allerdings ist der Tarif selbst mit seinem 770-Euro-Selbstbehalt und den Premium-Features (GOÄ über Höchstsatz, 80% Zahnersatz, Chefarzt) bereits gut positioniert, sodass ein Wechsel vor allem für Versicherte sinnvoll sein kann, die gezielt Prämienreduktion anstreben oder ein vereinfachtes Leistungsspektrum bevorzugen.

Tarifwechsel im ARAG 208, 240, 529: Möglichkeiten nutzen

Sie können als ARAG-Versicherter zu einem anderen Tarif der ARAG wechseln, ohne den Versicherer zu verlassen. Der §204 VVG ermöglicht diesen internen Tarifwechsel. In vielen Fällen können Sie bestehende Altersrückstellungen mitnehmen; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Ziel-Tarif und Ihrer Situation ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie, welche Tarifoptionen bei der ARAG tatsächlich günstiger sind und welche Leistungen Sie dabei bewahren. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie konkrete Wechselszenarien für Ihre individuelle Situation. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 208, 240, 529: So handeln Sie

Auch offene und gut ausgestattete Tarife wie 208, 240, 529 bleiben von Beitragserhöhungen nicht verschont. Medizinische Kostensteigerungen, veränderte Schadensbilder und sinkende Kapitalerträge führen regelmäßig zu Prämiensteigerungen. Viele ARAG-Versicherte erhalten ab einem bestimmten Alter Erhöhungsbescheide und stellen sich die Frage, ob ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif ohne wesentliche Leistungseinbußen möglich ist.

Ein §204 VVG Tarifwechsel innerhalb der ARAG ist häufig die Antwort. Viele Versicherte sichern sich dadurch Prämienreduktionen, während sie vergleichbare oder, in bestimmten Bereichen, bessere Leistungen behalten. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der ARAG-Angebotsseite zeigt Ihnen, wie sich dieser Tarif über die Jahre entwickelt hat. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um zu prüfen, welche Optimierungsmöglichkeiten für Sie bereitstehen. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 208, 240, 529

Der Tarif erstattet ambulante und stationäre Leistungen sowie Zahnbehandlung jeweils über die GOÄ-Höchstsätze hinaus. Ambulant sind 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr enthalten, Sehhilfen bis 1.000 Euro (Laser-Operationen), Hilfsmittel aus offenem Katalog mit 100% Erstattung (ab 1.000 Euro mit Vorabzusage), Naturheilverfahren bis Schulmedizin-Höhe und Vorsorgeuntersuchungen ohne Beschränkung. Stationär zahlt der Tarif Chefarztbehandlung im Doppelzimmer. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz (Kronen, Implantate, Brücken) zu 80%, Kieferorthopädie zu 80%. Inlays erhalten 100% Erstattung. Mit 770 Euro Selbstbehalt pro Jahr ist der Tarif im Premium-Segment angesiedelt.
Der Tarif ist offen und nimmt aktiv Neuversicherte auf. Das bedeutet, dass die Tarifgemeinschaft durch kontinuierliche Neuzugänge eine ausgewogenere Altersstruktur behält als geschlossene, schrumpfende Tarife. Offene Tarife profitieren von dieser stabileren Zusammensetzung und zeigen tendenziell moderatere Beitragsentwicklungen. Als Unisex-Tarif sind die Prämien für Männer und Frauen identisch.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 770 Euro pro Versicherungsjahr und gilt ambulant, stationär und zahnmedizinisch. Er wird vom Versicherten direkt bezahlt, bevor die Kostenerstattung einsetzt. Mit 770 Euro positioniert sich dieser Tarif im höheren Selbstbehalts-Segment; er ist also für Versicherte interessant, die regelmäßige Arztkosten einplanen und dafür an anderer Stelle Prämien einsparen möchten.
Ja, als ARAG-Versicherter können Sie einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG vornehmen. Ein Wechsel zu einem günstigeren ARAG-Tarif ist häufig möglich und kann in vielen Fällen Prämien senken. Ob bestehende Altersrückstellungen vollständig mitgenommen werden und Gesundheitsfragen erneut gestellt werden, hängt vom konkreten Wechsel-Szenario ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt dies für Sie. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem Versicherungsverlauf und Ihren aktuellen Leistungsansprüchen ab. Der Tarif mit seinen Premiumleistungen (GOÄ über Höchstsatz, 80% Zahnersatz, 50 Psychotherapie-Sitzungen, Chefarzt) spricht Versicherte an, die umfassende Absicherung schätzen. Wer dagegen bei höherem Selbstbehalt sparen und mit geringeren Leistungen leben kann, findet bei der ARAG möglicherweise günstigere Alternativen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet für Sie konkret, ob ein Tarifwechsel wirtschaftlich sinnvoll ist und welche Optionen verfügbar sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert